Sitzung: 04.09.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: 610/525/2018
Für den in der Anlage 1.1
definierten Geltungsbereich
1.
wird der Bericht
zu den Vorbereitenden Untersuchungen für eine förmliche Festlegung des
städtebaulichen Sanierungsgebietes „Rosenplatz“ zur Kenntnis genommen (Anlage
2).
2.
werden die im
Rahmen der Betroffenenbeteiligung gem. § 137 BauGB (Anlage 3), der Beteiligung
der stadtverwaltungsinternen Fachstellen (Anlage 4) sowie der vorgebrachten
Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB (Anlage 5)
entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 02. August 2018
abgewogen. Die Synopsen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
wird
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rosenplatz“ als Satzung
(Sanierungssatzung, Anlage 1.1) gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.
4.
wird
der Beschluss vom 23. Mai 2017 über die Einleitung der Vorbereitenden
Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Sanierungssatzung aufgehoben (Anlage 6, räumlicher Geltungsbereich der
Vorbereitenden Untersuchungen).
Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung vom 16.08.2018, auf welche verwiesen wird, zeige die
vielfältigen Chancen des Sanierungsgebietes auf, so der Vorsitzende. Herr
Kamplade zeigte anhand einer Karte, um welchen Geltungsbereich es konkret gehe
und erläuterte den Zusammenhang mit dem Boulevard Ostbahnstraße. Der
Ostringpavillon stelle in dem 2,77 ha großen Gebiet nur einen Bruchteil dar,
obwohl dieser eine „städtebauliche Schlüsselstelle“ für den zukünftigen
Rosenplatz sei. Durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes können
Sanierungen von Gebäuden innerhalb des Geltungsbereiches mittels steuerlichen
Abschreibungen gefördert werden. Die meisten Gebäude seien in einem mäßigen bis
schlechten Zustand hinsichtlich von Wärmedämmungen oder sonstigen
Ausstattungen. In Gesprächen mit den Eigentümern der in dem Gebiet befindlichen
Gebäude wurde deutlich, dass Sanierungswünsche vorliegen würden. Herr Kamplade
erwähnte allerdings auch, dass am Ende des Sanierungsprozesses Ausgleichsbeträge
anfallen können. Er betonte daher, dass es nicht nur um ein „Nehmen“, sondern
möglicherweise auch um ein „Geben“ handele. Herr Kamplade war sich sicher, dass
sich die Ausgleichsbeträge in einem überschaubaren Rahmen bewegen würden. Dies
haben bereits viele andere Sanierungsgebiete gezeigt.
Herr Kamplade erwähnte zum Schluss, dass auch
öffentliche Maßnahmen hinsichtlich des Verkehrs und der Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum förderfähig seien. Insgesamt habe man für die Inanspruchnahme
der Gelder 10 bis 15 Jahre Zeit.
Ausschussmitglied Frau Dr. Migl hielt ein Sanierungsgebiet grundsätzlich für attraktiv für die Eigentümer der dort befindlichen Immobilien. Da allerdings das Hauptaugenmerk auf der Sanierung des Rosenplatzes liege, war sie mit der Beschlussvorlage nicht einverstanden und betonte, dass sie ablehnen werde.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Hauptausschuss und Stadtrat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich empfahl, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.