Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom Dezember 2014, Mai 2017 und April 2019 entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 4) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

2.         Der Bebauungsplan "D9-Änderung, 1. Teiländerung-Am Messeplatz" wird in der Fassung vom August 2019 (Anlagen 1-3) gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 21. August 2019, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Follmann teilte mit, dass die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werden. Sie erachtete die Maßnahme als Hochrisikospiel in Bezug auf den Artenschutz. Von den gebe es nur noch 20-40 Brutpaare in Rheinland-Pfalz, zwei davon sind in diesem Gebiet beheimatet. Der Zeitraum zwischen der Umsiedlung und dem Baugebiet müsse relativ groß sein, um einen Fall wie in Freimersheim, zu vermeiden.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Umsetzung von der Naru und der oberen Naturschutzbehörde begleitet werde. Daher erachtete er die fachliche Qualifikation der Beteiligten als hoch.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden