Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C 39, Prießnitzweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „C 39, Prießnitzweg" ortsüblich bekannt zu machen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Geltungsbereichs und der Vorentwürfe vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 14. November 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: