Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

 

1.    Der Einreichung des Förderantrages nach Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2.    Der Ausweisung von Fahrradstraßen mit Freigabe für den Kfz-Verkehr nach Vorlage der verkehrlichen Voraussetzungen in der Marktstraße zwischen Nordring und Kramstraße, Pestalozzistraße zwischen Marktstraße und Westring, Waffenstraße, Wallstraße, Parkstraße, Robert-Koch-Straße, Eutzinger Straße, Hartmannstraße, Bismarckstraße zwischen Cornichonstraße und Marienring, Glacisstraße, Moltkestraße zwischen Glacisstraße und Marienring, Ferdinand-Koch-Straße, August-Croissant-Straße, Boelckestraße und Bodelschwinghstraße auf Basis des Mobilitätskonzeptes wird zugestimmt.

 

3.    Dem Ausbau der nördlichen Fortstraße, Waffenstraße, Parkstraße/Übergang Südring, Glacisstraße, Moltkestraße und Nordring wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Förderzusage die Finanzierung des Straßenausbaus für das Bauprogramm 2022 – 2025 und die mittelfristige Finanzplanung anzumelden, um in den Haushaltsberatungen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 

4.    Dem Umbau der Bahnunterführung zwischen Parkstraße und Goethepark, der Erweiterung der Bahnüberführung zwischen der Merowinger Straße und der Hartmannstraße zu einer Rad- und Fußwegebrücke und einer Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Fußgängerbrücke über die Bahnanlagen zwischen der Queichheimer Brücke und der Horstbrücke wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer Förderzusage die Bauwerke für die mittelfristige Finanzplanung anzumelden, um in den Haushaltsberatungen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage. Mit einem Bildungsstandorte der Innenstadt vernetzenden Fahrradring bewirbt sich die Stadt um Fördermittel des Bundes. 18 Fahrradstraßen, eine Unterführung und zwei Brücken bedeuten ein bisheriges Gesamtinvestitionsvolumen von rund 7,14 Millionen Euro. Wenn nicht nur die Machbarkeitsstudie, sondern auch der Bau einer Radbrücke über die Bahnanlagen und die Maximilianstraße noch hinzugenommen wird, steigt das Investitionsvolumen für eine zukunftsfähige Mobilität in Landau auf über 9,6 Millionen Euro.

Da die Queichheimer Brücke und Horstbrücke vorrangig dem Autoverkehr dienen, wäre eine Fahrradbrücke über die Maximilianstraße und die Bahnanlagen ein großer Gewinn für den Radverkehr. Bisher habe die Verwaltung aus Haushaltsgründen lediglich die Planungskosten in dem Förderprogramm dargestellt. Nun zeichnet sich jedoch eine hohe Gesamtförderung für diese Brücke ab, so dass auch die Baukosten noch in das Programm mit aufgenommen werden können.

 

Herr Bernhard informierte, dass erst nach positiver Bewertung der Projektskizze klar wurde, dass nur Kosten für die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur förderfähig seien und nicht die gesamte Maßnahme. Dies hat zur Folge, dass für eine kombinierte Rad- und Fußgängerbrücke nur 50 % der Kosten als förderfähig anerkannt werden. Somit müsse die Stadt Landau bei Kosten von 2 Millionen Euro noch 1,2 Millionen Euro finanzieren. Aus dieser neuen Kenntnis heraus wolle man nun mit einer reinen Radwegebrücke für die Maximilianstraße und die Bahnanlagen planen. Diese sei voll förderfähig und der Eigenanteil für die Stadt könne reduziert werden. Da für Fußgänger eine Querung durch die Bahnunterführung bereits gewährleistet sei, es für Radfahrer jedoch keine barrierefreie Möglichkeit gäbe, abseits des Autoverkehrs über die Bahnanlagen zu kommen, lässt sich eine reine Radfahrerbrücke gut begründen.

 

Eine Einarbeitung in die Sitzungsvorlage war wegen der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich. Sollte der heutige Mobilitätsausschuss der Änderung zustimmen, würde man diese in der Vorlage für den Hauptausschuss entsprechend einarbeiten.

Werde man die Baukosten dieser Brücke miteinbeziehen, erhöhe sich der Gesamtbetrag auf circa 9,64 Millionen Euro und liege somit noch in dem Bereich der maximalen Förderhöhe von 10 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der wiederkehrenden Beiträge erhöhe sich das Investitionsvolumen für den städtischen Haushalt um etwa 100.000 Euro.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass heute noch kein Beschluss darüber gefasst werde. Es solle heute die Tendenz erfragt werden, wie die Fraktionen zu der Vorlage und der Einbeziehung der Brücke stehen. Sollte die geplante Machbarkeitsstudie zeigen, dass die Brücke nicht machbar sei, werde diese wieder gestrichen. Die Finanzierung der Machbarkeitsstudie erfolgt aus den im aktuellen Haushalt bereits bereitgestellten Mitteln zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

 

Frau Rocker fragte danach, wie die Finanzierung im optimalen Fall und wie Sie im schlechtesten Fall aussehen könnte.

 

Hierzu antwortete Herr Bernhard, dass es kein Maximum oder Minimum an Förderung gäbe. Ob und wie der Bund Kosten als förderfähig anerkennen werde, könne nicht abgesehen werden. Es sei jedoch eine realistische Kostenschätzung in der Aufstellung dargestellt.

 

Frau Schwarzmüller wunderte sich, dass Landau für eine Förderung von finanzschwachen Kommunen mit 90 % statt 65 % eingestuft wurde.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass dies an einem bundesweiten Vergleich der Kommunen liege. Die Zusage für 90 Prozent sei von der Bundesverwaltung für Landau festgelegt worden, weil alle Städte in Rheinland-Pfalz im Bundesmaßstab als finanzschwach eingestuft werden

 

Frau Heidbreder äußerte sich sehr erfreut über das Projekt. Diese Förderung sei eine sehr große Chance für den Radverkehr in Landau. Eine Rad- und Fußgängerbrücke in der Merowinger Straße sei gegenüber einer ergänzenden Autobrücke vorteilhafter, da erhöhter Durchgangsverkehr verhindert werden könne. Des Weiteren würde eine wichtige Verbindung zu dem Unistandort in der Bürgerstraße geschaffen werden. Eine reine Radwegebrücke über die Bahnanlagen am Hauptbahnhof sei ein großer Gewinn. Die Stadt würde Geld einsparen und gleichzeitig eine breite Zielgruppe erreichen und eine Verbindung nach Queichheim und in das Horstgebiet schaffen.

 

Die Fraktion GRÜNE stimmte der Vorlage und der Ergänzung der Brücke zu.

 

Herr Bakhtari stimmte für die CDU-Fraktion den Planungen im Konzept und auch einer reinen Radwegebrücke über die Bahn zu. Jedoch fragte er, weshalb die Ferdinand-Koch-Straße in der Radwegeplanung nicht mehr aufgeführt sei. Diese sei gerade wegen des Kreisels und der Anbindung der Bildungsstandorte im Norden der Stadt wichtig gewesen.

 

Herr Bernhard erklärte, dass die Ferdinand-Koch-Straße nur mit dem Ausbau der Haardtstraße möglich gewesen wäre. Dies hätte allerdings den Kostenrahmen überstiegen und musste daher wieder aus der Planung gestrichen werden.

 

Frau Rocker befürwortete für die SPD-Fraktion die Maßnahmen der Sitzungsvorlage und die Einarbeitung der Radwegebrücke. Jedoch führte sie aus, je mehr Raum Radfahrer erhalten würden, desto mehr sei rücksichtsloses Verhalten zu erwarten. Dem sollte man eventuell durch Beschilderung vorbeugen. Weiterhin bemängelte Frau Rocker, dass primär den Studenten*innen eine Verbindung zu den verschiedenen Unistandorten zu Gute käme. Es sei kein Mehrwert für die Vielzahl von Schüler*innen zu erkennen. Ohne einen hinreichenden Grund dürfe man einen Personenkreis dem anderen nicht vorziehen.

 

Herr Casella signalisierte für die FWG-Fraktion, wenn es jetzt ein Förderprogramm gäbe, dann solle man die Maßnahmen auch jetzt umsetzen. Er stimmte der Vorlage und der Brücke zu.

 

Herr Gies befürwortete die neue Brücke am Hauptbahnhof. Diese gäbe den Schüler*innen mehr Sicherheit. Auch er stimmte für die AfD-Fraktion zu.

 

Herr Barlang sagte, einer Brücke stehe nichts entgegen. Die Fraktion Pfeffer und Salz werde allerdings mit Unbehagen zustimmen. Er kritisierte, dass sich Landau als große Fahrradstadt präsentiere, aber die Fahrradstraßen für den Kfz-Verkehr freigeben werde. Er äußerte Bedenken, dass dies auf die Förderung Auswirkung haben könnte, da es den förderfähigen Anteil reduziere. Hierbei könnte es sich um eine Minderung von 1-2 Millionen Euro Fördergelder handeln. Im Hinblick auf die Vielzahl an Maßnahmen für den Radverkehr werde man trotz Bedenken dem Vorschlag zustimmen.

 

Herr Triebel bezeichnete das Radwegekonzept als sehr stimmig. Viele Bildungseinrichtungen seien berücksichtigt worden, sowie die Verbindungen von Süd-Nord und Ost-West. Die FDP-Fraktion werde vermutlich den Beschlussvorschlägen zustimmen.

 

Herr Ranalder merkte zu den Äußerungen von Frau Rocker an, dass die Begründung einer vermeintlichen Bevorzugung der Uni darin liege, dass die Studenten*innen häufiger den Standort der Uni wechseln müssen. Das sei bei Schülern*innen einer Regelschule nicht der Fall. Im Übrigen stimmte er der Vorlage zu.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Ranalder für dessen Erwiderung zu Frau Rockers Äußerung. Er bestätigte, dass die Uni aus mehrere Standorten in Landau bestehe und daher Verknüpfungen möglich seien. Dies sei bei den Landauer Schulen nicht der Fall.

 

Herr Doll erkundigte sich, wie man verhindern wolle, dass die Radwegebrücke nicht ausschließlich von Radfahrern genutzt werde.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass die Umsetzung nicht einfach sei. Es sei angedacht Schilder aufzustellen. Die Radwegebrücke sei nicht die erste ihrer Art, jedoch noch selten. Man müsse damit rechnen, dass diese immer häufiger geplant werden.

 

Herr Doll sehe dieser Maßnahme positiv entgegen. Dies sei sinnvoll, da viele Anwohner und die Schulen besser angebunden wären. Er fragte, ob es nicht möglich sei, den Radweg der Queichheimer Brücke für einen gegenläufigen Radverkehr frei zu machen.

 

Herr Bernhard informierte, dass eine Mindestbreite für gegenläufige Radwege vorgegeben sei. Diese ist an der Queichheimer Brücke nicht vorhanden. Zu der Äußerung von Herrn Barlang erläuterte Herr Bernhard, dass Landau durchaus eine Radverkehrsstadt sei. Der Anteil der Fahrradfahrer liege bei fast 30 % und somit über dem Anteil von Tübingen.


Mit dem Auftrag an die Verwaltung, in den Förderantrag noch den Bau einer reinen Radwegebrücke über die Bahnanlagen zwischen der Queichheimer Brücke und der Horstbrücke einzupflegen, empfahl der Mobilitätsausschuss einstimmig dem Hauptausschuss folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.