Sitzung: 09.11.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/052/2010
Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom März
2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom Mai 2010,
dargelegt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7
BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 10.
Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2010 werden entsprechend
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der
als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte
Stellungnahme zur Entwurfsfassung der 10. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2010 werden entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der als
Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
4.
Die 10. Teiländerung
des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz (Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes D 7c "Park & Ride-Anlage Bahnhof") (Anlage 1) in
der Fassung von September 2010 wird endgültig beschlossen und die Begründung
gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 20. September 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: