Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage des Hauptamtes vom 10. September 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Rechnungshof sei von Januar bis Mai 2018 in der Verwaltung gewesen. Einige Punkte, die im Bericht des Rechnungshofes angesprochen seien, habe man bereits umgesetzt. Diskussionswürdig seien die politischen Teile des Berichts wie beispielsweise die Kindertagesstätten oder die Frage der Gremiengrößen. Ein größeres Thema sei das Leistungsentgelt. Dies sei aber ein landesweites Problem, das uns schon seit 2007 beschäftige.

 

Herr Perschmann, Vorsitzender des Personalrates, betonte, dass es das Urlaubsgeld der tariflich Beschäftigten sei, dass in das Leistungsentgelt fließe. Das Land habe für seine Beschäftigten die Regelung des Leistungsentgeltes schnell wieder abgeschafft. Bei den Kommunen aber sei es hängen geblieben. Das entscheidende Problem sei die Bewertung der Leistungen. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung sehe das Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst als weitgehend gescheitert. Das auch in Landau angewandte sogenannte „Gießkannenprinzip“ sei ein weit verbreitetes Prinzip bei den Kommunen. Die entscheidende Frage sei „Wie sollen wir bewerten?“ Dies sei das Hauptproblem. Daher habe man entschieden, das Gießkannenprinzip anzuwenden solange beide Seiten, Dienststelle und Personalrat, diesen Weg mitgehen. Eine kurzfristige Dienstvereinbarung sei bis zur nächsten Auszahlung des Leistungsentgelts im Dezember nicht möglich.

 

Ratsmitglied Saßnowski war der Meinung, dass es sicherlich wichtig sei, dass ab und an mit objektivem Auge auf das Verwaltungshandeln geschaut werde. Aber man mache Politik für Menschen, nicht für Zahlen. So könne man auf die gute Betreuungssituation in den Kindertagesstätten und Krippen stolz sein. Insofern nehme man diesen Bericht zur Kenntnis. Demokratie sei Teilhabe, es sei wichtig, Bürgerinnen und Bürger gerade in der jetzigen Pandemiezeit mitzunehmen.

 

Ratsmitglied Bakhtari unterstrich, dass vieles aus dem Rechnungshofbericht bereits in Arbeit sei. Man müsse klar sagen, dass der Verwaltung kein Schaden entstanden sei. Kleinere Ausschüsse und Ortsbeiräte könnten sicher Kosten sparen, seien aber nicht unbedingt effizienter. Insgesamt habe der Bericht des Rechnungshofes wenig Substanz. Es sei in er Diskussion völlig untergegangen, dass Landau die geringste Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte hatte. Man könne diesen Bericht ganz gelassen zur Kenntnis nehmen.

 

Ratsmitglied Maier erklärte, dass man sicher einiges aus dem Rechnungshofbericht überdenken könne. Bei den Gremiengrößen habe man sich aber beispielsweise bewusst dafür entschieden, es zu belassen. Insgesamt sollte man sich die einzelnen Punkte einzeln betrachten.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass der Rechnungshof sicher eine sehr sinnvolle Einrichtung sei. Dieser habe einen eigenen externen Blickwinkel. Damit werde er aber nicht immer den Gegebenheiten vor Ort gerecht, wie sich beispielsweise beim Leistungsentgelt zeige. Kriterien für das Leistungsentgelt seien schwierig festzulegen und umzusetzen. Die FWG-Stadtratsfraktion könne mit der Kritik des Rechnungshofes gut leben.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah im Rechnungshof eine überörtliche Instanz, mit deren Kritik man sich ernsthaft auseinandersetzen müsse. Sie kritisiere, dass in den Vorberatungen gerade auf das Thema Leistungsentgelt nicht offen hingewiesen worden sei. Es sei nicht richtig zu sagen, dass man dies so nicht umsetzen wolle. In anderen Verwaltungen funktioniere dies auch, die Stadtverwaltung Germersheim setze es beispielsweise um. Hier gehe es um die Durchführungsverantwortung des Oberbürgermeisters. Das Leistungsentgelt sei ein Instrument, um Leute zu motivieren. Die Frage sei auch, ob ein Schaden entstanden sei. Dies müsste auch im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt werden.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man bisher eine andere Rechtsauffassung gehabt habe. Aus den Feststellungen und der Rechtsauffassung des Rechnungshofes heraus habe er das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt um eine Einschätzung gebeten. 6 % könne man ohne Vereinbarung ausschütten, für die anderen 6 % brauche man eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung habe man mit dem Personalrat und laute, dass alle das gleiche bekommen.  

 

Ratsmitglied Silbernagel erklärte, dass es vollkommen richtig sei, dass Dinge durch den Rechnungshof auf den Prüfstand kommen. Die Verwaltung dies sicher ernst nehmen und beraten.

 

Ratsmitglied Schreiner unterstrich, dass die LINKE zum Thema Leistungsentgelt ohnehin eine kritische Haltung habe. Man sollte es aus seiner Sicht komplett abschaffen.

 

Ratsmitglied Frey bat um Auskunft, ob es bei der Stadt ein Qualitätsmanagement gibt oder jemals gegeben habe.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass man in unterschiedlichsten Teilen der Verwaltung ein Qualitätsmanagement habe. Grundsätzlich wolle er zur richtigen Einordnung darauf hinweisen, dass man einen Haushalt mit einem Volumen von 150 Millionen Euro habe. Das vom Rechnungshof ausgewiesene Konsolidierungspotential liege bei insgesamt 1 Million Euro, also weniger als 1 %.                  


Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis.