Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Änderung des Erschließungsträgervertrages zwischen der Stadt Landau in der Pfalz und der Hans Lamparter GmbH, Bahnhofstraße 4, 73235 Weilheim an der Teck zu.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 15.01.2019 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und verwies auf die Änderungen des Erschließungsvertrages. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erinnerte an die bisher geführten Diskussionen und den hohen Wohnraumbedarf der Stadt Landau. Etwa 100 zu errichtende Wohneinheiten seien in dem Bebauungsplanverfahren nun berücksichtigt, weshalb Änderungen an dem seit 19.06.2017 bestehenden Erschließungsvertrag vorgenommen werden müssen.

 

Ausschussmitglied Herr Scheid hatte Fragen hinsichtlich des in der Anlage zur Sitzungsvorlage befindlichen Erschließungsträgervertrages, Seite 7, und den Lärmimmissionen. Warum sei dieser Hinweis in dem Vertrag enthalten? Seien negative Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu befürchten? Könne die Verwaltung die Höhe der zu erwartenden Immissionen auf einer Skala von 1 bis 8 beziffern? Er verwies außerdem auf die DIN 18005, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sei.

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Scheids Fragen und erklärte, dass das zukünftige Baugebiet etwas lauter hinsichtlich des Geräuschpegels sei als es in Allgemeinen Wohngebieten üblich ist. Eine Gesundheitsgefährdung könne allerdings ausgeschlossen werden. Es sei klar zu kommunizieren, dass der Standort Lärm mit sich bringe. Herr Kamplade verwies auf ein erstelltes Lärmgutachten, in welchem ermittelt wurde, dass die Höhe der Lärmwerte den gesetzlichen Vorgaben nicht widerspreche. Das zu erschließende Neubaugebiet befände sich überwiegend in einem Wohngebiet, für das die Lärmimmissionen im gesetzlichen Rahmen lägen. Einzelne Bereiche entsprächen hingegen den Orientierungswerten für Mischgebiete, auf die besonders hingewiesen wird.


Der Bauausschuss beschloss, nachdem es keinen weiteren Klärungsbedarf gab, einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag – unter dem Vorbehalt, dass der Ortsbeirat Queichheim seine Zustimmung erteilen wird.