Sitzung: 12.11.2018 Ortsbeirat Wollmesheim
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 610/531/2018
Herr Kost teilte
mit, dass die SV jedem zugegangen sei und alle Unterlagen wie Pläne etc.
beigefügt waren.
Herr Kost stellte
die Befangenheit von Herrn Holger Altschuh fest, dieser setzte sich zu den
Einwohnern.
Herr Schmidt teilte
mit, dass er hier ein mulmiges Gefühl hat wegen dem erhöhten Verkehrsaufkommen.
Herr Schneider
antwortete hierauf, dass die Prognose nicht von einem Verkehrskollaps ausgeht.
Jedoch gibt es auch noch keine Konzepte, daher ja der Ideenwettbewerb.
Herr Born stellte
die Frage nach der Südumgehung.
Herr Schneider sagte
hierzu das die Südumgehung vom Tisch sei.
Herr Dicker teilte
nochmals mit, dass er von diesem Vorhaben nicht begeistert ist, zumal ja
feststeht es kommen noch weitere 12 ha dazu, ebenso steht der Kreisel für die Hagenauer
Straße. Er kann das nicht für gut heißen und sieht hier viele Nachteile auch
gerade was das Verkehrsaufkommen betrifft.
Frau Wind wollte
wissen, wieviel % sozialer Wohnungsbau es werden sollen.
Herr Schneider sagte
für die Kernstadt gelten mind. 25 % es kann aber auch von Seiten der
Stadtverwaltung mehr festgelegt werden.
Herr Thoni teilte
mit er sehe es als sehr großen Fehler nicht gleich die Südumgehung einzuplanen.
Herr Leiner fasste
zusammen, dass wenn für die 5 ha zugestimmt wird, automatisch der „Freibrief“
für alles gegeben wird.
Es folgte folgender:
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Wollmesheim und der Gemarkung Landau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „G 3, Zwischen Wollmesheimer Höhe und Schlittweg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Ortsbeirat Wollmesheim lehnte den
Beschluss mit 10 Nein Stimmen und 1 Enthaltung ab.