Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in der Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 4) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd/ Landesgartenschau“ – 1. Teiländerung wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Satzungsfassung vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26. September 2019 auf die hingewiesen wird.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag