Sitzung: 14.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 610/517/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Für das
in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird unter der Maßgabe,
dass die Grünfläche westlich der Zufahrt weitgehend von Bebauung und
Stellplätzen freigehalten wird, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17" gemäß § 12 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss
wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des
Geltungsbereichs und des Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes
vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags
beauftragt.
4.
Dem
Antrag auf Ausnahme/ Abweichung von der Quotierungsrichtlinie für geförderten
Mietwohnungsbau wird unter der Maßgabe, dass die in der Begründung genannten
Studierendenwohnungen realisiert werden, zugestimmt.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung, vom 31. Juli 2018, auf welche hingewiesen wird. Er
erklärte, dass diese Thematik bereits bei dem Bauvorhaben in der
Maximilianstraße erörtert wurde. Die Stadtspitze begrüßt, dass studentisches
Wohnen ermöglicht werden kann. In der Maximilianstraße bestünde bereits
Baurecht, in der Annweilerstraße nicht. ALDI signalisierte bereits
Bereitschaft, auch in der Annweilerstraße Wohnungen über ihrem Markt zu
errichten. Die Verwaltung der Wohnungen möchten sie jedoch nicht übernehmen.
Die komplette Abwicklung übernehme das Studentenwohnwerk. Die Verwaltung hat
das Stimmungsbild aus dem Bauausschuss aufgenommen und schlägt deshalb vor,
heute lediglich über die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen.
Danach werde man nochmals mit ALDI Gespräche führen und zu dem Punkt 4 soll ein
städtebaulicher Vertrag erstellt werden. Er verglich nochmals die qm-Preise des
Sozialwohnungsbaus mit denen von Studentenwohnungen. Dieser Vergleich sei nicht
angebracht, da bei Studentenwohnungen oftmals viele Kriterien in den qm-Preis
mit einfließen. Bei Sozialwohnungen betrachte man hingegen lediglich die reinen
Wohngegebenheiten.
Ratsmitglied
Lerch erklärte, dass
man sensibel an die Thematik herangehen muss. Sollte ALDI bei einem Pochen auf
die Sozialquote als Konsequenz die komplette Errichtung der Wohnungen kappen,
wäre man im Nachhinein froh, man hätte eine Ausnahme beschlossen. Seine
Fraktion stimmt den Punkten eins bis drei zu.
Ratsmitglied
Schwarzmüller gab zu
verstehen, dass der Bedarf an Studentenwohnungen zweifellos vorhanden ist. Für
sie sei die Problematik hinsichtlich der Sozialquote nicht ersichtlich. Viele
Studentinnen und Studenten verfügen über einen Wohnungsberechtigungsschein und
haben darüber ein Anrecht auf eine Wohnung. Sie befürworten die Einführung der
Quote.
Ratsmitglied
Hartmann erklärte,
dass die Quote eingeführt wurde, um sie auch umzusetzen. Einer jetzigen
Ausnahme, gar Streichung, kann nicht zugestimmt werden. Er sehe für ALDI keinen
Anreiz auf Rentabilität, das Grundstück sei seit Jahren in deren Besitz,
weshalb der Aspekt der Quotenverringerung aus Rentabilitätsgründen nicht
greifen kann. Ein mögliches Scheitern des Projektes kann seiner Fraktion nicht angelastet
werden. Sie würden nur einer Ausnahme zur Quote zustimmen, wenn an deren Stelle
alle Wohnungen zu einem qm-Preis von 10,00 Euro angeboten werden würden. Den
Punkten eins bis drei des Beschlussvorschlags stimmen sie hingegen zu.
Der
Vorsitzende erwiderte,
dass ein qm-Preis in Höhe von 10,00 Euro nicht realisierbar ist. Er stellte
klar, dass die Quotierungsrichtlinie bereits mehrmals angewendet wurde und hier
die erste echte Ausnahme gemacht werden würde. Sie werden weitere Gespräche mit
ALDI führen. In der Vergangenheit habe man gesehen, dass die Verwaltung in der
Lage ist, mit den Investoren zu verhandeln.
Herr
Freiermuth begrüßte
die Vorlage. Er gab an, dass der Erhalt der Grünflächen sehr wichtig und
wünschenswert ist. Den Punkt vier des Beschlussvorschlages empfand er als
kritisch.
Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass man auf die Quote bestehen sollte. Sicherlich muss man froh sein, wenn Wohnraum geschaffen werden soll, dieser müsse aber auch bezahlbar sein. Sie sind gespannt, inwiefern die Grünflächen und Bäume erhalten werden. Ohne den Punkt vier des Beschlussvorschlages sei die Vorlage entscheidungsreif, sie stimmen zu.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen die Punkte eins bis drei des Beschlussvorschlages.