Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die vorliegende Kostenordnung (Anlage 1) für das Dorfgemeinschaftshaus Wollmesheim mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 zu beschließen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kostenordnung erfolgt gemeinsam mit den Kostenordnungen der anderen Dorfgemeinschaftshäusern und Turnhallen alle 5 Jahre.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 25. Juli 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: