Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

1.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 1. Teiländerung - Am Messeplatz" vom Mai 2017 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.             Der Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 1. Teiländerung - Am Messeplatz" wird in der Fassung vom April 2019 zur dritten Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „D9-Änderung, 1. Teiländerung - Am Messeplatz"  in der Fassung vom April 2019 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Herr Kieser gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.04.2019 bekannt.

 

Die Sitzungsvorlage wurde eingehend diskutiert. Es wurde um Klärung des ersten Passus auf der Seite 3, Ziff. I.1 (innenstadtrelevante bzw. nicht-innenstadtrelevante Sortimente) gebeten.

 


Das Gremium stimmte der Sitzungsvorlage einstimmig bei 11 Zustimmungen zu.