Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein östlich der Queich, südlich des Wäldchens „Bruckahlmühlwiese“ sowie der Bahnhofstraße 14 und 16, westlich der Bahnhofstraße (K9) und nördlich der Bahntrasse nach Pirmasens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27.11.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und betonte, dass in dem Areal im Süden Godramsteins in Nähe des Bahnhofs bereits eine Gewerbenutzung vorhanden sei. Damit jedoch mögliche zukünftige Konflikte vermieden werden, sollte nun rechtzeitig eine Ordnung in Form des Bebauungsplanes GS10 erfolgen - gerade auch um Bestrebungen hin zu einer Wohnbebauung mittels Veränderungssperren einzuschränken.

 

Ausschussmitglied Frau Baum-Baur begrüßte die städtebauliche Entwicklung und verwies auf das seit langer Zeit existente Gewerbegebiet in Godramstein. Sie fand auch als Anwohnerin gut, dass es endlich eine strukturelle Regelung geben werde. Etliche Einwohnerinnen und Einwohner Godramsteins wären zunächst verunsichert gewesen, so Frau Baum-Baur. Es sei daher wichtig hervorzuheben, dass nichts Neues entstehen bzw. sich kein neues Gewerbe ansiedeln werde, sondern es sich um einen bestandssichernden Bebauungsplan handele.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.