Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt zur Finanzierung der „Leuchtturmprojekte“ die anteilige Verwendung der Mittel aus

 

1.    dem Budget II der Ortsteile sowie

2.    der kalkulierten hälftigen Wertsteigerungsabgabe.

 

 


Der Vorsitzende begrüßte den Vertreter der Kämmereiabteilung der Stadtverwaltung Landau, Herrn Siegriest, und erläuterte kurz die Sitzungsvorlage. Hier wird als Vorschlag zur Finanzierung der Leuchtturmprojekte angegeben das Budget II und die hälftige Wertsteigerungsabgabe zu verwenden.

Der Vorsitzende gab an, dass im Frühjahr 2019 der Ortsbeirat beschlossen hat 20.000 € aus dem Budget II der Stadtgemeinde für diesen Zweck freiwillig beizusteuern. Nun beträgt das Gesamtvolumen allerdings mehr als die ursprünglich geplante Finanzierung und er befindet es als wichtig, dass Godramstein hier auch einen Obolus beiträgt.

Im Sommer wurden von der Landesbehörde 1,25 Mio. € zur Finanzierung in Aussicht gestellt. Die Stadtverwaltung Landau sollte 40% davon als freiwillige Leistung übernehmen. Außerdem gibt es die Regelung, dass das Budget II nicht aufgespart werden sollte. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Siegrist.

 

Herr Siegriest erläuterte, dass im Genehmigungsschreiben für den Haushalt 2019

1,25 Mio. € (mittlerweile 1,975 Mio. €) mit einer maximalen Fördersumme von 750.000 € genehmigt wurden. Nun soll die Stadt eine Stellungnahme verfassen wie sie den Eigenanteil finanzieren wird. Das wären 500.000 € die über den Kernhaushalt finanziert werden müssen. 1,25 Mio. € werden von der ADD anerkannt.

Ob diese Investition der Stadt erfolgen kann bestimmt §103 GemO wenn einer der Ausnahmebestände zutrifft oder die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Landau nicht beeinträchtigt wird. Die Ausnahmetatbestände der Ziffer 4.1.3. der VV zu § 103 GemO müssen im Allgemeinen von einer Alternativlosigkeit gekennzeichnet sein wie

z. B. wenn schwere Schäden oder Gefahren vorliegen. Dies liegt bei keinem der Leuchtturmprojekte vor. Somit muss der restliche Betrag mit „frischem Geld“ finanziert werden, also mit dem Restbudget II. Sollte dies nicht passieren ist es sehr wahrscheinlich, dass die ADD deswegen den geplanten Haushalt nicht genehmigt, sondern nur 1,25 Mio. €.

Herr Siegrist erklärte die Finanzierungsübersicht der Verwendung des Budget II zur Sitzungsvorlage: Für das Leuchtturmprojekt in Godramstein sind 370.000 € im Haushalt veranschlagt. Um das Budget II fair unter den Ortsteilen aufzuteilen wurden die Gesamtkosten des jeweiligen Leuchtturmprojekts pro Ortsteil ins Verhältnis der Gesamtkosten der Leuchtturmprojekte aller Ortsteile gegenübergestellt. Der Anteil für Godramstein beträgt somit 67.911,39 €. Somit würde ein Restbetrag von 35.983,93 € im Restbudget II des Ortsteils Godramstein verbleiben.

 

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass der jährliche Ansatz für das Budget II Godramstein 13.648 € beträgt.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder Steigner-Brecht und Schneider wollten noch wissen für welche Maßnahmen das Budget II bisher verwendet wurde, bzw. verwendet werden kann.

Der Vorsitzende und Herr Siegriest klärten auf, das hiervon z. B. Geschwindigkeitsanzeigen, Ortseingangsbögen…(Investitionen die für die Stadtverwaltung keine Folgekosten haben) angeschafft werden können. Jedoch können Maßnahmen die im Kernhaushalt veranschlagt sind nicht übernommen werden.

 

Herr Siegrist betonte nochmals, dass das Restbudget nicht immer in das nächste Jahr mitgenommen werden sollte.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die ADD das Restbudget II auch nicht genehmigen kann, sollten davon keine Investitionen getätigt werden.

 

Herr Volkhardt stellte fest, wenn Godramstein 67.911,39 € des Budgets II leisten muss und ein Restbetrag (35.983,93 €) übrig bleibt, keine Argumente mehr entgegenzuführen sind.

