Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebrachten Anregungen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße" vom Januar 2017 und April 2019 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom August 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen des Bebauungsplans „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße" vom Januar 2017 und April 2019 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom August 2019 niedergelegten Abwägungs-vorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan „F 7, Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße" (Anlage 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom August 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11. September 2019


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen nachfolgenden