Sitzung: 16.04.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 350/136/2019
Beschlussvorschlag:
Bau- und Umweltausschuss beschließen die „+“-Variante als Grundlage der
weiteren Entwurfsplanung.
Der Vorsitzende rief die
Sitzungsvorlage des Umweltamtes vom 10.04.2019 auf, die der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist. Es gehe um die bauliche Entwicklung des Ostparks und die
Vorstellung von zwei Ausbauvarianten, die im Folgenden von dem
Landschaftsarchitekturbüro bauchplan präsentiert werden. Der Vorsitzende
begrüßte die Referenten des Architekturbüros, Herrn Tobias Baldauf und Frau
Anna Stauber.
Der jetzige Planungsstand mit seinen beiden Ausbauvarianten stelle die
Grundlage für die zu entwickelnde Entwurfsplanung dar. Man befinde sich in
einem frühen Stadium der Planung, so der Vorsitzende. Weitere Untersuchungen
und Abstimmungen werden folgen, bestimmte Eckpunkte zeichnen sich jedoch ab.
Bei der Diskussion über die Kosten müsse beachtet werden, dass der finanzielle
Anteil der Stadt bei einer Förderquote von 90 % vergleichsweise gering sei.
Der Beigeordnete
erläuterte ergänzend, dass die Wasserqualität des Schwanenweihers seit längerer
Zeit Grundlage für „große Diskussionen“ sei, besonders im Jahr 2017 als der Weiher
„umkippte“. Nur mit großen Mühen konnte die Stadtverwaltung das Umkippen im
vergangenen Jahr verhindern. Ein fehlender natürlicher Wasserzulauf sei für die
schlechte Wasserqualität im Sommer ursächlich. Letztendlich sei die
Weihersanierung, hier die Entfernung der Schlammsedimente, schon vor 15 oder
sogar 20 Jahren nötig gewesen, damit sich die Wasserqualität deutlich
verbessern könne. Die Umweltschutzabteilung habe daher bereits vor einigen
Jahren Fördermöglichkeiten geprüft. Die Entfernung des Schlammsediments
verursache Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro und war in der
Vergangenheit nicht finanzierbar. Die neueren Planungen zeigen nun allerdings
auch Möglichkeiten auf, einen Teil des Schlammaushubs im Randbereich zu
verbauen, was breitere Uferzonen ermöglichen und die Kosten für die Entsorgung
schmälern werde.
Der Beigeordnete berichtete außerdem, dass bisher jede fachmännische
Beratung ergab, die Wasserfläche zu verkleinern, um die Verdunstung zu
reduzieren und den Weiher zu vertiefen, damit das Wasser länger kühler bleibe.
Zudem gab es die Idee ggf. einen zweiten Brunnen zur Speisung der großen
Wasserfläche zu bohren. Der Beigeordnete erklärte außerdem, dass die Queich für
die Wassereinspeisung nicht mehr herangezogen werden dürfe, weil sie selber
gerade in den Trockenperioden zu wenig Wasser führe und außerdem zu einem hohen
Sedimenteindrang beitrage.
Weiterhin ging der Beigeordnete auf die Besonderheiten der beiden
Planungsvarianten „Basic“ und „Plus“ ein. Demnach sei das Thema Sicherheit ein
wichtiger Aspekt bei der Planung gewesen. Wege sollten breiter werden, um
„Angsträume“ zu reduzieren. Die Uferzonen können verbreitert und durch eine
naturnahe Uferbepflanzung ökologisch aufgewertet sowie durch unmittelbaren
Kontakt besser „erlebbar“ gemacht werden. Im südlichen Teil könnte ein
Wasserspielbereich zusätzliche Attraktivität bieten und der Kinderspielplatz
qualitativ aufgewertet werden. Die Plus-Variante, die zum Tragen käme, wenn es
eine entsprechende Förderung des Landes gebe, bedarf dann ebenfalls wie die
Basic-Variante eines städtischen Eigenanteils von 10 %.
Zu guter Letzt verdeutlichte der Beigeordnete, dass die beiden vorgelegten
Planungen nicht widerspiegeln, wie der Ostpark im Jahr 2021 tatsächlich
aussehen werde. Vielmehr sollten diese ersten Vorentwurfsplanungen, die nicht
in „Stein gemeißelt“ seien, später noch an verschiedene Entwicklungen oder
Bedürfnisse angepasst werden können. Die Planung „lebt noch“, so der
Beigeordnete. Er übergab sodann das Wort an die Referenten.
