Sitzung: 07.08.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: 610/517/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Für das
in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird unter der Maßgabe,
dass die Grünfläche westlich der Zufahrt weitgehend von Bebauung und
Stellplätzen freigehalten wird, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17" gemäß § 12 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss
wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des
Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes
vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags
beauftragt.
4.
Dem
Antrag auf Ausnahme/ Abweichung von der Quotierungsrichtlinie für geförderten
Mietwohnungsbau wird unter der Maßgabe, dass die in der Begründung genannten
Studierendenwohnungen realisiert werden, zugestimmt.
Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.07.2018, auf welche
verwiesen wird, ein und betonte, dass der hier zu beschließende
Aufstellungsbeschluss eine bundesweite Entwicklung widerspiegle. Es gehe nun
darum das Areal für Wohnzwecke, hier: einem Studierendenwohnheim, zu öffnen.
Das vorgelegte Konzept sei noch nicht „ganz rund“ und bedürfe etlicher
Nachbesserungen. Die Versiegelung der Fläche sei beispielsweise ein
wesentlicher Aspekt, den es zu besprechen gelte. Der Vorsitzende betonte, dass
eine „Verhandlungsmasse“ gegeben und das Konzept an sich begrüßenswert sei.
Herr Kamplade zeigte daraufhin Fotos des Areals und des dort befindlichen
Baumbestandes.
Für Ausschussmitglied Herr Eisold gab es einen
Ausschließungsgrund gem. § 22 Gemeindeordnung, weshalb er sich in den für
Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes begab.
Ausschussmitglied Herr Lerch nahm Bezug auf
die gewünschte Nachverdichtung in der Innenstadt. Diese sei nicht
eindimensional zu betrachten, da auch die Belange der Anwohnerinnen und
Anwohner, vgl. ehemalige Gärtnerei in der Zweibrücker Straße, zu
berücksichtigen seien. Herr Lerch fragte daher, ob zusätzliche Frequenzen
hinsichtlich Verkehr und Kanalsystem im Bereich der Annweilerstraße abbildbar
seien. Herr Kamplade war davon überzeugt, dass dies lösbar wäre. Allerdings
müsste erst eine verkehrliche Untersuchung in Form eines Gutachtens erfolgen
und abgewartet werden. So sei beispielsweise zu untersuchen, ob die Zufahrt
erweitert werden könne und ggf. eine Lichtsignalanlage anzubringen sei.
Ausschussmitglied Herr Maier äußerte, dass
eine Nachverdichtung an der besagten Stelle passen würde. Gerade auch weil die
Fläche bereits zum Großteil versiegelt sei. Er fände gut, wenn es eine neue
Struktur geben würde. Ihm war wichtig, die Grünfläche im Westen zu erhalten.
Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Maiers Wortmeldung und betonte, dass der
Versiegelungsgrad gegenüber dem Ist-Zustand nicht erhöht werden sollte.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler begrüßt die
Nachverdichtung. Für Aldi sei die Wohnbebauung ein neues Marktsegment und der
Trend gehe nun weg von Flachbauten.
Der Baumbestand müsse unbedingt erhalten bleiben, so
Herr Lichtenthäler. Zudem sei es auch nicht erforderlich in den Baumbestand
einzugreifen. Das Vorhaben sei seiner Meinung nach groß dimensioniert. Er
zeigte sich daher froh, dass es noch diverse Stellschrauben gebe und mit dem
Vorhabenträger verhandelt werden könne. Weshalb ein Verwaltungsneubau für das
Studierendenwerk an dieser Stelle errichtet werden solle, könne er allerdings
nicht nachvollziehen.
Des Weiteren zog Herr Lichtenthäler die
Landesbauordnung (LBauO) heran und verwies auf die Nähe des Bauvorhabens zum
Westbahnhof. Demnach sei dies ein Argument, weniger Stellplätze errichten zu
müssen. Herr Lichtenthäler schlug auch vor, den benachbarten nah-und-gut-Markt
für Gespräche zu gemeinsamen Zu- und Abfahrten miteinzubeziehen und ggf. einen
Durchgang zum Kanalweg zu errichten. Wichtig war Herrn Lichtenthäler, dass die
„peu à peu“ verbesserte Situation für den Fahrradverkehr in der Annweilerstraße
nicht beeinträchtigt werden dürfe. Eine Haltestelle für den ÖPNV wäre ebenfalls
an dieser Stelle zu überlegen.
