Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4

Beschlussvorschläge:

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Anregungen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ vom Januar 2017 und April 2019 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom August 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ vom Januar 2017 und April 2019 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom August 2019 niedergelegten Abwägungs-vorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße“ (Anlage 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende übergab nach seinen einleitenden Worten zur Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.09.2019, auf die verwiesen wird, das Wort an Herrn Hartmann.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Hartmann erklärte - insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder, die die vorangegangenen Diskussionen noch nicht kannten -, weshalb sich die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Sitzungsvorlage aussprach. Denn der geplante Verkauf von Wohneigentum an Inhaberinnen und Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen habe keinen Einfluss auf die Höhe der Kaufpreise. Somit wurde letztlich für einkommensschwächere Haushalte kein adäquater sozialer Wohnraum geschaffen.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrheitlich bei vier Gegenstimmen dem Hauptausschuss und dem Stadtrat empfahl, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.