Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird unter der Maßgabe, dass die Grünfläche westlich der Zufahrt weitgehend von Bebauung und Stellplätzen freigehalten wird, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

4.         Dem Antrag auf Ausnahme/ Abweichung von der Quotierungsrichtlinie für geförderten Mietwohnungsbau wird unter der Maßgabe, dass die in der Begründung genannten Studierendenwohnungen realisiert werden, zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.07.2018, auf welche verwiesen wird, ein und betonte, dass der hier zu beschließende Aufstellungsbeschluss eine bundesweite Entwicklung widerspiegle. Es gehe nun darum das Areal für Wohnzwecke, hier: einem Studierendenwohnheim, zu öffnen. Das vorgelegte Konzept sei noch nicht „ganz rund“ und bedürfe etlicher Nachbesserungen. Die Versiegelung der Fläche sei beispielsweise ein wesentlicher Aspekt, den es zu besprechen gelte. Der Vorsitzende betonte, dass eine „Verhandlungsmasse“ gegeben und das Konzept an sich begrüßenswert sei. Herr Kamplade zeigte daraufhin Fotos des Areals und des dort befindlichen Baumbestandes.

 

Für Ausschussmitglied Herr Eisold gab es einen Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb er sich in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch nahm Bezug auf die gewünschte Nachverdichtung in der Innenstadt. Diese sei nicht eindimensional zu betrachten, da auch die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner, vgl. ehemalige Gärtnerei in der Zweibrücker Straße, zu berücksichtigen seien. Herr Lerch fragte daher, ob zusätzliche Frequenzen hinsichtlich Verkehr und Kanalsystem im Bereich der Annweilerstraße abbildbar seien. Herr Kamplade war davon überzeugt, dass dies lösbar wäre. Allerdings müsste erst eine verkehrliche Untersuchung in Form eines Gutachtens erfolgen und abgewartet werden. So sei beispielsweise zu untersuchen, ob die Zufahrt erweitert werden könne und ggf. eine Lichtsignalanlage anzubringen sei.

 

Ausschussmitglied Herr Maier äußerte, dass eine Nachverdichtung an der besagten Stelle passen würde. Gerade auch weil die Fläche bereits zum Großteil versiegelt sei. Er fände gut, wenn es eine neue Struktur geben würde. Ihm war wichtig, die Grünfläche im Westen zu erhalten. Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Maiers Wortmeldung und betonte, dass der Versiegelungsgrad gegenüber dem Ist-Zustand nicht erhöht werden sollte.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler begrüßt die Nachverdichtung. Für Aldi sei die Wohnbebauung ein neues Marktsegment und der Trend gehe nun weg von Flachbauten.

Der Baumbestand müsse unbedingt erhalten bleiben, so Herr Lichtenthäler. Zudem sei es auch nicht erforderlich in den Baumbestand einzugreifen. Das Vorhaben sei seiner Meinung nach groß dimensioniert. Er zeigte sich daher froh, dass es noch diverse Stellschrauben gebe und mit dem Vorhabenträger verhandelt werden könne. Weshalb ein Verwaltungsneubau für das Studierendenwerk an dieser Stelle errichtet werden solle, könne er allerdings nicht nachvollziehen.

Des Weiteren zog Herr Lichtenthäler die Landesbauordnung (LBauO) heran und verwies auf die Nähe des Bauvorhabens zum Westbahnhof. Demnach sei dies ein Argument, weniger Stellplätze errichten zu müssen. Herr Lichtenthäler schlug auch vor, den benachbarten nah-und-gut-Markt für Gespräche zu gemeinsamen Zu- und Abfahrten miteinzubeziehen und ggf. einen Durchgang zum Kanalweg zu errichten. Wichtig war Herrn Lichtenthäler, dass die „peu à peu“ verbesserte Situation für den Fahrradverkehr in der Annweilerstraße nicht beeinträchtigt werden dürfe. Eine Haltestelle für den ÖPNV wäre ebenfalls an dieser Stelle zu überlegen.

Ein weiterer Punkt, der von Herrn Lichtenthäler angesprochen wurde, bezog sich auf die Quotierungsrichtlinie, die im vorliegenden Fall nicht zum Greifen kommen solle. Er war nicht von dem Argument, Gutes für Studierende tun zu wollen, überzeugt. Daher würde er auch dem Beschlussvorschlag Nr. 4 nicht zustimmen.

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Wortbeiträge und fand die Idee gut, den Eigentümer des Nachbargrundstückes für die Klärung der Zu- und Abfahrt heranzuziehen. Hinsichtlich der Quotierungsrichtlinie antwortete Herr Kamplade, dass aus wohnungspolitischer Sicht eine Belegungsbindung an Studierende zu befürworten sei und der Investor hier seiner sozialen Verpflichtung in selber Weise nachkomme, wie wenn „klassische“ Sozialwohnungen gebaut werden würden. Daher appellierte Herr Kamplade dafür, der vorgeschlagenen Befreiung (Beschlussvorschlag 4) zuzustimmen. Zu klären sei dann, ob ein Schwerpunkt bei der Errichtung von Einzelappartements oder Wohngemeinschaften liegen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass Aldi den Zeitgeist aufgegriffen habe und vermehrt auf eine Gewinnmaximierung setze. Eine Wohnnutzung sei effektiver als eine reine Supermarkt- oder Discounterstruktur. Herr Freiermuth begrüße zwar das Konzept, es falle allerdings zu viel „Grün“ weg. Ihm war wichtig das Grün zu erhalten und somit das Klima positiv zu beeinflussen.

Herr Freiermuth war zudem davon überzeugt, dass weiterhin aus dem Umland Menschen zum Einkaufen in die Annweilerstraße kommen werden. Die Frequenz sei bereits heute immens. Dennoch war Herr Freiermuth sicher, dass Studierende den Verkehr nicht zu sehr beeinflussen werden.

Zu guter Letzt betonte Herr Freiermuth, dass er kein Problem habe, dass die Quotierungsrichtlinie nicht angewendet werden solle, da für Studierende Wohnraum geschaffen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Wagner begrüßte das Vorhaben und hielt die Zusammenarbeit zwischen Aldi und dem Studierendenwerk für eine sinnvolle Symbiose. Er griff die Idee von Herrn Lichtenthäler mit dem Markt „nah und gut“ auf und war davon überzeugt, dass diese Lösung Entlastung schaffen könnte. Zudem müsse der Baumbestand erhalten bleiben.

Hinsichtlich der Quotierungsrichtlinie verwies Herr Wagner, dass das Studierendenwerk ebenfalls einen sozialen Aspekt verfolge und gebunden sei, an Studierende zu vermieten. Seiner Meinung nach werden sowohl Einzimmerappartements als auch Wohngemeinschaften nachgefragt. Eine Kombination bei der Wohnnutzung sei eine „Win-Win-Situation“. Herr Kamplade ergänzte Herrn Wagner und betonte, dass die Vermietung an immatrikulierte Personen erfolgen müsse.

 

Ausschussmitglied Herr Heuberger verwies auf das oftmals innenstadtrelevante Sortiment des Discounters und fragte, ob dies dann auch durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche beeinflusst werde. Herr Kamplade erklärte daraufhin, dass die Sortimente, welche angeboten werden dürfen, festgeschrieben werden. Es werde außerdem darauf geachtet, dass keine „Mengenumverteilung“ zu Gunsten innenstadtrelevanter Sortimente erfolgen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler beantragte, vier getrennte Abstimmungen vorzunehmen.


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, entschied sich der Bauausschuss auf Vorschlag von Herrn Lichtenthäler vier getrennte Abstimmungen, d.h. je Beschlussvorschlag eine Abstimmung, vorzunehmen.

Zu Beschlussvorschlag 1: Der Bauausschuss beschloss einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten Beschlussvorschlag 1.

 

Zu Beschlussvorschlag 2: Der Bauausschuss beschloss einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten Beschlussvorschlag 2.

 

Zu Beschlussvorschlag 3: Der Bauausschuss beschloss einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten Beschlussvorschlag 3.

 

Zu Beschlussvorschlag 4: Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, einer Enthaltung und einer Befangenheit den nachgenannten Beschlussvorschlag 4.