Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 


Herr Kost teilte mit, dass die SV jedem zugegangen sei und alle Unterlagen wie Pläne etc. beigefügt waren.

 

Herr Kost stellte die Befangenheit von Herrn Holger Altschuh fest, dieser setzte sich zu den Einwohnern.

 

Herr Schmidt teilte mit, dass er hier ein mulmiges Gefühl hat wegen dem erhöhten Verkehrsaufkommen.

 

Herr Schneider antwortete hierauf, dass die Prognose nicht von einem Verkehrskollaps ausgeht. Jedoch gibt es auch noch keine Konzepte, daher ja der Ideenwettbewerb.

 

Herr Born stellte die Frage nach der Südumgehung.

 

Herr Schneider sagte hierzu das die Südumgehung vom Tisch sei.

 

Herr Dicker teilte nochmals mit, dass er von diesem Vorhaben nicht begeistert ist, zumal ja feststeht es kommen noch weitere 12 ha dazu, ebenso steht der Kreisel für die Hagenauer Straße. Er kann das nicht für gut heißen und sieht hier viele Nachteile auch gerade was das Verkehrsaufkommen betrifft.

 

Frau Wind wollte wissen, wieviel % sozialer Wohnungsbau es werden sollen.

 

Herr Schneider sagte für die Kernstadt gelten mind. 25 % es kann aber auch von Seiten der Stadtverwaltung mehr festgelegt werden.

 

Herr Thoni teilte mit er sehe es als sehr großen Fehler nicht gleich die Südumgehung einzuplanen.

 

Herr Leiner fasste zusammen, dass wenn für die 5 ha zugestimmt wird, automatisch der „Freibrief“ für alles gegeben wird.

 

Es folgte folgender:

 

Beschlussvorschlag:

1.    Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Wollmesheim und der Gemarkung Landau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ aufgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Ortsbeirat Wollmesheim lehnte den Beschluss mit 10 Nein Stimmen und 1 Enthaltung ab.