Sitzung: 19.09.2019 Ortsbeirat Mörzheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 820/266/2019
Beschlussvorschlag:
- Der
Ortsbeirat Mörzheim und der Werksausschuss des Gebäudemanagements stimmen
der vorgelegten Planung für das Dorfgemeinschaftshaus Mörzheim zu.
- Das
Gebäudemanagement Landau wird beauftragt, diese Planung fortzuführen und
den Förderantrag einzureichen.
Begründung:
Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes
2019 hat das Gebäudemanagement Landau den Auftrag erhalten, für den Stadtteil
Mörzheim in die Planung eines Dorfgemeinschaftshauses als Anbau an die Alte
Schule einzusteigen.
Vorgaben für diese Planung waren die
Schaffung eines Veranstaltungsraumes für ca. 150 Personen, die Herstellung
einer Kochgelegenheit, die Neuanlage barrierefreier Sanitäranlagen sowie die
Errichtung von Nebenräumen wie Lager, Foyer und Garderobe.
Mit dieser Planung wurde in der Folge
die Werkgemeinschaft Landau beauftragt und ein erster Vorentwurf hierzu im
Ortsbeirat am 08.08.2019 präsentiert.
Im Rahmen von intensiven Diskussionen
wurde dieser Entwurf in der Ortsbeiratssitzung sowie in der darauffolgenden
Bürgerversammlung am 15.08.2019 besprochen und weitere Modifikationen
vorgenommen.
So wurden die Lage und Größe der Küche
verändert, eine kleine Toilettenanlage im Eingangsbereich Ost eingeplant,
Pantry-Anschlüsse im Teilsaal Ost eingeplant und die Ausgabemöglichkeiten der
Küche angepasst.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung
des Architekturbüros ist für die Herstellung dieser Anlage nach der ersten
Planungsvariante mit Kosten in Höhe von rund 1,9 Mio. EURO zu rechnen. Da in
dieser Phase der Planung jedoch nur überschlägige Kostenermittlungen erfolgen,
hat diese Kostenschätzung eine Genauigkeit von +/- 20 %,
Die zwischenzeitlich vorgenommenen
Veränderungen schlagen mit weiteren rd. 32.000 EURO für die Faltwand innen und
die Schiebetür Küche/Flur sowie die zusätzlichen WCs zu buche.
Durch den Ortsbeirat ist es vor dem
Hintergrund der hohen Investitionssumme erforderlich, Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie diese zusätzlichen Kosten und die bisherige Kostenschätzung
kompensiert bzw. reduziert werden können. Hierzu müssen Überlegungen in alle
Richtungen angestrengt werden. Ganz konkret wäre eine Überlegung, wonach das
Ortsvorsteherbüro mit dem Sekretariat im 1. Obergeschoss der Alten Schule sein
neues Domizil finden könnte. Das Gebäude des jetzigen Ortsvorsteherbüros könnte
dann zu Wohnzwecken umgebaut werden, so dass Erträge zu erwirtschaften sind.
Weiterhin wäre durch eine angemessene Kosten- und Benutzungsordnung
sicherzustellen, dass die neuen und auch die vorhandenen Räume für
Organisationen, Vereine und sonstige Nutzer nicht in jedem Fall kostenfrei
angeboten werden können. Durch die Benennung solcher Punkte kann bereits im
Rahmen der Förderantragstellung durch den Stadtteil deutlich gemacht werden,
dass diese Investition unbedingt gewollt und für Mörzheim notwendig ist.
Es ist nun erforderlich, die Planung im
Vorentwurfsstadium zu finalisieren und in die Entwurfsplanung zu überführen.
Der Förderantrag für eine Förderung
über den Investitionsstock Rheinland-Pfalz (I-Stock) ist bei der Aufsichts- und
Dienstleistungsbehörde bis zum 15.11.2019 einzureichen, um in das
Förderprogramm 2020 aufgenommen zu werden. Hierfür ist die Erarbeitung einer
Entwurfsplanung ebenso erforderlich, wie die Erstellung einer detaillierten
Kostenberechnung nach DIN 276, 3. Ebene. Weiterhin sind zur Antragstellung
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgelastenberechnungen sowie eine fundierte
Bedarfsfeststellung beizufügen.
Die nun noch verbleibende Zeit muss hierfür intensiv genutzt
werden.
