Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom März 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom Mai 2010, dargelegt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.            Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.            Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme zur Entwurfsfassung der 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der als Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.            Die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz  (Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes D 7c "Park & Ride-Anlage Bahnhof") (Anlage 1) in der Fassung von September 2010 wird endgültig beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 20. September 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: