Sitzung: 24.09.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/570/2019
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen
vorgebrachten Anregungen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „MH 3, Im
Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom
Dezember 2018 und Februar 2019 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten
Synopse vom 24. Mai 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „MH 3,
Im Frohnacker – 1. Teiländerung“ vom
Dezember 2018 und Februar 2019 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten
Synopse vom 24. Mai 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan „MH 3, Im Frohnacker – 1.
Teiländerung“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung
vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 2. September 2019, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied Freiermuth dankte dem Oberbürgermeister für sein persönliches Engagement in dieser Sache.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: