Sitzung: 15.05.2019 Ortsbeirat Godramstein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/560/2019
Beschlussvorschlag:
1. Für
das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Godramstein (Flurstücke 2201, 2209, 2154, 2155,
2156, 2157, 2158 und teilweise die Flurstücke 2153, 2206, 2208, 2210, 2211, 2212, 2213, 2214, 2215, 2215/1, 2216, 2217, 2145, 2159) wird der
Bebauungsplan „GS 9, Am Kalkgrubenweg" aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
der Planungsziele vorzunehmen.