Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 230/421/2020
dass bei der Neubestellung von Wohnerbbaurechten bzw. der Verlängerung
bestehender Wohnerbbaurechte über 20 Jahre ein Erbbauzins in Höhe von drei
Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr vereinbart wird. Bei
einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren beträgt der Erbbauzins für die ersten 20
Jahre drei Prozent und für die letzten 10 Jahre dreieinhalb Prozent des jeweils
gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr.
Längere Laufzeiten für Wohnerbbaurechte sollen nur noch nach
Einzelfallprüfung und auf Grundlage von Einzelfallbeschlüssen hinsichtlich der
Laufzeit und des Erbbauzinses möglich sein.
Diese Regelungen sollen ab Beschlussfassung gelten.
Gleichlautender Beschluss gilt für die Grundstücke der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 19. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: