Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 610/619/2020
1.
Für das in der Anlage 1
umgrenzte Gebiet wird der Bebauungsplan „A 16, Altstadtblockbereich nördlich
Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des
Geltungsbereichs, den in untenstehender Begründung formulierten
Planungszielen und des in Anlage 2 beigefügten Vorentwurfs vorzunehmen.
3.
Die Verwaltung wird mit der
Vorbereitung eines mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss
abzuschließenden städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 20. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist. Dieses Projekt sei für die Zukunft der Innenstadt von großer Bedeutung. Es
gebe hierzu einen ergänzenden Begleitantrag der CDU-Stadtratsfraktion, den man
hier direkt mitberate.
Ratsmitglied
Saßnowski sprach von einem
tollen Projekt, das ein Stück Historie in der Innenstadt wieder zum Leben
erwecke. Man könne sagen, dass der Investor in vielerlei Hinsicht mutig sei.
Vor allem in Hinblick darauf, dass nur 15 Parkplätze gebaut werden sollen. Die
Uferschen Höfe würden ideal für dieses Projekt mit wenigen Parkplätzen liegen.
Man brauche auch nicht mehr Parkplätze. Natürlich werde hier eine ordentliche
Summe an Stellplatzablöse zusammenkommen. Dies müsse zusammen mit den bereits
eingegangenen Erlösen aus früheren Projekten investiert werden. Den Antrag der
CDU finde sie daher nachvollziehbar und schlage vor, diesen in den Bauausschuss
zu verweisen.
Ratsmitglied
Löffel war der Meinung, dass
man bei den Uferschen Höfen ein kleines schmuckes Quartier bekomme. Dieses
Quartier werde erlebbar gemacht. Neben Wohnen in 55 Wohneinheiten werde dort
ein Nahversorger, Gastronomie und Dienstleistungen entstehen. Man begrüße das
Konzept ausdrücklich, da es ein sensibler Umgang mit historischem Boden sei.
Daher könne man dort auch nicht in die Tiefe gehen. Dies bereite der
CDU-Fraktion Kopfzerbrechen. Man müsse Alternativen überlegen, wie man eine
Kompensation für die fehlenden Parkplätze schaffen könne.
Ratsmitglied
Maier sprach von einem aus
der Zeit gefallenen Antrag der CDU. Es gebe ja eine Alternative um die
wegfallenden Parkplätze zu kompensieren und das sei der Altstadtshuttle.
Offenbar traue die CDU ihren eigenen Beschlüssen nicht. Die Verwaltung habe aber
wahrlich besseres zu tun, als den ambivalenten Ideen der Landauer CDU hinterher
zu prüfen.
Ratsmitglied
Freiermuth freute sich über
diese Vorlage zur Entwicklung der Uferschen Höfe, aber auch über den Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion. 15 Parkplätze für 55 Wohnungen seien schlicht zu wenig.
Es sei gut, dass es hier auch bei den Grünen Erkenntnisgewinne gebe. Insgesamt
werde dieses Viertel für Landau ein gewinn sein.
Ratsmitglied
Herrmann war der Auffassung,
dass es ein sehr mutiger Investor sei, der die Uferschen Höfe entwickeln wolle.
Auch er habe aber Sorge und Bedenken wegen der wenigen Parkplätze. Die
AfD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage aber zu.
Ratsmitglied
Kleemann stimmte für die
Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zu. Die Leute, die
dort hinziehen, würden wissen auf was sie sich einlassen. Daher könne man die
Bedenken wegen der Parkplätze nicht nachvollziehen. Man sollte dies wagen.
Ratsmitglied
Silbernagel begrüßte, dass
das Gebiet bewohnbar und begehbar gemacht werde. Seiner Überzeugung nach, habe
man hierfür den richtigen Investor gefunden. Den Prüfantrag der CDU sehe man
positiv, da man entscheiden müsse, was man perspektivisch mit den
Stellplatzablösen mache.
Ratsmitglied
Schreiner schloss sich dem
allgemeinen Lob für die Planung an. Die vorgesehenen Parkplätze halte man für
ausreichend.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Stellplatzablöse für
dieses Projekt alleine etwa 300.000 Euro sein werden. Insgesamt enthalte der
Topf der Stellplatzablöse rund 1,3 Millionen Euro. Man habe aber auch die
Pflicht, nicht nur das Geld abzukassieren, sondern auch zu investieren.
Beigeordneter
Hartmann erklärte, dass aus
seiner Sicht die Verordnung des Landes nicht so modern sei wie der Investor. Er
sei hier auch völlig bei dem Antrag der CDU-Fraktion. Mit dem Geld, das aus der
Stellplatzablöse eingenommen werde, müsse man etwas sinnvolles machen. Es seien
aber absehbar noch mehr Projekte in der Pipeline, bei der diese Ablöse gezahlt
werden müsse. Diese wolle man noch abwarten, um zu sehen wie groß das Volumen
dann ist. Dies werde noch mindestens ein Jahr dauern, bis man über die
Verwendung entscheiden könne.
Ratsmitglied
Schwarzmüller sah keinen
Bedarf für einen Lebensmittelmarkt an dieser Stelle. Daher werde sie sich ebenso
wie Frau Albrecht enthalten.
Ratsmitglied Dr. Migl bat darum, die Vorlage und den Antrag getrennt abzustimmen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen: