Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein östlich der Queich, südlich des Wäldchens „Bruckahlmühlwiese“ sowie der Bahnhofstraße 14 und 16, westlich der Bahnhofstraße (K9) und nördlich der Bahntrasse nach Pirmasens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" aufgestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: