Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat beschließt:

 

1.    Die Vertreterinnen und Vertreter des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau AöR werden angewiesen in der Verbandsversammlung wie folgt zu votieren:

Die Nichtaufhebung des strukturierten Bieterverfahrens zu beschließen, dies bedeutet unter Kartellamtsvorbehalt den Verkauf ohne Mengenkopplung an den Bestbieter EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH zu einem Verkaufspreis in Höhe von 49 Mio. Euro.

 

2.    Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter Nummer 1 zu.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein und erläutert den bisherigen Verlauf der Verhandlungen. Er betont, dass die Hinzuziehung von Teamwerk eine richtige Entscheidung gewesen sei.

 

Der Vorsitzende spricht seine Anerkennung und höchstes Lob für den Vorstandsvorsitzenden aus. Der Vorsitzende übergibt das Wort zur weiteren Erläuterung der Sitzungsvorlage an den Vorstandvorsitzenden.

 

Herr Eck erklärt, dass man aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen bereits im Jahr 2020 die Verträge für 2024 ausgestalten müsse. In Hinblick auf gemachte Presseäußerungen, macht Herr Eck, dass man in Landau keine „Hinterzimmerpolitik“ betreibe.

 

Herr Epple erkundigt sich danach, ob weitere Gespräche mit EEW im Hinblick auf einen vorzeitigen Verkauf geführt werden.

Herr Eck erklärt, dass man zunächst die Verbandsentscheidung abwarten müsse.

 

Herr Doll befürwortet den Beschlussvorlage im Namen seiner Fraktion. Der Beschlussvorschlag sei logisch aufgebaut und nachvollziehbar. Herr Doll fragt nach wie die Mittel nach dem Verkauf des MHKW verwendet würden.

Herr Eck erläutert, dass eine Entscheidung noch ausstehe, ob der Einrichtungsträger das Geld erhalte oder ob das Geld im ZAS verbleibe. In Landau sei es eindeutig, dass der EWL selbst Eigentümer seines Anteils sei. Die Höhe der beiden Gebote weichen so weit von einander ab, weil einer der Bieter die Umweltaspekte mit einem höheren Risiko behaftet sieht. Herr Eck führt aus, dass es im alten Vertrag, es eine Klausel gegeben hätte, durch die sich der Betreibe aus der Verantwortung ziehen konnte.

 

Frau Neumann sagt stellvertretend für die Fraktion und Frau Follmann, dass man gerne 20% Gewichtung für den Umweltaspekt hätte. Frau Neumann fragt wer den Antrag bei der Kartellbehörde stellen müsse, da derzeit den Grünen ein Schreiben von der Kartellbehörde vorläge.

Herr Eck antwortet, dass der Antrag bei der Kartellbehörde von der EEW und nicht vom ZAS gestellt werden müsse.

Frau Neumann erkundigt sich über die Dauer der Prüfung.

Herr Eck führt aus, dass es ca. drei Monate dauern würde. Der Antrag wäre nach den vorliegenden Informationen im August gestellt worden. Der EWL würde neue Inforationen an den Verwaltungsrat weitergegeben.

 

Herr Epple macht nochmal deutlich, dass nicht mit einer Ablehnung des Antrages zu rechnen sei, da die Marktanteile bereits bei Pirmasens berücksichtigt würden.

 

Herr Kästle fragt, ob man nicht besser fahren würde, wenn man früher verkaufe.

Herr Eck erläutert, dass man bei einem vorzeitigen Verkauf mit einer Ausschreibung der Verbrennung der Restabfälle von ca. einem halben Jahr rechnen müsse. Erfahrungsgemäß seien Klagen seitens der Bieter zu erwarten, was das Verfahren in die Länge ziehen könne.

 

Der Vorsitzende stellt die Frage in den Raum, ob man wirklich wolle, dass der Müll möglichst billig verbrannt würde und betont, der EWL habe auch einen öffentlichen Auftrag als Umweltunternehmen. Ein möglichst billiger Verbrennungspreis sei daher nicht zielführend.

 

Herr Herrmann fragt, ob man einen Gutachter einschalten müsse oder ob sich dies durch die Zusage der Kartellbehörde erübrige und ob es nicht neben dem strukturierten Bieterverfahren noch zusätzlich ein Gutachten bräuchte.

Herr Eck erklärt, dass nach der Zustimmung der Kartellbehörde keine weiteren Genehmigungen notwendig seien. Wenn die Kartellbehörde nicht zustimmt, könne die EEW gegen diese Entscheidung klagen. Das strukturierte Bieterverfahren ersetzte ein Gutachten. Ein zusätzliches Gutachten sei daher nicht notwendig.

 

Die Vorlage wird mehrheitlich angenommen.

 

eine Enthaltung

eine Nein-Stimme

zehn Ja-Stimmen