Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Wollmesheim (Flurstücke 3186, 3187, 3188, 3189 und teilweise 3493) wird der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 


In der Einführung durch den Vorsitzenden in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.08.2018 (neue Fassung vom 05.09.2018), auf welche verwiesen wird, kam zum Ausdruck, dass ein weiterer Grundstückseigentümer kurzfristig seine Verkaufsabsicht der Verwaltung mitteilte. Somit sei die Entstehung von bis zu 25 Wohneinheiten möglich, anstatt der zunächst angenommenen 15 Wohneinheiten. Der Vorsitzende zeigte sich froh, dass auf der „Zielgeraden“ die Erweiterung des Baugebietes möglich sei. Die Sitzungsvorlage werde für den Hauptausschuss und den Stadtrat entsprechend angepasst.

 

Ausschussmitglied Herr Kolain betonte, dass es sich bei der Entwicklung des Baugebietes um eine Maßnahme der Außenentwicklung handele und er sowie seine Stadtratsfraktion gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen werden.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch hielt eine ausgewogene Mischung zwischen Innen- und Außenentwicklung für wichtig und befürwortete den hier zu beschließenden Aufstellungsbeschluss.

 

Ausschussmitglied Herr Tas werde das Vorhaben unterstützen und zeigte sich erfreut über die kurzfristige Erweiterung.


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Hauptausschuss und Stadtrat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich empfahl, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.