Für den in der Anlage 1.1 definierten Geltungsbereich

 

1.         wird der Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen für eine förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Rosenplatz“ zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

 

2.         werden die im Rahmen der Betroffenenbeteiligung gem. § 137 BauGB (Anlage 3), der Beteiligung der stadtverwaltungsinternen Fachstellen (Anlage 4) sowie der vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB (Anlage 5) entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 02. August 2018 abgewogen. Die Synopsen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rosenplatz“ als Satzung (Sanierungssatzung, Anlage 1.1) gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

4.         wird der Beschluss vom 23. Mai 2017 über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung aufgehoben (Anlage 6, räumlicher Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen).

 

 


Ratsmitglied Dr. Migl war gemäß § 22 GemO befangen und nahem an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. August 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 35 Ja,- 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: