Herr Kost sprach
seinen Dank an die Verwaltung aus, dass das Baugebiet so schnell umsetzbar ist.
Das Baugebiet war schon lange Wunsch des Ortsbeirates.
Die
Preisverhandlungen seien nun abgeschlossen und nun kann es weiter gehen.
Herr Dicker wollte
von Herrn Schneider wissen, was es mit der Fl.Nr. 3439 auf sich hat.
Herr Schneider sagte
hierzu dass es sich hier um einen Weg handelt.
Herr Dicker teilte
mit, dass er als Winzer und als Mitglied der Bauern- und Winzerschaft hier in einem
Zwiespalt sei wegen „Landau baut Zukunft“.
Man sollte in die
Planungen die Schaffung eines neuen Feldweges an der Ostseite einplanen.
Dies wäre gut damit
man mit dem Schlepper nicht an den Häusern vorbei muss.
Herr Schneider
teilte mit, dies mitzunehmen. Die Planung wird noch ausgearbeitet. Die EWL muss
noch prüfen ob ein Regenrückhaltebecken geschaffen werden muss oder nicht. Er
rechnet damit, dass im Sommer 2020 die ersten Grundstücke verkauft werden
können.
Herr Rudi Schmidt
sagte man sollte nicht alle Grundstücke auf einmal verkaufen, sondern
etappenweise.
Herr Schneider
teilte hierzu mit, dass man dies Berücksichtigen kann eine Vergabe in Schritten
durchzuführen.
Herr Leiner wollte
wissen, ob man dann innerhalb von 5 Jahren bauen muss.
Herr Schneider
sagte, dass es darauf ankommt zu welchem Zeitpunkt man das Grundstück erworben
hat, wenn es etappenweise gehen soll. Aber es gelten die 5 Jahre.
Herr Dicker regte
an, auch den Mietwohnungsbau zu ermöglichen. In Wollmesheim sei es schwierig
eine kleine Wohnung z.B. für ein junges Pärchen zum zusammen ziehen zu
bekommen.
Herr Schneider
teilte mit, dies mit aufzunehmen. Der Ortsbeirat kann hier mitbestimmen. Er
geht davon aus, dass Ende 2020 die ersten Privaten bauen können.
Es wurde angeregt, die
Planung des Abwassers zu beachten, diese führt durch das Grundstück Bollinger.
Herr Schneider
teilte mit, dass Pläne mit Vorschlägen kommen, wie das Baugebiet aussehen
könne.
Herr Kost bat nun um
die Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Wollmesheim (Flurstücke 3186, 3187, 3188, 3189 , 3430, 3431, 3432, 3433 und je teilweise 3494/1 und 3439) wird der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele
vorzunehmen.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig beschlossen.