Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dass bei der Neubestellung von Wohnerbbaurechten bzw. der Verlängerung bestehender Wohnerbbaurechte über 20 Jahre ein Erbbauzins in Höhe von drei Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr vereinbart wird. Bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren beträgt der Erbbauzins für die ersten 20 Jahre drei Prozent und für die letzten 10 Jahre dreieinhalb Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr.

 

Längere Laufzeiten für Wohnerbbaurechte sollen nur noch nach Einzelfallprüfung und auf Grundlage von Einzelfallbeschlüssen hinsichtlich der Laufzeit und des Erbbauzinses möglich sein.

 

Diese Regelungen sollen ab Beschlussfassung gelten.

 

Gleichlautender Beschluss gilt für die Grundstücke der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 19. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: