Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Bau- und Umweltausschuss beschließen die „+“-Variante als Grundlage der weiteren Entwurfsplanung.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage des Umweltamtes vom 10.04.2019 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe um die bauliche Entwicklung des Ostparks und die Vorstellung von zwei Ausbauvarianten, die im Folgenden von dem Landschaftsarchitekturbüro bauchplan präsentiert werden. Der Vorsitzende begrüßte die Referenten des Architekturbüros, Herrn Tobias Baldauf und Frau Anna Stauber.

Der jetzige Planungsstand mit seinen beiden Ausbauvarianten stelle die Grundlage für die zu entwickelnde Entwurfsplanung dar. Man befinde sich in einem frühen Stadium der Planung, so der Vorsitzende. Weitere Untersuchungen und Abstimmungen werden folgen, bestimmte Eckpunkte zeichnen sich jedoch ab. Bei der Diskussion über die Kosten müsse beachtet werden, dass der finanzielle Anteil der Stadt bei einer Förderquote von 90 % vergleichsweise gering sei.

 

Der Beigeordnete erläuterte ergänzend, dass die Wasserqualität des Schwanenweihers seit längerer Zeit Grundlage für „große Diskussionen“ sei, besonders im Jahr 2017 als der Weiher „umkippte“. Nur mit großen Mühen konnte die Stadtverwaltung das Umkippen im vergangenen Jahr verhindern. Ein fehlender natürlicher Wasserzulauf sei für die schlechte Wasserqualität im Sommer ursächlich. Letztendlich sei die Weihersanierung, hier die Entfernung der Schlammsedimente, schon vor 15 oder sogar 20 Jahren nötig gewesen, damit sich die Wasserqualität deutlich verbessern könne. Die Umweltschutzabteilung habe daher bereits vor einigen Jahren Fördermöglichkeiten geprüft. Die Entfernung des Schlammsediments verursache Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro und war in der Vergangenheit nicht finanzierbar. Die neueren Planungen zeigen nun allerdings auch Möglichkeiten auf, einen Teil des Schlammaushubs im Randbereich zu verbauen, was breitere Uferzonen ermöglichen und die Kosten für die Entsorgung schmälern werde.

Der Beigeordnete berichtete außerdem, dass bisher jede fachmännische Beratung ergab, die Wasserfläche zu verkleinern, um die Verdunstung zu reduzieren und den Weiher zu vertiefen, damit das Wasser länger kühler bleibe. Zudem gab es die Idee ggf. einen zweiten Brunnen zur Speisung der großen Wasserfläche zu bohren. Der Beigeordnete erklärte außerdem, dass die Queich für die Wassereinspeisung nicht mehr herangezogen werden dürfe, weil sie selber gerade in den Trockenperioden zu wenig Wasser führe und außerdem zu einem hohen Sedimenteindrang beitrage.

Weiterhin ging der Beigeordnete auf die Besonderheiten der beiden Planungsvarianten „Basic“ und „Plus“ ein. Demnach sei das Thema Sicherheit ein wichtiger Aspekt bei der Planung gewesen. Wege sollten breiter werden, um „Angsträume“ zu reduzieren. Die Uferzonen können verbreitert und durch eine naturnahe Uferbepflanzung ökologisch aufgewertet sowie durch unmittelbaren Kontakt besser „erlebbar“ gemacht werden. Im südlichen Teil könnte ein Wasserspielbereich zusätzliche Attraktivität bieten und der Kinderspielplatz qualitativ aufgewertet werden. Die Plus-Variante, die zum Tragen käme, wenn es eine entsprechende Förderung des Landes gebe, bedarf dann ebenfalls wie die Basic-Variante eines städtischen Eigenanteils von 10 %.

Zu guter Letzt verdeutlichte der Beigeordnete, dass die beiden vorgelegten Planungen nicht widerspiegeln, wie der Ostpark im Jahr 2021 tatsächlich aussehen werde. Vielmehr sollten diese ersten Vorentwurfsplanungen, die nicht in „Stein gemeißelt“ seien, später noch an verschiedene Entwicklungen oder Bedürfnisse angepasst werden können. Die Planung „lebt noch“, so der Beigeordnete. Er übergab sodann das Wort an die Referenten.

 

Herr Baldauf begann seinen Vortrag mit Referenzprojekten seines Landschaftsarchitekturbüros bevor er zu den beiden Planungsvarianten des Ostparks kam. Über die Teilnahme am europaweit ausgeschriebenem Vergabeverfahren wurde das Büro bauchplan letztlich mit dem Projekt „Entwicklung Ostpark“ beauftragt.

Zunächst hob Herr Baldauf hervor, die Stadt Landau zukunftsfähig machen zu wollen und Wohnqualität in die Innenstadt zurückzubringen. Hierbei spiele der Ostpark als „Diamant“ und „Innenstadt-Perle“ eine wichtige Rolle, dem „Esprit eingehaucht“ werden könnte. Durch die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm von Bund, Länder und Gemeinden erhalte der „Ostpark“ eine Chance und könne eine „Magnet-Wirkung“ entfalten.

Weiterhin erläuterte Herr Baldauf zusammen mit seiner Mitarbeiterin Frau Stauber die Herangehensweise der Planung und zeigte historische, ökologische und soziale Ansätze. Durch Recherchen stellte das Büro fest, dass der Ostpark ständig im Umbruch war und letztlich der Ist-Bestand weiterqualifiziert werden sollte. So schlug Herr Baldauf in Bezug auf den Schwanenweiher vor, die Relation von Fläche und Volumen zu verbessern. Die Basic-Variante enthalte demnach die Gewässersanierung (bzgl. des Schlamms), Schaffung von Aufenthaltsqualitäten auch am Wasser, Wegesanierung, Instandsetzung und bessere Wahrnehmung der Denkmäler sowie Mauersanierung. Mit der Plus-Variante z.B. könnten zusätzlich durch Aufweitung der Wege „Angsträume“ oder die Sackgassensituationen an der Aussichtskanzel behoben werden. Auch die Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche könnten deutlich verbessert werden und damit das Quartier soziologisch stärken. Das Grundelement des Ostparks, der Schwanenweiher, könnte in der Plus-Variante letztlich so ausgebaut und gestärkt werden, dass Notmaßnahmen, wie dies in den vergangenen Jahren immer wieder der Fall war, nachhaltig nicht mehr ergriffen werden müssen.

Mithilfe von „Stimmungsbildern“ zeigte Herr Baldauf abschließend verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Der Vorsitzende hob die Komplexität von Planung und Präsentation hervor. Die Ökologie sei für die weitere Planung und Betrachtung ein wesentlicher Bestandteil. Die Menschen sollten außerdem näher ans Wasser rücken und die Flächen aktiv bespielen dürfen.

Zudem wies der Vorsitzende auf die partizipative Auftaktveranstaltung am „Tag der Städtebauförderung“ hin, die am 11.05.2019 stattfinden wird.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch dankte den Vortragenden, die schließlich keine „Newcomer“ seien. Zurecht sei von ihnen erkannt worden, dass der Ostpark zusammen mit dem Schwanenweiher für die Stadt Landau ein wichtiger Bereich darstelle. Daher müsse genau überlegt und beratschlagt werden, wie diese „hervorragende Chance“ der Sanierung angegangen werde - stets unter der Berücksichtigung einer feststehenden Finanzierung.

Herr Lerch hatte zudem einige Fragen an das Planungsbüro und wollte wissen, wie die Festung als Denkmal in das Vorhaben integriert werde. Weshalb werde die Wasserfläche des Weihers verringert, obwohl der Aspekt „Wasser“ bei der Planung im Vordergrund stehe und ein zentrales Element der Parkgestaltung darstellen sollte?

 

Herr Baldauf nahm Bezug auf Herrn Lerchs Fragen und berichtete von einem Treffen mit dem städtischen Denkmalpfleger, bei dem allerdings noch nicht alle Fragen zur Festung und historischen Umgebung geklärt werden konnten. Auch seien weitere „Expertenblicke“ notwendig, gerade im Hinblick auf die Idee eines Wasserspielplatzes.

Weiterhin ging Herr Baldauf auf die komplexe Bedeutung des Wassers ein. Aufgrund von Analysen wurde festgestellt, dass das eingespeiste Queichwasser mit seinem hohen Phosphatgehalt „Gift“ für den Weiher sei. Das Quellwasser habe hingegen eine gute Qualität. Allerdings sei unklar, wie viel Quellwasser aus dem Brunnen gefördert werden könne, in jedem Fall wird es aber begrenzt sein. In diesem Zusammenhang wies er auf das Problem der Wasserknappheit, vor allem in den Sommermonaten, hin. Letztendlich sollte hinsichtlich des Schwanenweihers ein Ziel sein, diesen überhaupt zu halten und auch durch eine Verkleinerung der Wasserfläche zu qualifizieren. Die Verkleinerung wurde an Modellen geprüft und so gestaltet, dass sie möglichst wenig auffällt.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch fragte ergänzend, ob die Bohrung eines zweiten Brunnens eine Lösung für die besagte Wasserknappheit sein könnte und erhielt von Herrn Baldauf die Auskunft, dass dies noch nicht beantwortet werden kann, weil hierfür noch die Grundwassermengen und die Grundwasserqualitäten abschließend untersucht werden müssen.

 

Frau Klein ging ebenfalls auf Herrn Lerchs Frage hinsichtlich der Wasserfläche ein. Die Stadt Landau hat bei der Struktur- und Genehmigungsstruktur Süd (SGD Süd) den Antrag gestellt, das Wasser der Queich noch weitere 2 bis 3 Jahre in den Schwanenweiher einspeisen zu lassen. Zuvor wurde seitens der SGD Süd verdeutlicht, dass aufgrund von Dürre- und Niedrigwasserzeiten keine Wassereinspeisung von der Queich in den Schwanenweiher mehr erfolgen dürfe. Die Queich sei „wichtiger“ als der Schwanenweiher. Zudem fördere das phosphathaltige Queichwasser das Algenwachstum im Weiher, so Frau Klein. Daher müsse auf das Grundwasser zurückgegriffen werden, das z.B. auch weniger Phosphat beinhalte bzw. bei schwankenden Phosphatwerten dahingehend gefiltert werden könnte. Das Phosphat aus dem stark belasteten Queichwasser könne bei der schubweisen Einspeisung hingegen nicht herausgefiltert werden.

Ziel sei außerdem, den Fischbestand zu regulieren und hierfür z.B. Hechte im Weiher anzusiedeln, deren Jungtiere wiederum geeignete Höhlen als Unterschlupf bräuchten.

 

Ausschussmitglied Herr Maier betonte aus „Landauer Sicht“, dass der Ostpark leider nicht den besten Ruf innehabe und dennoch ein hohes Entwicklungspotential besäße. Herr Maier bedauerte, dass momentan nur wenige Menschen im Ostpark einen Spaziergang machen würden. Daher könne die Entwicklung des Ostparks als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ bezeichnet werden. Herr Maier fand zudem schade, dass das „Parkhotel“ vom Ostpark aus kaum auffallen würde.

Herrn Maiers Auffassung nach passe die Plus-Planungsvariante mit den Sicherheitsaspekten sehr gut, weshalb er sich für diese auch aussprach.

Abschließend fragte Herr Maier, was gegen die Neozoen, hier die Nilgans, unternommen werden könne.

 

Herr Baldauf betonte, dass die Verbreitung der Nilgans ein überregionales Problem darstelle, aber auch Chancen z.B. für eine Bewusstseinsänderung der Menschen bieten würde. Die Menschen müssten lernen, die Tiere nicht mehr zu füttern und er schlug vor, als Alternative z.B. eine Brotspendebox für den Zoo aufzustellen.

 

Ausschussmitglied Frau Follmann war über die geplante Aufwertung des Ostparks erfreut, die viele Bestandteile z.B. in Sachen Grundwassereinspeisung oder Tretbootnutzung für die Sauerstoffzufuhr beinhalte. Frau Follmann wollte allerdings wissen, weshalb die Höhe der Fördergelder noch nicht feststehen würde und ob bei den Förderstellen „rote Laternen“ angehen würden, wenn es um Projekte in Landau gehe. Wie sehe der Vergleich zu anderen Städten aus?

 

Frau Klein nahm Bezug auf Frau Follmanns Frage zu den Fördermitteln und berichtete von einem Treffen mit der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) als Förderbehörde und der SGD Süd als Obere Wasserbehörde am 12.04.2019.

Wichtig sei der Förderbehörde, dass die Inhalte der Planung dem Fördergedanken entsprechen und dass die Planung nachhaltig ist. Dabei wird die dem Entwurf zugrundeliegende Kostenberechnung der Beurteilung zugrunde gelegt, zumal der ursprünglichen Förderantragstellung lediglich eine grobe Kostenschätzung vorlag.

Auf Nachfrage, ob auch eine Förderung des Projekts über die Aktion Bau plus möglich wäre, teilte Frau Klein mit, dass nach Aussage der SGD Süd keine Fördermittel über diesen Fördertopf zur Verfügung stünden, ohnehin werde es unterschiedlich gesehen, ob der Schwanenweiher überhaupt ein natürliches oder nicht doch ein künstliches Gewässer sei. Bei dem Gespräch mit der SGD Süd wurde es auch kritisch gesehen, evtl. einen zweiten Brunnen zu bohren, berichtete Frau Klein.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth bezeichnete den Ostpark als „Rohdiamant“. Er war sich daher sicher, dass sich niemand gegen die Plus-Variante und die darin enthaltenen Spielplätze und die Erhöhung des Sicherheitsempfindens sperren würde.

Probleme sah Herr Freiermuth hingegen bei der Absicht, die Wasserfläche zu verkleinern, da diese eine ökologische und stadtklimatische Funktion (hier Verdunstungsfläche) innehabe. Entscheidend sei für ihn die Frage der Wasserzufuhr und der Ausschluss, dass in 25 Jahren die Schlammablagerung wieder entfernt werden muss, z.B. aufgrund des Laubs der angrenzenden Bäume.

Herr Freiermuth war sich zudem sicher, dass weiterhin Brot und Futter in den Weiher gelangen werde. Hierfür eine Bewusstseinsänderung bei den Menschen bzw. den Parkbesuchern zu erreichen, sei eine „große Aufgabe“.

 

Herr Baldauf reagierte auf Herrn Freiermuths Wortmeldung und betonte, dass Vieles noch „in der Schwebe“ sei. Er hielt den derzeitigen Zustand des Gewässers für höchst bedenklich und erklärte, dass eine bloße Entschlammung nur eine kurzfristige Entspannung nach sich ziehen würde. In der Plus-Variante könnte der Schlammablagerung entgegengewirkt werden, indem mit Wassereinspeisungen ein Lebensraum geschaffen werden könnte, der keine „Badewanne“ darstellt. Schlammablagerungen gebe es dann auch nicht mehr wie in der bisherigen Art, zumal über das Queichwasser auch viel Sand eingetragen wird.

Des Weiteren nahm Herr Baldauf Bezug auf Frau Follmanns Frage hinsichtlich der Fördergelder und erklärte, dass Städtebaufördermittel nicht ohne Weiteres bewilligt werden. Die Maßnahmen müssten demnach eine Verbesserung der Ist-Situation von mindestens 25 Jahren aufweisen können.

 

Herr Neubeck fasste nochmals die wasserwirtschaftliche Situation zusammen und verdeutlichte, dass es seiner Einschätzung nach keinen zweiten Brunnen geben werde. Der aktuelle Brunnen müsse bezüglich der Kapazität überprüft werden. Aber welche Konsequenzen würde eine höhere Auslastung des Brunnens mit sich ziehen? Entstehen dann an anderer Stelle ggf. Schäden? So sei beispielsweise möglich, dass Bäume aufgrund des fehlenden Grundwassers absterben oder sich sogar Gebäude absenken könnten. Fest stehe, dass die Queich nicht länger als „Wasserspender“ herangezogen werden dürfe. Somit bestehe weiterhin die größte Herausforderung darin, die Nachspeisung des Weihers sicherzustellen und den Wasserverlust im Weiher so gering wie möglich zu halten.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Migl fand, dass viele Aspekte in dem Vortrag angesprochen wurden und eine Komplexität hinsichtlich der Entwicklung des Ostparks aufgezeigt wurde. Sie hob hierbei auch die hohe Bedeutung der Bürgerbeteiligung hervor.

Einer Verkleinerung der Wasserfläche stand Frau Dr. Migl „zwiegespalten“ gegenüber. Könnte etwa durch eine Vertiefung des Weihers das Volumen aufrechterhalten werden? Insgesamt gefiel ihr die Planung und Frau Dr. Migl erwähnte, dass der Aspekt Wasser ausreichend gewürdigt sei. Der Ostpark sei in der Stadt der einzige Park mit einem derartigen Bezug zum Element Wasser. Schön fände Sie daher, mehr Aufenthaltsflächen zu schaffen und die Festung stärker sichtbar zu machen. Frau Dr. Migl erinnerte allerdings daran, sich nicht in „Kleinkram“, d.h. in Planungsdetails, zu verlieren. Wichtig sei ihr noch die Erhaltung des Baumbestandes. Wurde dieser in das Planungskonzept integriert?

Abschließend betonte Frau Dr. Migl, dass die Plus-Variante mehr Charme als die Basic-Variante hätte und eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung bzw. Planung darstellen würde.

 

Herr Baldauf ging auf den Baumbestand des Ostparks ein. Dieser sei zum Teil historisch und als „wandelndes Arboretum“ zu sehen. Es gelte nun, die vielen Aspekte in Einklang zu bringen und Blicke zu lenken. Strukturtragende Bäume wurden in der Planung aufgenommen und neue Bäume werden teilweise auch vorgesehen. Herr Baldauf betonte, dass bei dem Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ das Element Wasser Vorrang genieße.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel sprach die Verkleinerung der Wasserfläche an. Er erinnerte an die historische Bedeutung (Stichwort: „Kessel 80“), weshalb er sich schwertue, eine Verkleinerung zuzulassen. Die vorgelegte Planung des Architekturbüros sei „toll“. Herr Löffel fragte allerdings, ob nicht auch eine weniger starke Reduktion der Wasserfläche möglich sei? Sei denn immer eine konstante Wasserhöhe erforderlich oder könne man mit schwankenden Wasserständen gut umgehen? Herr Löffel hänge sehr an der Fläche, die zugleich wichtig für das Stadtklima sei, und schlug als Kompromiss eine Verkleinerung der Wasserfläche um 15 %, anstatt der 30 % des Entwurfs, vor.

 

Herr Baldauf versprach Herrn Löffel, die Anregung aufzunehmen. Er wies allerdings darauf hin, die Wasserfläche so weit reduzieren zu müssen, dass der Schwanenweiher ökologisch funktionieren könne. Momentan sei dieser nahezu „tot“ und mit einer „Badewanne“ zu vergleichen. Er habe Zweifel, bei einer 15% Reduktion ein ökologisch stabiles Gewässer bauen zu können.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel fragte, wann der Schwanenweiher zuletzt ausgebaggert wurde und erhielt von Herrn Baldauf zur Antwort, dass im Jahr 1965 ausgebaggert wurde und es im Jahr 1985 kleinere Maßnahmen gab.

 

Ausschussmitglied Herr Doll ging auf das Thema „Tierfütterung“ ein. Er hielt es für schwierig, ein gewisses Bewusstsein bei der Bevölkerung zu schaffen und das Verhalten dahingehend zu ändern, dass keine Tiere mehr gefüttert werden. Herr Doll habe kürzlich selbst mehrere Tierfütterungen beobachten können als er mit dem Fahrrad durch den Ostpark fuhr.

Weiterhin wollte Herr Doll wissen, ob die derzeitige Wassertiefe von 50 cm verdoppelt werden könnte. Wie gehe man bei der Sanierung mit der Geruchsbildung des ausgebaggerten Schlammsediments um? Praktisch fand Herr Doll, dass ein Teil des Schlammaushubs für die Modellierung der Landschaft herangezogen werden könne.

