Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dass bei der Neubestellung von Wohnerbbaurechten bzw. der Verlängerung bestehender Wohnerbbaurechte über 20 Jahre ein Erbbauzins in Höhe von drei Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr vereinbart wird. Bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren beträgt der Erbbauzins für die ersten 20 Jahre drei Prozent und für die letzten 10 Jahre dreieinhalb Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes pro Jahr.

 

Längere Laufzeiten für Wohnerbbaurechte sollen nur noch nach Einzelfallprüfung und auf Grundlage von Einzelfallbeschlüssen hinsichtlich der Laufzeit und des Erbbauzinses möglich sein.

 

Diese Regelungen sollen ab Beschlussfassung gelten.

 

Gleichlautender Beschluss gilt für die Grundstücke der Bürgerstiftung Landau in der Pfalz.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 19. Mai 2020 auf die verwiesen wird. Dabei handle es sich um eine marktkonforme Ausgestaltung unter Bezugnahme auf den jeweils gültigen Bodenrichtwertes. Es seien keine Angebote für die Ablösung der Erbbaugrundstücke eingegangen.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden