Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt dem Vorhaben einschließlich den Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes C 25 der Stadt Landau hinsichtlich der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen (Ziffer 17.1 und 17.2) sowie dem nicht allseitig zurückgesetzten Staffelgeschoss zu.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 04.11.2019, die der Anlage beigefügt ist, auf und übergab das Wort an Herrn Kamplade für weitere Ausführungen.

 

Herr Kamplade ging auf die gestellte Bauvoranfrage ein und berichtete, dass die Studentenwohnanlage mit 122 Betten, überwiegend in Einzelappartements, errichtet werden soll. Zurzeit befände man sich in einem frühen Planungsstadium. Ähnliche Befreiungen in Bezug auf den Schallschutz wurden schon etliche Male erteilt, so dass Herr Kamplade empfahl, den Befreiungen zuzustimmen, weil der angenommene Lärm im Bebauungsplan deutlich höher war als er sich heute tatsächlich darstelle.

 

Der Beigeordnete hielt das Planungskonzept der Bauvoranfrage für schlüssig. Er versicherte den Ausschussmitgliedern am Freitag, den 29.11.2019, in einem Gespräch mit dem Studierendenwerk verschiedene Fragen, insbesondere hinsichtlich der Parkplätze und der Wohnungsgrößen und Wohnungsformen zu klären. Wünschenswert hielt der Beigeordnete in diesem Zusammenhang auch eine Besprechung der Bauvoranfrage im Uni-Ausschuss, der sich im Februar 2020 konstituieren wird.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch werde der Sitzungsvorlage zustimmen. Die Befreiungen seien für ihn unproblematisch. Herr Lerch fand die Platzierung der Studentenwohnanlage im Bereich der Paul-von-Denis-Straße und die zudem zu erwartende Entlastung des Wohnungsmarktes gut.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold begrüßte die Maßnahmen. Er könne sich vorstellen, dass die Studierenden dort ohne eigenes Auto gut mobil sein können.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth zeigte sich ebenfalls über die Bauvoranfrage erfreut, hinterfragte allerdings die nicht zu öffnenden Fenster. Gebe es denn keine andere Lösung?

 

Ausschussmitglied Herr Herrmann bezeichnete die Errichtung von 112 Wohneinheiten als eine gute Maßnahme. Die Anzahl von 26 Parkplätzen in der Tiefgarage (Stellplatzschlüssel von 0,5) hingegen hielt Herr Herrmann für zu gering.

Herr Herrmann wollte außerdem wissen, ob auch eine Begrünung des Daches vorgesehen sei.

 

Der Vorsitzende äußerte sich zur Dachbegrünung und erwähnte, dass es sich bei der zu behandelnden Bauvoranfrage noch nicht um einen Bauantrag handeln würde und damit die Detailfrage zur Dachbegrünung nicht beantwortet werden kann.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt hielt die Tiefgarage für wichtig und bat den Beigeordneten darum, dies im Gespräch mit dem Studierendenwerk zu thematisieren.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski erinnerte daran, ausreichend an Fahrradabstellanlagen (auch mit Überdachung) bei der Planung zu denken.

Weiterhin regte Frau Saßnowski an, Studierende bei der Planung einzubinden und das Thema, wie vom Beigeordneten angesprochen, in den Uni-Ausschuss zu geben.

 

Herr Kamplade stellte bezugnehmend auf die Frage von Herrn Freiermuth abschließend klar, dass die Fenster geöffnet werden dürfen und dies genau eine der Befreiungen sei, die ausgesprochen werden sollen.


Weiteren Klärungsbedarf gab es nicht, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Anschluss einstimmig dem nachgenannten Beschlussvorschlag zustimmte.