Ein weiterer Punkt, der von Herrn Lichtenthäler
angesprochen wurde, bezog sich auf die Quotierungsrichtlinie, die im
vorliegenden Fall nicht zum Greifen kommen solle. Er war nicht von dem
Argument, Gutes für Studierende tun zu wollen, überzeugt. Daher würde er auch
dem Beschlussvorschlag Nr. 4 nicht zustimmen.
Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers
Wortbeiträge und fand die Idee gut, den Eigentümer des Nachbargrundstückes für
die Klärung der Zu- und Abfahrt heranzuziehen. Hinsichtlich der
Quotierungsrichtlinie antwortete Herr Kamplade, dass aus wohnungspolitischer
Sicht eine Belegungsbindung an Studierende zu befürworten sei und der Investor
hier seiner sozialen Verpflichtung in selber Weise nachkomme, wie wenn
„klassische“ Sozialwohnungen gebaut werden würden. Daher appellierte Herr
Kamplade dafür, der vorgeschlagenen Befreiung (Beschlussvorschlag 4)
zuzustimmen. Zu klären sei dann, ob ein Schwerpunkt bei der Errichtung von
Einzelappartements oder Wohngemeinschaften liegen werde.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass
Aldi den Zeitgeist aufgegriffen habe und vermehrt auf eine Gewinnmaximierung
setze. Eine Wohnnutzung sei effektiver als eine reine Supermarkt- oder
Discounterstruktur. Herr Freiermuth begrüße zwar das Konzept, es falle
allerdings zu viel „Grün“ weg. Ihm war wichtig das Grün zu erhalten und somit
das Klima positiv zu beeinflussen.
Herr Freiermuth war zudem davon überzeugt, dass
weiterhin aus dem Umland Menschen zum Einkaufen in die Annweilerstraße kommen
werden. Die Frequenz sei bereits heute immens. Dennoch war Herr Freiermuth sicher,
dass Studierende den Verkehr nicht zu sehr beeinflussen werden.
Zu guter Letzt betonte Herr Freiermuth, dass er kein
Problem habe, dass die Quotierungsrichtlinie nicht angewendet werden solle, da
für Studierende Wohnraum geschaffen werde.
Ausschussmitglied Herr Wagner begrüßte das
Vorhaben und hielt die Zusammenarbeit zwischen Aldi und dem Studierendenwerk
für eine sinnvolle Symbiose. Er griff die Idee von Herrn Lichtenthäler mit dem
Markt „nah und gut“ auf und war davon überzeugt, dass diese Lösung Entlastung
schaffen könnte. Zudem müsse der Baumbestand erhalten bleiben.
Hinsichtlich der Quotierungsrichtlinie verwies Herr
Wagner, dass das Studierendenwerk ebenfalls einen sozialen Aspekt verfolge und
gebunden sei, an Studierende zu vermieten. Seiner Meinung nach werden sowohl
Einzimmerappartements als auch Wohngemeinschaften nachgefragt. Eine Kombination
bei der Wohnnutzung sei eine „Win-Win-Situation“. Herr Kamplade ergänzte Herrn
Wagner und betonte, dass die Vermietung an immatrikulierte Personen erfolgen
müsse.
Ausschussmitglied Herr Heuberger verwies auf
das oftmals innenstadtrelevante Sortiment des Discounters und fragte, ob dies
dann auch durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche beeinflusst werde. Herr
Kamplade erklärte daraufhin, dass die Sortimente, welche angeboten werden
dürfen, festgeschrieben werden. Es werde außerdem darauf geachtet, dass keine
„Mengenumverteilung“ zu Gunsten innenstadtrelevanter Sortimente erfolgen werde.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler beantragte, vier getrennte Abstimmungen vorzunehmen.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten,
entschied sich der Bauausschuss auf Vorschlag von Herrn Lichtenthäler vier
getrennte Abstimmungen, d.h. je Beschlussvorschlag eine Abstimmung,
vorzunehmen.
Zu Beschlussvorschlag 1: Der Bauausschuss beschloss
einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten
Beschlussvorschlag 1.
Zu Beschlussvorschlag 2: Der Bauausschuss beschloss
einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten
Beschlussvorschlag 2.
Zu Beschlussvorschlag 3: Der Bauausschuss beschloss
einstimmig unter Berücksichtigung einer Befangenheit den nachgenannten
Beschlussvorschlag 3.
Zu Beschlussvorschlag 4: Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, einer Enthaltung und einer Befangenheit den nachgenannten Beschlussvorschlag 4.