Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird unter der Maßgabe, dass die Grünfläche westlich der Zufahrt weitgehend von Bebauung und Stellplätzen freigehalten wird, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

4.         Dem Antrag auf Ausnahme/ Abweichung von der Quotierungsrichtlinie für geförderten Mietwohnungsbau wird unter der Maßgabe, dass die in der Begründung genannten Studierendenwohnungen realisiert werden, zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 31. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Er erklärte, dass diese Thematik bereits bei dem Bauvorhaben in der Maximilianstraße erörtert wurde. Die Stadtspitze begrüßt, dass studentisches Wohnen ermöglicht werden kann. In der Maximilianstraße bestünde bereits Baurecht, in der Annweilerstraße nicht. ALDI signalisierte bereits Bereitschaft, auch in der Annweilerstraße Wohnungen über ihrem Markt zu errichten. Die Verwaltung der Wohnungen möchten sie jedoch nicht übernehmen. Die komplette Abwicklung übernehme das Studentenwohnwerk. Die Verwaltung hat das Stimmungsbild aus dem Bauausschuss aufgenommen und schlägt deshalb vor, heute lediglich über die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen. Danach werde man nochmals mit ALDI Gespräche führen und zu dem Punkt 4 soll ein städtebaulicher Vertrag erstellt werden. Er verglich nochmals die qm-Preise des Sozialwohnungsbaus mit denen von Studentenwohnungen. Dieser Vergleich sei nicht angebracht, da bei Studentenwohnungen oftmals viele Kriterien in den qm-Preis mit einfließen. Bei Sozialwohnungen betrachte man hingegen lediglich die reinen Wohngegebenheiten.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass man sensibel an die Thematik herangehen muss. Sollte ALDI bei einem Pochen auf die Sozialquote als Konsequenz die komplette Errichtung der Wohnungen kappen, wäre man im Nachhinein froh, man hätte eine Ausnahme beschlossen. Seine Fraktion stimmt den Punkten eins bis drei zu.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller gab zu verstehen, dass der Bedarf an Studentenwohnungen zweifellos vorhanden ist. Für sie sei die Problematik hinsichtlich der Sozialquote nicht ersichtlich. Viele Studentinnen und Studenten verfügen über einen Wohnungsberechtigungsschein und haben darüber ein Anrecht auf eine Wohnung. Sie befürworten die Einführung der Quote.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass die Quote eingeführt wurde, um sie auch umzusetzen. Einer jetzigen Ausnahme, gar Streichung, kann nicht zugestimmt werden. Er sehe für ALDI keinen Anreiz auf Rentabilität, das Grundstück sei seit Jahren in deren Besitz, weshalb der Aspekt der Quotenverringerung aus Rentabilitätsgründen nicht greifen kann. Ein mögliches Scheitern des Projektes kann seiner Fraktion nicht angelastet werden. Sie würden nur einer Ausnahme zur Quote zustimmen, wenn an deren Stelle alle Wohnungen zu einem qm-Preis von 10,00 Euro angeboten werden würden. Den Punkten eins bis drei des Beschlussvorschlags stimmen sie hingegen zu.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass ein qm-Preis in Höhe von 10,00 Euro nicht realisierbar ist. Er stellte klar, dass die Quotierungsrichtlinie bereits mehrmals angewendet wurde und hier die erste echte Ausnahme gemacht werden würde. Sie werden weitere Gespräche mit ALDI führen. In der Vergangenheit habe man gesehen, dass die Verwaltung in der Lage ist, mit den Investoren zu verhandeln.

 

Herr Freiermuth begrüßte die Vorlage. Er gab an, dass der Erhalt der Grünflächen sehr wichtig und wünschenswert ist. Den Punkt vier des Beschlussvorschlages empfand er als kritisch.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass man auf die Quote bestehen sollte. Sicherlich muss man froh sein, wenn Wohnraum geschaffen werden soll, dieser müsse aber auch bezahlbar sein. Sie sind gespannt, inwiefern die Grünflächen und Bäume erhalten werden. Ohne den Punkt vier des Beschlussvorschlages sei die Vorlage entscheidungsreif, sie stimmen zu. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen die Punkte eins bis drei des Beschlussvorschlages.