Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.     Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Wollmesheim (Flurstücke 3186, 3187, 3188, 3189 , 3430, 3431, 3432, 3433 und je teilweise 3494/1 und 3439) wird der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtzbauamtes vom 5. September 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch unterstrich, dass diese Entwicklungen besonders positiv für die Entwicklung eines Ortsteiles sei. Es sei dies ein gutter Tag für Wollmesheim  


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja- und 6 Nein-Stimmen: