Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 9, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Linken-Stadtratsfraktion vom 24. April 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Stock begründete den Antrag. Um das Abstandsgebot einhalten zu können, sollten die angesprochenen Straßen für Fußgänger geöffnet werden.  Damit könne ein Beitrag zur angespannten Infektionslage geleistet werden. Gleichzeitig müsste die Geschwindigkeit des Autoverkehrs gesenkt werden, um die auf der Straße laufenden Personen nicht zu gefährden.

 

Beigeordneter Hartmann nahm zu den einzelnen Punkten Stellung. Die Einführung einer Begegnungszone sei in Rheinland-Pfalz rechtlich nicht umsetzbar. Es gebe derzeit lediglich in Berlin zwei Probestraßen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sei aufgrund der baulichen Voraussetzungen und der Frequentierung der Straße nicht möglich. Die Einrichtung eines verkehrsbedingten Geschäftsbereiches sei aufgrund der Anzahl der Betriebe lediglich in der Königsstraße möglich. Die Senkung der Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h spiele für die Verkehrssicherheit keine übergeordnete Rolle. Insgesamt wäre von dem Antrag inhaltlich nicht viel umsetzbar. Die Verwaltung würde die Ablehnung des Antrags empfehlen, da der Antrag die Umsetzung und nicht die vorherige Prüfung fordere.

 


Der Hauptausschuss lehnte den Antrag mit 2 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 11 Gegenstimmen ab.