Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Anregungen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 und Februar 2019 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 24. Mai 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung vom Dezember 2018 und Februar 2019 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 24. Mai 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Bebauungsplan „MH 3, Im Frohnacker – 1. Teiländerung wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. September 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth dankte dem Oberbürgermeister für sein persönliches Engagement in dieser Sache.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: