Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in der Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 4) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd/ Landesgartenschau“ – 1. Teiländerung wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Satzungsfassung vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.09.2019, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erklärte anhand einer Visualisierung um welchen Bereich es genau gehe und erläuterte Besonderheiten, wie z.B. das Vorkommen der Wechselkröte, deren Umsiedlung aufgrund des Artenschutzes die Bauleitplanung um ein Jahr verzögerte.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann fragte, weshalb an der Stelle ein Gebäude mit einer Traufhöhe von 27 m ermöglicht werde.

 

Herr Kamplade ging auf Frau Kleemanns Frage ein und erläuterte, dass am südlichen Ende der Paul-von-Denis-Straße ein Turmgrundstück bereits im Rahmenplan verortet wurde. Ursprünglich war allerdings eine Gebäudehöhe von 24 m vorgesehen. Da jedoch im gewerblichen Bereich andere Raumhöhen erforderlich sind, wurde aufgrund der geplanten Dienstleistungen eine Anpassung auf 27 m beschlossen, ohne die Anzahl der Geschosse zu ändern.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen empfahl im Anschluss einstimmig bei einer Enthaltung, dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.