 

Herr Baldauf nahm Bezug auf Herrn Dolls Wortbeitrag hinsichtlich der Wiederverwendung des Aushubs. Zu diesem Aspekt wurde bereits eine rege Diskussion geführt, die noch nicht abgeschlossen sei. Es sei wichtig, eine optimale Balance zu finden und die Anwohnerinnen und Anwohner, z.B. in Bezug auf den Geruch, nicht zu sehr zu beeinträchtigen. Herr Baldauf berichtete in diesem Zusammenhang von zwei Entschlammungsmethoden. Zum einen könne der Schlamm abgesaugt und zum anderen könne das Wasser abgelassen und der Weiher dann ausgebaggert werden. Von dem Aushub könne etwa ein Drittel für die Gestaltung des Ufers oder der Aufenthaltsfläche herangezogen werden. Für die Sanierung und insbesondere für den Abtransport des Schlamms (Anm.: ca. 2.500 m³ Trockenmasse) würden sich die Wintermonate anbieten, so Herr Baldauf. Im Zuge der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung würden diese Themen weiter vertieft werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn präzisierte Herrn Löffels Frage hinsichtlich der Wasserfläche. Zwar handele es sich bei der vorgelegten Planung um einen Vorentwurf, dennoch sei das Flächenthema wichtig. Den Kompromiss, sich auf eine Verkleinerung um 15-20 % zu einigen, hielt er für gut. Wäre dann allerdings auch die geplante Uferlandschaft in der beabsichtigten Form machbar?

 

Herr Baldauf stellte dar, dass es sich um ein „lernendes Verfahren“ handeln würde. Schlussendlich würde sich die Größe der Wasserfläche aus den verschiedenen Untersuchungen und Bewertungen sowie aus den Vorgaben der beteiligten Behörden ergeben. Herr Baldauf habe versucht, das Optimum herauszuarbeiten und erinnerte daran, dass die Stadt Landau viele Versuche gestartet habe, die Gewässerprobleme zu lösen, die im Nachhinein betrachtet nicht mutig genug gewesen seien.

 

Der Beigeordnete merkte an, dass es nicht darum gehe, was man gerne hätte. Vielmehr sollte berücksichtigt werden, wie bereits von Herrn Neubeck erläutert, wo das Wasser herkäme. Dies sei ein wichtiger Parameter.

 

Ausschussmitglied Herr Demmerle fragte hinsichtlich der Wassereinspeisung des Schwanenweihers, ob hierfür auch das Oberflächenwasser, z.B. die Entwässerung des Parkhotels, einbezogen werden könnte.

 

Herr Baldauf stimmte Herrn Demmerle bezüglich der Wassereinspeisung der Nachbarschaftsbebauung zu. Allerdings müsse das Kosten-Nutzen-Verhältnis passen und leider gebe es sehr wenig Niederschlagwasser aus der Umgebung, um den Wasserbedarf des Schwanenweihers zu decken. Außerdem sei der Reinigungsaufwand des Dachwassers gerade nach längeren Trockenphasen hoch.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold verstand die Diskussion über die Verkleinerung der Wasserfläche nicht. Vielmehr signalisierte Herr Eisold, dass er das vorgelegte Planungskonzept unterstütze. Es sei schließlich logisch, dass keine „Pfütze“ gewollt sei und auch nicht geplant werde.

Zudem erinnerte Herr Eisold an die geführten Diskussionen im Jahr 2017 – nach dem das Wasser des Schwanenweihers umgekippt war. Damals wurde schon über den Aushub und die damit verbundenen Kosten z.B. für die Entsorgung der Schlammsedimente gesprochen. Wie sehe denn die Qualität des Aushubs aus?

Weiterhin interessierte sich Herr Eisold für eine spätere Nutzung oder Bewirtschaftung des Areals. Könne evtl. der Anglerverein miteinbezogen werden?

 

Herr Baldauf ging auf die Fragen von Herrn Eisold ein. Im Hinblick auf die Qualität des Bodenaushubs müssten weitere Beprobungen erfolgen. Die bisher durchgeführten Voruntersuchungen ergaben, dass nicht der gesamte Boden zur Deponie gebracht werden müsse. Demnach könne etwa ein Drittel des Aushubs ohne Aufwertungen verwendet werden. Ein weiteres Drittel könne nach einer entsprechenden Aufwertung verbaut werden.

Das Thema „Bewirtschaftung“ wurde bereits diskutiert, so Herr Baldauf weiter. Den Einbezug des Anglervereins erachte er für schwierig und die Forderungen des Vereins seien zu hoch.

 

Der Beigeordnete ergänzte Herrn Baldauf und teilte mit, dass die Angler bereits aufgefordert seien und gebeten wurden, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen und einzubringen.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler hielt die Gründe für eine Reduzierung der Wasserfläche für nachvollziehbar. Bei den von der Oberen Wasserbehörde (SGD Süd) auferlegten Restriktionen handele es sich um „harte Fakten“. Herr Lichtenthäler appellierte zudem, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die „harten Fakten“ auf den Tisch zu legen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth äußerte seine Überlegungen bei Starkregenereignissen. Könne der Schwanenweiher als Auffangbecken für die Queich fungieren?

 

Herr Neubeck nahm Bezug auf Herrn Freiermuths Überlegungen und erklärte, dass, falls der Schwanenweiher als Auffangbecken fungieren würde, nur „Schlechtes“ – z.B. in Form von Sedimenten - in den Weiher eindringen würde. Es gebe keinen Austausch, so dass der Weiher wie ein „Kessel“ im Sinne eines stehenden Gewässers zu betrachten wäre.

 

Ausschussmitglied Herr Heuberger fragte nach der möglichen Tiefe des Aushubs des Schwanenweihers. Wurde die Dichtigkeit des Bodens geprüft?

 

Herr Baldauf ging auf Herrn Heubergers Bedenken hinsichtlich der Dichtigkeit des Bodens ein und verdeutlichte, dass behutsam vorgegangen werden müsse. Die Dichtebene dürfe nicht beschädigt werden, so dass ein Ablassen des Weihers und die Überprüfung des Schüttgutes anzuraten wären.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch schlug vor, den vorgelegten Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

  1. Die Wasserfläche des Schwanenweihers werde in geringerem Maße, als dies in der Entwurfsplanung vorgeschlagen wurde, verkleinert;
  2. Die Planungsvariante „Plus“ greife nur, wenn entsprechende Fördergelder bewilligt wurden.

 

Der Vorsitzende betonte, dass es sich bei der Planung und Beschlussfassung nicht um eine „Eillösung“ handeln würde und noch an vielen Stellschrauben gedreht werden könne. Die vorgelegte Vorentwurfsplanung befände sich in einem frühen Stadium.

Weiterhin riet der Vorsitzende davon ab, über die Fläche des Schwanenweihers zu „feilschen“. Hierfür sei es zu früh. Noch seien viele Untersuchungen nötig. Die Stadtverwaltung rate schließlich nicht zur Verkleinerung der Wasserfläche unter allen Umständen. Es könne durchaus sein, dass am Ende die Fläche sogar noch kleiner werden müsse, so der Vorsitzende. Aus diesen genannten Gründen und der Vielschichtigkeit des Verfahrens sollte die Planung offengehalten werden.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch gab sich mit den Ausführungen des Vorsitzenden nicht zufrieden und bezeichnete diese als zu „unpräzise“. Daher stellte er offiziell den Antrag mit dem Ziel, die Reduzierung der Wasserfläche zu vermindern.

 

Ausschussmitglied Herr Maier sprach sich gegen Herrn Lerchs Antrag zur Beschlussergänzung aus. Vielmehr sollte man sich auf die Vorschläge der Fachleute verlassen.

 

Der Vorsitzende ließ daraufhin zunächst über den ergänzenden Beschlussvorschlag des Herrn Lerch abstimmen. Der Umweltausschuss lehnte die Ergänzung bei 7 Nein-Stimmen und der Bauausschuss bei 10 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.


Im Anschluss leitete der Vorsitzende in die Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage ein. Zunächst stimmte der Umweltausschuss bei 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Der Bauausschuss stimmte ebenfalls einstimmig bei 10 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.