Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein östlich der Queich, südlich des Wäldchens „Bruckahlmühlwiese“ sowie der Bahnhofstraße 14 und 16, westlich der Bahnhofstraße (K9) und nördlich der Bahntrasse nach Pirmasens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27. November 2018, auf die hingewiesen wird.