Herr Baldauf begann seinen
Vortrag mit Referenzprojekten seines Landschaftsarchitekturbüros bevor er zu
den beiden Planungsvarianten des Ostparks kam. Über die Teilnahme am europaweit
ausgeschriebenem Vergabeverfahren wurde das Büro bauchplan letztlich mit dem
Projekt „Entwicklung Ostpark“ beauftragt.
Zunächst hob Herr Baldauf hervor, die Stadt Landau zukunftsfähig machen zu
wollen und Wohnqualität in die Innenstadt zurückzubringen. Hierbei spiele der
Ostpark als „Diamant“ und „Innenstadt-Perle“ eine wichtige Rolle, dem „Esprit
eingehaucht“ werden könnte. Durch die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm
von Bund, Länder und Gemeinden erhalte der „Ostpark“ eine Chance und könne eine
„Magnet-Wirkung“ entfalten.
Weiterhin erläuterte Herr Baldauf zusammen mit seiner Mitarbeiterin Frau
Stauber die Herangehensweise der Planung und zeigte historische, ökologische
und soziale Ansätze. Durch Recherchen stellte das Büro fest, dass der Ostpark
ständig im Umbruch war und letztlich der Ist-Bestand weiterqualifiziert werden
sollte. So schlug Herr Baldauf in Bezug auf den Schwanenweiher vor, die
Relation von Fläche und Volumen zu verbessern. Die Basic-Variante enthalte
demnach die Gewässersanierung (bzgl. des Schlamms), Schaffung von
Aufenthaltsqualitäten auch am Wasser, Wegesanierung, Instandsetzung und bessere
Wahrnehmung der Denkmäler sowie Mauersanierung. Mit der Plus-Variante z.B.
könnten zusätzlich durch Aufweitung der Wege „Angsträume“ oder die
Sackgassensituationen an der Aussichtskanzel behoben werden. Auch die Spielmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche könnten deutlich verbessert werden und damit das
Quartier soziologisch stärken. Das Grundelement des Ostparks, der
Schwanenweiher, könnte in der Plus-Variante letztlich so ausgebaut und gestärkt
werden, dass Notmaßnahmen, wie dies in den vergangenen Jahren immer wieder der
Fall war, nachhaltig nicht mehr ergriffen werden müssen.
Mithilfe von „Stimmungsbildern“ zeigte Herr Baldauf abschließend
verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Vorsitzende hob die
Komplexität von Planung und Präsentation hervor. Die Ökologie sei für die
weitere Planung und Betrachtung ein wesentlicher Bestandteil. Die Menschen
sollten außerdem näher ans Wasser rücken und die Flächen aktiv bespielen
dürfen.
Zudem wies der Vorsitzende auf die partizipative Auftaktveranstaltung am
„Tag der Städtebauförderung“ hin, die am 11.05.2019 stattfinden wird.
Ausschussmitglied Herr Lerch dankte den Vortragenden, die schließlich keine „Newcomer“ seien. Zurecht
sei von ihnen erkannt worden, dass der Ostpark zusammen mit dem Schwanenweiher
für die Stadt Landau ein wichtiger Bereich darstelle. Daher müsse genau
überlegt und beratschlagt werden, wie diese „hervorragende Chance“ der
Sanierung angegangen werde - stets unter der Berücksichtigung einer feststehenden
Finanzierung.
Herr Lerch hatte zudem einige Fragen an das Planungsbüro und wollte wissen,
wie die Festung als Denkmal in das Vorhaben integriert werde. Weshalb werde die
Wasserfläche des Weihers verringert, obwohl der Aspekt „Wasser“ bei der Planung
im Vordergrund stehe und ein zentrales Element der Parkgestaltung darstellen
sollte?
Herr Baldauf nahm Bezug
auf Herrn Lerchs Fragen und berichtete von einem Treffen mit dem städtischen
Denkmalpfleger, bei dem allerdings noch nicht alle Fragen zur Festung und
historischen Umgebung geklärt werden konnten. Auch seien weitere
„Expertenblicke“ notwendig, gerade im Hinblick auf die Idee eines
Wasserspielplatzes.
Weiterhin ging Herr Baldauf auf die komplexe Bedeutung des Wassers ein.
Aufgrund von Analysen wurde festgestellt, dass das eingespeiste Queichwasser
mit seinem hohen Phosphatgehalt „Gift“ für den Weiher sei. Das Quellwasser habe
hingegen eine gute Qualität. Allerdings sei unklar, wie viel Quellwasser aus
dem Brunnen gefördert werden könne, in jedem Fall wird es aber begrenzt sein.
In diesem Zusammenhang wies er auf das Problem der Wasserknappheit, vor allem
in den Sommermonaten, hin. Letztendlich sollte hinsichtlich des Schwanenweihers
ein Ziel sein, diesen überhaupt zu halten und auch durch eine Verkleinerung der
Wasserfläche zu qualifizieren. Die Verkleinerung wurde an Modellen geprüft und
so gestaltet, dass sie möglichst wenig auffällt.
Ausschussmitglied Herr Lerch fragte ergänzend, ob die Bohrung eines zweiten Brunnens eine Lösung für
die besagte Wasserknappheit sein könnte und erhielt von Herrn Baldauf
die Auskunft, dass dies noch nicht beantwortet werden kann, weil hierfür noch
die Grundwassermengen und die Grundwasserqualitäten abschließend untersucht
werden müssen.
Frau Klein ging ebenfalls
auf Herrn Lerchs Frage hinsichtlich der Wasserfläche ein. Die Stadt Landau hat
bei der Struktur- und Genehmigungsstruktur Süd (SGD Süd) den Antrag gestellt,
das Wasser der Queich noch weitere 2 bis 3 Jahre in den Schwanenweiher
einspeisen zu lassen. Zuvor wurde seitens der SGD Süd verdeutlicht, dass
aufgrund von Dürre- und Niedrigwasserzeiten keine Wassereinspeisung von der
Queich in den Schwanenweiher mehr erfolgen dürfe. Die Queich sei „wichtiger“
als der Schwanenweiher. Zudem fördere das phosphathaltige Queichwasser das
Algenwachstum im Weiher, so Frau Klein. Daher müsse auf das Grundwasser
zurückgegriffen werden, das z.B. auch weniger Phosphat beinhalte bzw. bei
schwankenden Phosphatwerten dahingehend gefiltert werden könnte. Das Phosphat
aus dem stark belasteten Queichwasser könne bei der schubweisen Einspeisung
hingegen nicht herausgefiltert werden.
Ziel sei außerdem, den Fischbestand zu regulieren und hierfür z.B. Hechte
im Weiher anzusiedeln, deren Jungtiere wiederum geeignete Höhlen als
Unterschlupf bräuchten.
Ausschussmitglied Herr Maier betonte aus „Landauer Sicht“, dass der Ostpark leider nicht den besten Ruf
innehabe und dennoch ein hohes Entwicklungspotential besäße. Herr Maier
bedauerte, dass momentan nur wenige Menschen im Ostpark einen Spaziergang
machen würden. Daher könne die Entwicklung des Ostparks als Projekt mit
„Leuchtturmcharakter“ bezeichnet werden. Herr Maier fand zudem schade, dass das
„Parkhotel“ vom Ostpark aus kaum auffallen würde.
Herrn Maiers Auffassung nach passe die Plus-Planungsvariante mit den
Sicherheitsaspekten sehr gut, weshalb er sich für diese auch aussprach.
Abschließend fragte Herr Maier, was gegen die Neozoen, hier die Nilgans,
unternommen werden könne.
Herr Baldauf betonte, dass
die Verbreitung der Nilgans ein überregionales Problem darstelle, aber auch
Chancen z.B. für eine Bewusstseinsänderung der Menschen bieten würde. Die
Menschen müssten lernen, die Tiere nicht mehr zu füttern und er schlug vor, als
Alternative z.B. eine Brotspendebox für den Zoo aufzustellen.
Ausschussmitglied Frau Follmann war über die geplante Aufwertung des Ostparks erfreut, die viele
Bestandteile z.B. in Sachen Grundwassereinspeisung oder Tretbootnutzung für die
Sauerstoffzufuhr beinhalte. Frau Follmann wollte allerdings wissen, weshalb die
Höhe der Fördergelder noch nicht feststehen würde und ob bei den Förderstellen
„rote Laternen“ angehen würden, wenn es um Projekte in Landau gehe. Wie sehe
der Vergleich zu anderen Städten aus?
Frau Klein nahm Bezug auf
Frau Follmanns Frage zu den Fördermitteln und berichtete von einem Treffen mit
der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) als Förderbehörde und der SGD
Süd als Obere Wasserbehörde am 12.04.2019.
Wichtig sei der Förderbehörde, dass die Inhalte der Planung dem
Fördergedanken entsprechen und dass die Planung nachhaltig ist. Dabei wird die
dem Entwurf zugrundeliegende Kostenberechnung der Beurteilung zugrunde gelegt,
zumal der ursprünglichen Förderantragstellung lediglich eine grobe Kostenschätzung
vorlag.
Auf Nachfrage, ob auch eine Förderung des Projekts über die Aktion Bau plus
möglich wäre, teilte Frau Klein mit, dass nach Aussage der SGD Süd keine
Fördermittel über diesen Fördertopf zur Verfügung stünden, ohnehin werde es
unterschiedlich gesehen, ob der Schwanenweiher überhaupt ein natürliches oder
nicht doch ein künstliches Gewässer sei. Bei dem Gespräch mit der SGD Süd wurde
es auch kritisch gesehen, evtl. einen zweiten Brunnen zu bohren, berichtete
Frau Klein.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth bezeichnete den Ostpark als „Rohdiamant“. Er war sich daher sicher, dass
sich niemand gegen die Plus-Variante und die darin enthaltenen Spielplätze und
die Erhöhung des Sicherheitsempfindens sperren würde.
Probleme sah Herr Freiermuth hingegen bei der Absicht, die Wasserfläche zu
verkleinern, da diese eine ökologische und stadtklimatische Funktion (hier
Verdunstungsfläche) innehabe. Entscheidend sei für ihn die Frage der
Wasserzufuhr und der Ausschluss, dass in 25 Jahren die Schlammablagerung wieder
entfernt werden muss, z.B. aufgrund des Laubs der angrenzenden Bäume.
Herr Freiermuth war sich zudem sicher, dass weiterhin Brot und Futter in
den Weiher gelangen werde. Hierfür eine Bewusstseinsänderung bei den Menschen
bzw. den Parkbesuchern zu erreichen, sei eine „große Aufgabe“.
Herr Baldauf reagierte auf
Herrn Freiermuths Wortmeldung und betonte, dass Vieles noch „in der Schwebe“
sei. Er hielt den derzeitigen Zustand des Gewässers für höchst bedenklich und
erklärte, dass eine bloße Entschlammung nur eine kurzfristige Entspannung nach
sich ziehen würde. In der Plus-Variante könnte der Schlammablagerung
entgegengewirkt werden, indem mit Wassereinspeisungen ein Lebensraum geschaffen
werden könnte, der keine „Badewanne“ darstellt. Schlammablagerungen gebe es
dann auch nicht mehr wie in der bisherigen Art, zumal über das Queichwasser
auch viel Sand eingetragen wird.
Des Weiteren nahm Herr Baldauf Bezug auf Frau Follmanns Frage hinsichtlich
der Fördergelder und erklärte, dass Städtebaufördermittel nicht ohne Weiteres
bewilligt werden. Die Maßnahmen müssten demnach eine Verbesserung der
Ist-Situation von mindestens 25 Jahren aufweisen können.
Herr Neubeck fasste
nochmals die wasserwirtschaftliche Situation zusammen und verdeutlichte, dass
es seiner Einschätzung nach keinen zweiten Brunnen geben werde. Der aktuelle
Brunnen müsse bezüglich der Kapazität überprüft werden. Aber welche
Konsequenzen würde eine höhere Auslastung des Brunnens mit sich ziehen?
Entstehen dann an anderer Stelle ggf. Schäden? So sei beispielsweise möglich,
dass Bäume aufgrund des fehlenden Grundwassers absterben oder sich sogar
Gebäude absenken könnten. Fest stehe, dass die Queich nicht länger als
„Wasserspender“ herangezogen werden dürfe. Somit bestehe weiterhin die größte
Herausforderung darin, die Nachspeisung des Weihers sicherzustellen und den
Wasserverlust im Weiher so gering wie möglich zu halten.
Ausschussmitglied Frau Dr. Migl fand, dass viele Aspekte in dem Vortrag angesprochen wurden und eine
Komplexität hinsichtlich der Entwicklung des Ostparks aufgezeigt wurde. Sie hob
hierbei auch die hohe Bedeutung der Bürgerbeteiligung hervor.
Einer Verkleinerung der Wasserfläche stand Frau Dr. Migl „zwiegespalten“
gegenüber. Könnte etwa durch eine Vertiefung des Weihers das Volumen
aufrechterhalten werden? Insgesamt gefiel ihr die Planung und Frau Dr. Migl
erwähnte, dass der Aspekt Wasser ausreichend gewürdigt sei. Der Ostpark sei in
der Stadt der einzige Park mit einem derartigen Bezug zum Element Wasser. Schön
fände Sie daher, mehr Aufenthaltsflächen zu schaffen und die Festung stärker
sichtbar zu machen. Frau Dr. Migl erinnerte allerdings daran, sich nicht in
„Kleinkram“, d.h. in Planungsdetails, zu verlieren. Wichtig sei ihr noch die
Erhaltung des Baumbestandes. Wurde dieser in das Planungskonzept integriert?
Abschließend betonte Frau Dr. Migl, dass die Plus-Variante mehr Charme als
die Basic-Variante hätte und eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung
bzw. Planung darstellen würde.
Herr Baldauf ging auf den
Baumbestand des Ostparks ein. Dieser sei zum Teil historisch und als
„wandelndes Arboretum“ zu sehen. Es gelte nun, die vielen Aspekte in Einklang
zu bringen und Blicke zu lenken. Strukturtragende Bäume wurden in der Planung
aufgenommen und neue Bäume werden teilweise auch vorgesehen. Herr Baldauf
betonte, dass bei dem Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im
Quartier“ das Element Wasser Vorrang genieße.
Ausschussmitglied Herr Löffel sprach die Verkleinerung der Wasserfläche an. Er erinnerte an die
historische Bedeutung (Stichwort: „Kessel 80“), weshalb er sich schwertue, eine
Verkleinerung zuzulassen. Die vorgelegte Planung des Architekturbüros sei
„toll“. Herr Löffel fragte allerdings, ob nicht auch eine weniger starke
Reduktion der Wasserfläche möglich sei? Sei denn immer eine konstante
Wasserhöhe erforderlich oder könne man mit schwankenden Wasserständen gut
umgehen? Herr Löffel hänge sehr an der Fläche, die zugleich wichtig für das
Stadtklima sei, und schlug als Kompromiss eine Verkleinerung der Wasserfläche
um 15 %, anstatt der 30 % des Entwurfs, vor.
Herr Baldauf versprach
Herrn Löffel, die Anregung aufzunehmen. Er wies allerdings darauf hin, die
Wasserfläche so weit reduzieren zu müssen, dass der Schwanenweiher ökologisch
funktionieren könne. Momentan sei dieser nahezu „tot“ und mit einer „Badewanne“
zu vergleichen. Er habe Zweifel, bei einer 15% Reduktion ein ökologisch
stabiles Gewässer bauen zu können.
Ausschussmitglied Herr Löffel fragte, wann der Schwanenweiher zuletzt ausgebaggert wurde und erhielt von
Herrn Baldauf zur Antwort, dass im Jahr 1965 ausgebaggert wurde und es
im Jahr 1985 kleinere Maßnahmen gab.
Ausschussmitglied Herr Doll ging auf das Thema „Tierfütterung“ ein. Er hielt es für schwierig, ein
gewisses Bewusstsein bei der Bevölkerung zu schaffen und das Verhalten
dahingehend zu ändern, dass keine Tiere mehr gefüttert werden. Herr Doll habe
kürzlich selbst mehrere Tierfütterungen beobachten können als er mit dem
Fahrrad durch den Ostpark fuhr.
Weiterhin wollte Herr Doll wissen, ob die derzeitige Wassertiefe von 50 cm
verdoppelt werden könnte. Wie gehe man bei der Sanierung mit der Geruchsbildung
des ausgebaggerten Schlammsediments um? Praktisch fand Herr Doll, dass ein Teil
des Schlammaushubs für die Modellierung der Landschaft herangezogen werden
könne.