Dies
sei die Begründung des GML. Vor Einstieg in den TOP teilte die Vorsitzende
folgendes mit:
Sehr
geehrte OBR-Mitglieder,
eingangs
möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in einer Sitzungsvorlage 2 Gremien
für eine Entscheidung aufgeführt sind, nämlich
-
der
OBR Mörzheim und
-
der
Werksausschuss GML als Bauherr.
Das
ist neu!
Der
Beschlussvorschlag und die entsprechende Begründung stellen hohe Anforderungen
an jedes einzelne Mitglied einschließlich der Ortsvorsteherin.
[ Kostenschätzung kompensieren bzw. reduzieren!
Planungstechnisch
wurde mehrmals auf
-
eine
größere und flexible Küche für uns Landfrauen eingegangen.
-
Zusätzliche
Anschlüsse für Pantryküche wurden eingeplant.
-
Eine
Küchenvariante für Kochvorführungen oder auch zum Öffnen für unsere
traditionellen Dorffeste wurden vom Architekturbüro eingeplant
-
Der
lange Weg zu den Toiletten wurde durch Einplanung von zwei weiteren Toiletten
vorm Saal 2 verkürzt.
Hier
stellen sich 2 Fragen:
-
Wo
wollen wir hierbei reduzieren und sparen?
-
Auf
was müssen wir verzichten um an anderer Stelle zu optimieren?
Liebe
OBR-Mitglieder,
unser
Vorzug für diese wichtige Entscheidung ist nicht nur vorauszudenken, sondern
einfach nur zu denken!
Da
muss uns hierbei als erstes klar werden: Das Wunschkonzert ist begrenzt!
Zweitens
müssen wir ein Kompensationsangebot einbringen.
Die
jüngste Entwurfsplanung ist hoffentlich der finale IST-Stand.
Zur
Analyse der Begründung:
Ohne
ein ernsthaftes Angebot werden wir in Trier nicht antreten können.
Jeder
von uns ist in einem Verein und weiß, dass wir unsere Vereine finanziell nicht
unverhältnismäßig belasten können/dürfen.
Zur
Schlussfolgerung:
Also
müssen wir für unser Vereinsleben und für das, was unserem Mörzheim ein
Alleinstellungsmerkmal verleiht, nämlich
- das miteinander diskutieren,
- das miteinander lachen und
- das miteinander feiern
in
dieser örtlichen Vereinsvielfalt ein positives Zeichen setzen.
Auf
Seite 2 der Sitzungsvorlage wird eine Überlegung konkretisiert.
Ich
habe darüber nachgedacht, ob nicht die frühere Lehrerwohnung im 2. OG wieder zu
Wohnzwecken vermietet und vielleicht der große Speicher ausgebaut werden kann.
Jugendtreff
und Krabbelgruppe nutzen diese Räumlichkeiten. Bestimmt würden sich die
Pfadfinder dort auch wohl fühlen (ausschließliche Nutzung durch nur eine Gruppe
vermeiden!)
[ Kinder und Jugendliche sind die künftigen
Mitglieder unserer Vereine.
Die sollten wir nicht vergrämen.
[ Mit Mietern in einem lebendigen DGH Alte Schule
sind Konfliktsituationen
vorprogrammiert.
In der
Sitzungsvorlage wird eine Umnutzung des Ortsvorsteherbüro zu Wohnzwecken vorgeschlagen, um damit Erträge zu
erwirtschaften.
[ unser Ratssaal wird maximal 12 x im Jahr genutzt
[ Frau Hartmann und ich arbeiten in diesem Gebäude,
aber unser Arbeiten ist nicht
an ein Gebäude gebunden und schon gar nicht
wenn eine Umstellung unserem
Dorfleben zu Gute kommt.
Wir
müssen unseren Bürgern vermitteln, dass uns ehrenamtliche Vereinstätigkeiten
und vor allem das Gemeinwohl so wichtig sind, dass wir dafür etwas preisgeben,
was uns richtig weh tut.
Wir
müssen bereit sein, Gewohnheitseinschränkungen hinzunehmen,
um
dadurch auch wirtschaftliche Erträge für das GML zu erzielen.
Es
erfolgte eine kurze Diskussion im OBR, denn bei einem Gespräch mit den
Fraktionsvorsitzenden wurden noch zwei weitere Vorschläge zur Finanzierung
gemacht, diese seien jetzt hier gar nicht angesprochen worden.
1.
