Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom Dezember 2014, Mai 2017 und April 2019 entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 4) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

2.       Der Bebauungsplan "D9-Änderung, 1. Teiländerung-Am Messeplatz" wird in der Fassung vom August 2019 (Anlagen 1-3) gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 21. August 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: