A) Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2018, der
nach Vorlage der Verwaltung wie folgt abschließt:
1. |
im
Ergebnishaushalt der
Gesamtbetrag der Erträge auf der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresfehlbetrag |
144.405.758 € 152.921.942 € -8.516.184 € |
2. |
im
Finanzhaushalt die
ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf Saldo
der ordentlichen Ein-und Auszahlungen die
außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo
der außerordentlichen Ein-und Auszahlungen die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo
der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo
der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der
Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der
Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung
des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr |
137.642.753 € 140.225.014 € -2.582.261 € 0 € 0 € 0 € 6.748.137 € 20.688.852 € -13.940.715 € 17.683.176 €
1.160.200 € 16.522.976 € 162.074.066 € 162.074.066 € 0 |
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|
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3. 4.
5. |
Verpflichtungsermächtigungen über
den 1. Nachtragsstellenplan 2018 die
Verbindlichkeit der Finanzplanungsjahre 2019 – 2021 |
11.662.080 € |
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 30. August 2018, auf die hingewiesen wird. Der Nachtragshaushalt setze bekanntlich keine neuen Akzente, sondern diene lediglich der Nachsteuerung. Es gebe eine deutlich spürbare Verbesserung um etwa 3 Millionen Euro. Er bringe diesen Nachtragshaushalt heute hier nur ein. Im Stadtrat am 25. September 2018 werde er dann die wesentlichen Eckpunkte zusammenfassen und den Fraktionen dann Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig den nachfolgenden