Damals im Jahre 1985 ging die Gemeinde mit dem Verkauf von Gemeindegrundstücken
von 49,245 m² (275.000 €) in
Vorleistung. Dieses Geld floss in das DGH Arzheim.
2. Aus
dem Neubaugebiet fließen 15 % an die Gemeinde zurück. Hier könnte man 7,5%
einfließen lassen.
Frau
Müller teilte mit, dass sie nur diese eine Möglichkeit zur Finanzierung
aufgezeigt hat, natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten.
Frau
Müller übergab nun das Wort an Herrn Götz. Dieser teilte mit, dass man aus
einer freiwilligen Leistung eine Pflichtaufgabe machen muss um Fördergelder zu
bekommen. Die Werkgemeinschaft präsentierte die Änderungen, die sie aus der
Bürgerversammlung mitgenommen haben.
Auch
nach der Präsentation gab es noch großen Diskussionsbedarf.
Herr
Stentz monierte, dass Mörzheim die schlechteste Ausstattung in Sachen DGH von
allen Ortsteilen hat. Wo sollen denn noch Gelder eingespart werden? Die Vereine
können sich unmöglich daran beteiligen.
Es
wurden nun einige Punkte zur Kostenreduzierung diskutiert.
- Dachkonstruktion
ändern
- Küchen-
Falttür weglassen
- Außenfassade
Putz statt Holz
- Lüftungstechnik
- Fertiggarage
als Lagerfläche
Herr
Götz teilte mit, dass Putz als Alternativposition mit aufgenommen werden kann.
Die
Werkgemeinschaft teilte mit, dass unter der Holzfassade die komplette
Lüftungstechnik versteckt sei. Wenn die Fassade nur mit Putz gemacht wird, ist
die Lüftungstechnik das Problem, diese ist dann offen sichtbar und muss
regelmäßig gereinigt werden. Diese Problematik hat man bei der Holzfassade
nicht.
Herr
Götz teilte mit, dass er heute lediglich das „Go“ braucht, damit die
Vorentwurfsplanung in die Entwurfsplanung gehen kann, wegen der Kostenberechnung.
Es
wurde die Frage gestellt, wieviel an Geldern Mörzheim beisteuern soll bzw. muss
um das Projekt zu ermöglichen.
Herr
Götz teilte hierzu mit, dass es hier keine Vorgabe gibt. Frage: „Was ist
Mörzheim bereit in die Waagschale zu werfen“.
Bis 15.11.2019 muss die Begründung für die Fördergelder vorliegen.
Herr
Stentz stellte nochmal fest, dass man einen Teil der Abschöpfung des neuen
Baugebietes verwenden könnte. Dies wäre doch auch ein gutes Zeichen.
Herr
Götz meinte hierzu, „Er ziehe nicht einem Bären das Fell ab, wenn er diesen
noch nicht erlegt hat“. D.h. Das Baugebiet ist noch nicht da und man kann dann
nicht mit Geldern rechnen, die noch nicht geflossen sind.
Herr
Freiermuth hat die Befürchtung, dass das OVB abgeschafft werden soll. Hier will
man Räumlichkeiten schaffen für neues OVB und dann soll eingespart werden, das
widerspreche sich doch.
Herr
Kopf wollte wissen, ob dies gleich beschlossen werden muss.
Herr
Götz verneinte dies, spätestens aber wenn die Begründung fällig ist Anfang
November.
Herr
Freiermuth gab den Auftrag an die Architekten im Raum weiter sich Gedanken zu
machen, wo man noch Kosten einsparen könnte.
Da es
erhöhten Diskussionsbedarf bei den Einwohnern gab unter denen auch
Vereinsvorsitzende waren, wurde die Sitzung von 21.00 Uhr bis 21.15 Uhr
unterbrochen.
Nach
Wiederaufnahme der Sitzung erfolgten folgende Abstimmungen:
1. Die
Dachform soll laut Entwurfsplanung bleiben : 11 x Ja ; 1 x Nein
2.
Anschlüsse in Saal 2 für Pantry Küche sollen bleiben Kosten 2.000 bis 3.000 €:
12 x Ja einstimmig
3.
Verzicht auf Schiebetür- und Faltwand Kostenersparnis 30.000 €: 11 x Ja und 1 x
Nein einstimmig
Der
oben aufgeführte Beschlussvorschlag wurde einstimmig mit 12 x Ja beschlossen.