Herr Baldauf nahm Bezug
auf Herrn Dolls Wortbeitrag hinsichtlich der Wiederverwendung des Aushubs. Zu
diesem Aspekt wurde bereits eine rege Diskussion geführt, die noch nicht
abgeschlossen sei. Es sei wichtig, eine optimale Balance zu finden und die
Anwohnerinnen und Anwohner, z.B. in Bezug auf den Geruch, nicht zu sehr zu
beeinträchtigen. Herr Baldauf berichtete in diesem Zusammenhang von zwei
Entschlammungsmethoden. Zum einen könne der Schlamm abgesaugt und zum anderen
könne das Wasser abgelassen und der Weiher dann ausgebaggert werden. Von dem Aushub
könne etwa ein Drittel für die Gestaltung des Ufers oder der Aufenthaltsfläche
herangezogen werden. Für die Sanierung und insbesondere für den Abtransport des
Schlamms (Anm.: ca. 2.500 m³ Trockenmasse) würden sich die Wintermonate
anbieten, so Herr Baldauf. Im Zuge der weiteren Entwurfs- und
Ausführungsplanung würden diese Themen weiter vertieft werden.
Ausschussmitglied Herr Eichhorn präzisierte Herrn Löffels Frage hinsichtlich der Wasserfläche. Zwar
handele es sich bei der vorgelegten Planung um einen Vorentwurf, dennoch sei
das Flächenthema wichtig. Den Kompromiss, sich auf eine Verkleinerung um 15-20
% zu einigen, hielt er für gut. Wäre dann allerdings auch die geplante
Uferlandschaft in der beabsichtigten Form machbar?
Herr Baldauf stellte dar, dass
es sich um ein „lernendes Verfahren“ handeln würde. Schlussendlich würde sich
die Größe der Wasserfläche aus den verschiedenen Untersuchungen und Bewertungen
sowie aus den Vorgaben der beteiligten Behörden ergeben. Herr Baldauf habe
versucht, das Optimum herauszuarbeiten und erinnerte daran, dass die Stadt
Landau viele Versuche gestartet habe, die Gewässerprobleme zu lösen, die im
Nachhinein betrachtet nicht mutig genug gewesen seien.
Der Beigeordnete merkte
an, dass es nicht darum gehe, was man gerne hätte. Vielmehr sollte
berücksichtigt werden, wie bereits von Herrn Neubeck erläutert, wo das Wasser
herkäme. Dies sei ein wichtiger Parameter.
Ausschussmitglied Herr Demmerle fragte hinsichtlich der Wassereinspeisung des Schwanenweihers, ob hierfür
auch das Oberflächenwasser, z.B. die Entwässerung des Parkhotels, einbezogen
werden könnte.
Herr Baldauf stimmte Herrn
Demmerle bezüglich der Wassereinspeisung der Nachbarschaftsbebauung zu.
Allerdings müsse das Kosten-Nutzen-Verhältnis passen und leider gebe es sehr
wenig Niederschlagwasser aus der Umgebung, um den Wasserbedarf des
Schwanenweihers zu decken. Außerdem sei der Reinigungsaufwand des Dachwassers
gerade nach längeren Trockenphasen hoch.
Ausschussmitglied Herr Eisold verstand die Diskussion über die Verkleinerung der Wasserfläche nicht.
Vielmehr signalisierte Herr Eisold, dass er das vorgelegte Planungskonzept
unterstütze. Es sei schließlich logisch, dass keine „Pfütze“ gewollt sei und
auch nicht geplant werde.
Zudem erinnerte Herr Eisold an die geführten Diskussionen im Jahr 2017 –
nach dem das Wasser des Schwanenweihers umgekippt war. Damals wurde schon über
den Aushub und die damit verbundenen Kosten z.B. für die Entsorgung der
Schlammsedimente gesprochen. Wie sehe denn die Qualität des Aushubs aus?
Weiterhin interessierte sich Herr Eisold für eine spätere Nutzung oder
Bewirtschaftung des Areals. Könne evtl. der Anglerverein miteinbezogen werden?
Herr Baldauf ging auf die
Fragen von Herrn Eisold ein. Im Hinblick auf die Qualität des Bodenaushubs
müssten weitere Beprobungen erfolgen. Die bisher durchgeführten
Voruntersuchungen ergaben, dass nicht der gesamte Boden zur Deponie gebracht
werden müsse. Demnach könne etwa ein Drittel des Aushubs ohne Aufwertungen
verwendet werden. Ein weiteres Drittel könne nach einer entsprechenden
Aufwertung verbaut werden.
