Sitzung: 18.12.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 660/185/2018
Der Vorsitzende zeigte
sich beim Aufrufen der Informationsvorlage der Abteilung Mobilität und
Verkehrsinfrastruktur vom 07.12.2018, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, zuversichtlich, dass nun ein Abschluss der Diskussionen zu
erwarten sei. Er erinnerte an die abgehaltenen Anliegerversammlungen, die
zuletzt deutlich weniger Zulauf erhielten. Aus Reihen der Anliegerinnen und
Anlieger habe es erfreulicherweise gute Hinweise an die Verwaltung gegeben, die
teilweise umgesetzt wurden oder aber auch zurückgewiesen werden mussten. Ein
Zurück zur ursprünglichen Situation sei nicht möglich. Die praktizierte Lösung
habe sich bewährt und habe dazu geführt, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre
Garagen reaktivierten. Der Vorsitzende betonte, dass an der Parkregelung im Fliegerviertel,
so wie angeordnet, festgehalten wird.
Ausschussmitglied Herr Lerch dankte der Verwaltung für ihre Mühen. Das Urteil sei eindeutig. Dennoch
habe er mehrere Fragen. Gebe es wirklich keine Alternativen? Könne von einer
besseren Verkehrssicherheit gesprochen werden, obwohl die Zahl der Unfälle
zugenommen habe? Könne die Verwaltung eine Argumentationsleitlinie zu den
Voraussetzungen des Anwohnerparkens an die Ausschussmitglieder erstellen und
aushändigen? Zu letzterem Punkt antwortete der Vorsitzende, dass eine
solche Leitlinie für das Anwohnerparken bereits vom städtischen Ordnungsamt
erarbeitet wurde und den Fraktionen ausgehändigt werden könne.
Herr Bernhard äußerte sich
hinsichtlich der Häufung von Unfällen. Im Mai 2018 habe es innerhalb kürzester
Zeit vier Unfälle gegeben, deren Ursachen unerklärlich seien und nicht mit der
veränderten Parkregelung einhergingen.
Der Vorsitzende ging noch
auf Herrn Lerchs Frage hinsichtlich möglicher Alternativen ein und verneinte
dies. Eine Einbahnregelung als mögliche Alternative wurde sehr früh während
einer Anwohnerversammlung deutlich abgelehnt.
Ausschussmitglied Herr Scheid hielt eine Veränderung der Parkregelung für wichtig und richtig. Richtig
sei auch der Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner gewesen und abzuwarten,
wie sich die Situation entwickle. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg sei
der richtige gewesen, was letztlich auch durch das Gericht bestätigt wurde.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass er und seine Stadtratsfraktion die Entscheidung einer
veränderten Parkregelung mitgetragen habe. Es sei nachvollziehbar gewesen, dass
gehandelt werden musste. Daher hielt Herr Lichtenthäler die erprobte
Parkregelung für adäquat und befürwortete deren Fortbestand.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth erinnerte an die geführten und teilweise unsachlichen Diskussionen und
Streitereien über die Nutzung der öffentlichen Flächen. Nun sei eine deutliche
Verbesserung zu spüren, auch weil sich viele Anwohnerinnen und Anwohner bewegt
hätten und eigene Flächen auf den Grundstücken zum Parken nutzen würden oder
die Garagen reaktiviert hätten.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende
die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.