Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein (Flurstücke 2201, 2209, 2154, 2155, 2156, 2157, 2158 und teilweise die Flurstücke 2153, 2206, 2208, 2210, 2211, 2212, 2213, 2214, 2215, 2215/1, 2216, 2217, 2145, 2159) wird der Bebauungsplan „GS 9, Am Kalkgrubenweg" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.