Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/618/2020
1.
Für
das in der Anlage umgrenzte Gebiet wird das Verfahren zur 26. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße
und Wollmesheimer Höhe“ eingeleitet. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: