Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein östlich der Queich, südlich des Wäldchens „Bruckahlmühlwiese“ sowie der Bahnhofstraße 14 und 16, westlich der Bahnhofstraße (K9) und nördlich der Bahntrasse nach Pirmasens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd" ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Vorsitzende erläuterte anhand der Sitzungsvorlage kurz den Sachlichen Inhalt. Und erkundigte sich anschließend ob es hierzu Erklärungsbedarf von Seitens des Gremiums geben

 

Frau Steigner-Brecht fragte, welche Lagerhalle hier genau gemeint sei. Und um welche Nutzungskonflikte es sich innerhalb des Bebauungsplanes handle.

 

Der Vorsitzende erläuterte dass es sich um das Gewerbegebiet, was innerhalb eines Mischgebietes angesiedelt sei handle und es durch ein erhöhtes Lärmaufkommen zu einem Aufstellungsbeschluss gekommen sei. Dadurch sei eine Wohnungsnutzung nur eingeschränkt möglich.

Und nur die Gewerbetreibenden dies zum angemeldeten Eigennutzen als Wohnraum auch nutzen könnten. Es werde keine Wohnbebauung innerhalb des Gewerbegebietes langfristig umgesetzt werden, daraus entstand diese Sitzungsvorlage.

 

Herr Baur sprach noch seine Bedenken bezüglich der Zufahrt innerhalb der Bahnhofstraße aus, bei denen langfristig dem hohen Lastkraftwagen Stau entgegengewirkt werden müsse.

 

Der Vorsitzende bestätigte die hohen Lastkraftwagen Staubildung, die durch ausgeschilderte Halteverbote und weiteren Anbringen wie einer Überquerungshilfe entgegengewirkt werden müsse.

 

Der Ortsbeirat stimmte einstimmig für die Sitzungsvorlage.