Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird unter der Maßgabe, dass die Grünfläche westlich der Zufahrt weitgehend von Bebauung und Stellplätzen freigehalten wird, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

4.       Dem Antrag auf Ausnahme/ Abweichung von der Quotierungsrichtlinie für geförderten Mietwohnungsbau wird unter der Maßgabe, dass die in der Begründung genannten Studierendenwohnungen realisiert werden, zugestimmt.

 

 


Ratsmitglied Eisold war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 31. Juli 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Diskussion der letzten Wochen sei um die Frage gegangen, wie man studentisches Wohnen bewerte. Es habe viele Gespräche gegeben zwischen Investor, Studierendenwerk und auch den Fraktionen miteinander und untereinander. Seine Wahrnehmung sei, dass es auf allen Seiten eine gewisse Bewusstseinsbildung gegeben habe. Es sei allen Beteiligten offenbar bewusst, dass es sich um ein wichtiges Projekt für die Stadt handle. Die Firma Aldi habe nochmal klargestellt, dass sie am Konzept 100 % studentisches Wohnen festhalten wolle.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass dieses Thema in den letzten Tagen Wellen geschlagen habe. In der Intention der Maßnahme sehe er einen großen Konsens. Auch die CDU-Stadtratsfraktion sehe es im Grunde positiv unter der Prämisse, dass sich der Bau in die Umgebung einpasse. Er erinnere daran, dass die Sozialquote auch mit eine Initiative der CDU gewesen sei. Man dürfe aber nicht nur nach den Buchstaben der Regelung gehen, sondern müsse den Inhalt betrachten. Ein reiner 25%-Blickwinkel sei daher ein verengter Blickwinkel. Man habe hier ein Angebot, mit dem Die Wohnungsnot bei Studenten reduziert werden könne. Hier sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das hier vorliegende Gesamtpaket sei für CDU-Stadtratsfraktion zustimmungsfähig.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, dass dies ein begrüßenswertes Bauvorhaben sei. Man brauche Wohnraum für Studierende, dies sei wichtig und notwendig. Die durchaus richtige Quote mache in diesem Fall keinen Sinn. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Hartmann unterstrich, dass dies ein gutes und sinnvolles Projekt der Nachverdichtung sei. Man kritisiere, dass die Stadtverwaltung für die 0%-Ausnahme ohne Rücksprache mit den Fraktionen grünes Licht gegeben habe. Seine Fraktion habe sich veranlasst gefühlt, in der Bauausschusssitzung kritisch nachzufragen. Die Fragen seien von der Stadtverwaltung bis heute nicht beantwortet, die Sitzungsvorlage sei unverändert geblieben. Bei der Quote gehe es im Kern um möglichst günstige Mieten für möglichst viele Landauer. Ein starkes Argument des Investors sei zweifellos, dass man hier ein Pilotprojekt mache und dafür nur einen Partner wolle. Die Auswahlkriterien des Studierendenwerkes seien sehr stringent. Er glaube, dass es hier eine Chance geben könnte, für günstigen Wohnraum für alle. Vorbehaltlich eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und Aldi und einer Vereinbarung zwischen Aldi und dem Studierendenwerk könne die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen. Unabhängig von diesem Projekt sei das Studierendenwerk Vorderpfalz unterversorgt gegenüber den vergleichbaren Studierendenwerken etwa in Koblenz, Trier, Mainz oder Kaiserslautern. Deshalb sollte man gemeinsam an das Land appellieren, Geld für weitere Projekte beizusteuern.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass man durch den Blick auf Details den Blick fürs Wesentliche verlieren könne. Eine Quotierungsrichtlinie, die ihre Berechtigung habe, mache nicht überall Sinn. In diesem Fall mache sie keinen Sinn. Wenn man ein großes Angebot an Wohnungen habe, dann beeinflusse dies die Miete. Die FWG-Stadtratsfraktion lege Wert darauf, dass die Grünfläche mit den Bäumen erhalten bleibe. Dieses Projekt mache definitiv Sinn. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl stellte einen großen Nachholbedarf an Wohnheimplätzen für Studenten in Landau fest. Der Aspekt der Nachverdichtung sei ihr sehr wichtig. Insgesamt aber sei die Diskussion der letzten Tage nicht umsonst gewesen. Sie appelliere an den Investor, nicht das höchste Niveau bei der Ausstattung der Wohnungen anzusetzen. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron erklärte, dass dieses Projekt verdammt wichtig für Landau sei. Es sei für dieses Projekt der richtige Ort und die richtigen Partner. Man habe es sich nicht leicht gemacht, sei aber jetzt auf dem richtigen Weg. Der Anteil der BaföG-Empfänger in den Studentenwohnheimen des Studierendenwerkes liege in Landau bei gerade mal 22 %. Man sollte die Quote angesichts solcher Zahlen nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen.          


Der Stadtrat beschloss einstimmig: