Sitzung: 05.12.2018 Ortsbeirat Godramstein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/537/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung
Godramstein östlich der Queich, südlich des Wäldchens „Bruckahlmühlwiese“ sowie
der Bahnhofstraße 14 und 16, westlich der Bahnhofstraße (K9) und nördlich der
Bahntrasse nach Pirmasens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 10,
Gewerbegebiet Godramstein Süd" ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Vorsitzende erläuterte anhand der Sitzungsvorlage kurz den Sachlichen Inhalt.
Und erkundigte sich anschließend ob es hierzu Erklärungsbedarf von Seitens des
Gremiums geben
Frau
Steigner-Brecht fragte, welche Lagerhalle hier genau gemeint sei. Und um welche
Nutzungskonflikte es sich innerhalb des Bebauungsplanes handle.
Der
Vorsitzende erläuterte dass es sich um das Gewerbegebiet, was innerhalb eines
Mischgebietes angesiedelt sei handle und es durch ein erhöhtes Lärmaufkommen zu
einem Aufstellungsbeschluss gekommen sei. Dadurch sei eine Wohnungsnutzung nur
eingeschränkt möglich.
Und nur die
Gewerbetreibenden dies zum angemeldeten Eigennutzen als Wohnraum auch nutzen
könnten. Es werde keine Wohnbebauung innerhalb des Gewerbegebietes langfristig
umgesetzt werden, daraus entstand diese Sitzungsvorlage.
Herr Baur
sprach noch seine Bedenken bezüglich der Zufahrt innerhalb der Bahnhofstraße
aus, bei denen langfristig dem hohen Lastkraftwagen Stau entgegengewirkt werden
müsse.
Der
Vorsitzende bestätigte die hohen Lastkraftwagen Staubildung, die durch
ausgeschilderte Halteverbote und weiteren Anbringen wie einer Überquerungshilfe
entgegengewirkt werden müsse.
Der Ortsbeirat
stimmte einstimmig für die Sitzungsvorlage.