Das Thema „Bewirtschaftung“ wurde bereits diskutiert, so Herr Baldauf
weiter. Den Einbezug des Anglervereins erachte er für schwierig und die
Forderungen des Vereins seien zu hoch.
Der Beigeordnete ergänzte
Herrn Baldauf und teilte mit, dass die Angler bereits aufgefordert seien und
gebeten wurden, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen und einzubringen.
Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler hielt die Gründe für eine Reduzierung der Wasserfläche für
nachvollziehbar. Bei den von der Oberen Wasserbehörde (SGD Süd) auferlegten
Restriktionen handele es sich um „harte Fakten“. Herr Lichtenthäler appellierte
zudem, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die „harten Fakten“ auf den
Tisch zu legen.
Ausschussmitglied Herr Freiermuth äußerte seine Überlegungen bei Starkregenereignissen. Könne der
Schwanenweiher als Auffangbecken für die Queich fungieren?
Herr Neubeck nahm Bezug
auf Herrn Freiermuths Überlegungen und erklärte, dass, falls der Schwanenweiher
als Auffangbecken fungieren würde, nur „Schlechtes“ – z.B. in Form von
Sedimenten - in den Weiher eindringen würde. Es gebe keinen Austausch, so dass
der Weiher wie ein „Kessel“ im Sinne eines stehenden Gewässers zu betrachten
wäre.
Ausschussmitglied Herr Heuberger fragte nach der möglichen Tiefe des Aushubs des Schwanenweihers. Wurde die
Dichtigkeit des Bodens geprüft?
Herr Baldauf ging auf
Herrn Heubergers Bedenken hinsichtlich der Dichtigkeit des Bodens ein und
verdeutlichte, dass behutsam vorgegangen werden müsse. Die Dichtebene dürfe
nicht beschädigt werden, so dass ein Ablassen des Weihers und die Überprüfung
des Schüttgutes anzuraten wären.
Ausschussmitglied Herr Lerch schlug vor, den vorgelegten Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
- Die Wasserfläche des Schwanenweihers werde
in geringerem Maße, als dies in der Entwurfsplanung vorgeschlagen wurde,
verkleinert;
- Die Planungsvariante „Plus“ greife nur,
wenn entsprechende Fördergelder bewilligt wurden.
Der Vorsitzende betonte,
dass es sich bei der Planung und Beschlussfassung nicht um eine „Eillösung“
handeln würde und noch an vielen Stellschrauben gedreht werden könne. Die
vorgelegte Vorentwurfsplanung befände sich in einem frühen Stadium.
Weiterhin riet der Vorsitzende davon ab, über die Fläche des
Schwanenweihers zu „feilschen“. Hierfür sei es zu früh. Noch seien viele
Untersuchungen nötig. Die Stadtverwaltung rate schließlich nicht zur
Verkleinerung der Wasserfläche unter allen Umständen. Es könne durchaus sein,
dass am Ende die Fläche sogar noch kleiner werden müsse, so der Vorsitzende.
Aus diesen genannten Gründen und der Vielschichtigkeit des Verfahrens sollte
die Planung offengehalten werden.
Ausschussmitglied Herr Lerch gab sich mit den Ausführungen des Vorsitzenden nicht zufrieden und
bezeichnete diese als zu „unpräzise“. Daher stellte er offiziell den Antrag mit
dem Ziel, die Reduzierung der Wasserfläche zu vermindern.
Ausschussmitglied Herr Maier sprach sich gegen Herrn Lerchs Antrag zur Beschlussergänzung aus. Vielmehr
sollte man sich auf die Vorschläge der Fachleute verlassen.
Der Vorsitzende ließ daraufhin zunächst über den ergänzenden Beschlussvorschlag des Herrn Lerch abstimmen. Der Umweltausschuss lehnte die Ergänzung bei 7 Nein-Stimmen und der Bauausschuss bei 10 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.
Im Anschluss leitete der Vorsitzende in die Beschlussfassung zur
Sitzungsvorlage ein. Zunächst stimmte der Umweltausschuss bei 8 Ja-Stimmen und
4 Enthaltungen einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Der Bauausschuss stimmte ebenfalls einstimmig bei 10 Ja-Stimmen und 6
Enthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.