Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zu prüfen, welche innerstädtischen Flächen als Kerngebiete nach § 7 BauNVO ausgewiesen werden können, wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14. Juni 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Schowalter begründete den Antrag. Es bedürfe eines deutlichen Zeichens des Stadtrates an Menschen, die sich nach dem Ausgehen sehnen. Auch bedürfe es eines Zeichens an Menschen, die bereit seien zu investieren und Existenzen zu gründen. Und es bedürfe eines Signals der Verwaltung, dass man nach pragmatischen und kreativen Lösungen suche. Seien Fraktion habe sich in dem Antrag auf Kerngebiete nach § 7 BauNVO konzentriert. Wenn man am Ende der Prüfung bei einem urbanen Gebiet lande, sei es auch ok.

 

Der Vorsitzende begrüßte die Aussagen von Herrn Schowalter ausdrücklich, auch die Verwaltung beschäftige dieses Thema. In der Innenstadt habe man zunehmend auch das Wohnen, welches das Mischgebiet Innenstadt präge. Man nehme den Prüfauftrag gerne an. Er schlage vor, dass man dies dann ausführlich im Bauausschuss erörtere. Der Konflikt zwischen Wohnen/Schlafen und Feiern werde in der Innenstadt bleiben.

 

Ratsmitglied Kleemann war der Meinung, dass Diskotheken am Stadtrand nicht funktionieren würden. Diese würden nicht angenommen werden, vor allem nicht von Studenten.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: