Der Vorsitzende zeigte sich beim Aufrufen der Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 07.12.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, zuversichtlich, dass nun ein Abschluss der Diskussionen zu erwarten sei. Er erinnerte an die abgehaltenen Anliegerversammlungen, die zuletzt deutlich weniger Zulauf erhielten. Aus Reihen der Anliegerinnen und Anlieger habe es erfreulicherweise gute Hinweise an die Verwaltung gegeben, die teilweise umgesetzt wurden oder aber auch zurückgewiesen werden mussten. Ein Zurück zur ursprünglichen Situation sei nicht möglich. Die praktizierte Lösung habe sich bewährt und habe dazu geführt, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre Garagen reaktivierten. Der Vorsitzende betonte, dass an der Parkregelung im Fliegerviertel, so wie angeordnet, festgehalten wird.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch dankte der Verwaltung für ihre Mühen. Das Urteil sei eindeutig. Dennoch habe er mehrere Fragen. Gebe es wirklich keine Alternativen? Könne von einer besseren Verkehrssicherheit gesprochen werden, obwohl die Zahl der Unfälle zugenommen habe? Könne die Verwaltung eine Argumentationsleitlinie zu den Voraussetzungen des Anwohnerparkens an die Ausschussmitglieder erstellen und aushändigen? Zu letzterem Punkt antwortete der Vorsitzende, dass eine solche Leitlinie für das Anwohnerparken bereits vom städtischen Ordnungsamt erarbeitet wurde und den Fraktionen ausgehändigt werden könne.

Herr Bernhard äußerte sich hinsichtlich der Häufung von Unfällen. Im Mai 2018 habe es innerhalb kürzester Zeit vier Unfälle gegeben, deren Ursachen unerklärlich seien und nicht mit der veränderten Parkregelung einhergingen.

Der Vorsitzende ging noch auf Herrn Lerchs Frage hinsichtlich möglicher Alternativen ein und verneinte dies. Eine Einbahnregelung als mögliche Alternative wurde sehr früh während einer Anwohnerversammlung deutlich abgelehnt.

 

Ausschussmitglied Herr Scheid hielt eine Veränderung der Parkregelung für wichtig und richtig. Richtig sei auch der Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner gewesen und abzuwarten, wie sich die Situation entwickle. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg sei der richtige gewesen, was letztlich auch durch das Gericht bestätigt wurde.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass er und seine Stadtratsfraktion die Entscheidung einer veränderten Parkregelung mitgetragen habe. Es sei nachvollziehbar gewesen, dass gehandelt werden musste. Daher hielt Herr Lichtenthäler die erprobte Parkregelung für adäquat und befürwortete deren Fortbestand.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erinnerte an die geführten und teilweise unsachlichen Diskussionen und Streitereien über die Nutzung der öffentlichen Flächen. Nun sei eine deutliche Verbesserung zu spüren, auch weil sich viele Anwohnerinnen und Anwohner bewegt hätten und eigene Flächen auf den Grundstücken zum Parken nutzen würden oder die Garagen reaktiviert hätten.

 

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.