 

Herr Stentz stellte die Frage ob das Restbudget II auch angegangen wird wenn die Kosten für das Leuchtturmprojekt bedeutend teurer werden als geplant.

Dies konnte Herr Siegrist nicht beantworten.

 

Abschließend betonte Herr Siegrist noch, dass alle Ortsteile gleich behandelt werden. Es gibt andere Stadtteile deren Restbudget komplett aufgebraucht wird, bzw. dann ins Minus gehen müsste. Dann werden 75 % des jährlichen Ansatzes des Budgets II des jeweiligen Ortsteils für die Folgejahre gesperrt bis ein Ausgleich erreicht wurde.

Bei der Wertsteigerungsabgabe müsste sich Godramstein i. H. v. 68.000 € beteiligen.

….

Herr Sigrist beantwortete Frau Steigner-Brechts Frage, dass die Wertsteigerungsabgabe für Bauland investiert wird. Eine Hälfte der Abgabe bleibt bei der Stadt, die andere Hälfte wird dem Ortsteil zugeschrieben. Wenn die Wertsteigerungsabgabe aus verschiedenen Gründen so nicht eintritt kann er auch nicht sagen was dann passiert.

 

Der Vorsitzende führte zum Neubaugebiet „Am Kalkgrubenweg“ noch auf, dass das Bauland finanzierbar sein sollte, es 60 – 65 Wohneinheiten geben soll und der letzte Ankauf eines Grundstückes diese Woche vollzogen werden sollte. Die Grundstücksgrößen sollten bei Einfamilienhäusern nicht größer als 500 qm sein.

 

Frau Steigner-Brecht wollte noch wissen, welche Maßnahmen in den 370.000 € für das Leuchtturmprojekt Godramstein beinhaltet sind.

Der Vorsitzende gab an, dass seines Wissens dies noch nicht richtig dargestellt wurde und kein Planentwurf vorhanden ist. Veranschlagt wurden jedoch ein Haus von 70-75 qm, eine Toilettenanlage, ein Lagerbereich, eine Küche, ein Thekenbereich (verschiebbar), Befestigung im Außenbereich (Terasse) und Spielgeräte.

 

Herr Ohler stellte die Frage ob das Gebäude dann dem Gebäudemanagement unterliegt.

Herr Siegrist und der Vorsitzende konnten dies bejahen. Das Gebäudemanagement würde auch die Folgekosten tragen. Außerdem wird eine Mietpauschale von den Pächtern (kleine Summe) verlangt werden.

 

Herr Keßler betonte, dass es hier keine Softwarelösung gibt sondern nur Hardware vorliegt und es für ihn keinen Sinn macht hierüber zu diskutieren.

 

 

Herr Schreiner antworte darauf, dass dieser Vorgang schon länger vorliegt und erarbeitet/diskutiert wird. Die Bürger wünschen sich eine Räumlichkeit für Jugend und ältere Menschen. Das Konzept wird noch erarbeitet, im Januar ist geplant die Vorstände der Vereine anzusprechen/einzuladen.

 

Frau Steigner-Brecht äußerte, dass ihr die Nutzung Bauchweh mache und ob es die Möglichkeit gäbe, dass als Pächter ein oder die Godramsteiner Vereine in Frage kämen.

Der Vorsitzende gab an, dass es angedacht ist, dass ein Verein die Hauptverantwortung übernimmt. Es wurden aber auch schon Gespräche mit der Bürgerstiftung geführt. Diese ist als „Ersatz“ gedacht, sollte dies mit den Vereinen nicht zustande kommen.

 

Frau Baum-Baur betonte, dass sie Bauchweh wegen der Finanzierung habe und die Gelder für sie nicht greifbar wären.

Der Vorsitzende antwortete, dass die Folgekosten aus den Mieteinnahmen bezahlt werden und dass bei dem Leuchtturmprojekt doch ein Mehrwert erzielt werden würde.

 

Herr Keßler betonte, dass er gerne einen Businessplan hätte, dass mit ruhigem Gewissen eine Entscheidung getroffen werden kann.

 

Der Vorsitzende betonte abschließend, dass sich bei dem Leuchtturmprojekt die Bürgerinnen und Bürger eingebracht haben und warnte den Ortsbeirat sich gegen diese zu wehren, die sich Monate und Jahre dafür engagiert haben.


Der Ortsbeirat stimmte mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Beschlussvorschlag zu.