Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschläge:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 4) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung Januar 2019 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse (Anlage 5) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Satzungsfassung vom September 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ – 2. Teiländerung öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt zur Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 08.10.2020 auf, die sich in der Anlage zur Niederschrift befindet. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade berichtete, dass die Baurechtschaffung seit mehreren Jahren im Gespräch sei und bereits im Jahr 2018 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in den Gremien beschlossen wurde. Für das Gebäude einer ehemaligen Stallanlage habe die Universität Interesse bei dem Bauherrn angemeldet, so dass eine Nutzungsänderung für kulturelle Einrichtungen sowie eine Veränderung des Gebiets von einem „Allgemeinen Wohngebiet“ in ein „Urbanes Gebiet“ über den Bebauungsplan geregelt werden müsste.

 

Ursprünglich war aufgrund der Stellplatzanordnung und der zeitlichen Umsetzung der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages beabsichtigt. Die zunächst gesetzten Fristen seien längst verstrichen, so dass die Sanierung nicht im ursprünglich anberaumten Zeitrahmen erfolgen kann. Auch könnte die Anordnung der Stellplätze letztlich im Baugenehmigungsverfahren geregelt werden. Deshalb sieht die Verwaltung von einem städtebaulichen Vertrag ab und macht damit den Weg frei für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Der Investor habe durch die Nutzungsänderung in ein „Urbanes Gebiet“ die Möglichkeit, eine universitäre Nutzung umzusetzen. Alternativ könne weiterhin auch Wohnraum geschaffen werden.

Hinsichtlich des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens informierte Herr Kamplade, dass mit der Ansiedlung der Universität mit etwa 110 zusätzlichen Pkw-Fahrten zusätzlich im Vergleich zur Ursprungsplanung zu rechnen sei. Dies entspreche einem Zuwachs von 2 %, was unerheblich sei.

 

Ausschussmitglied Herr Baur signalisierte seine Zustimmung und begrüßte die mögliche Erweiterung der Universität im Süden Landaus.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth sah die Änderung in ein urbanes Gebiet, auch wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens, als kritisch an und erwähnte, dass man der Universität regelrecht „hinterherrenne“. Die Universität müsse schließlich nicht im Bereich der Hartmannstraße ihre „Zelte aufschlagen“. So hätte auch der Standort SÜWEGA-Halle als Ausweichoption z.B. für Seminarräume von der Universität genutzt werden können.

Abschließend teilte Herr Freiermuth mit, dass er der Sitzungsvorlage nicht zustimmen werde.

 

Der Vorsitzende verwies darauf, dass die Universität bereits am Standort sei und dem Bauherrn eine Nutzung des Grundstücks, für universitäre Zwecke ermöglicht werden sollte.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel war ebenfalls der Meinung, das Grundstück endlich einer Nutzung zuzuführen. Herr Löffel würde eine universitäre Nutzung begrüßen, er habe aber auch nichts gegen eine andere Nutzung – solange es sich um Wohnen oder ein nicht störendes Gewerbe handele.

 

Ausschussmitglied Herr Maier nannte eine mögliche universitäre Nutzung des Stallgebäudes als logische Erweiterung der Universität. Die Universität könne sich somit mehr zentralisieren. Insgesamt stelle sich für Herrn Maier die Frage, in wie fern die Universität im Süden der Stadt mehr zum „Zug“ kommen könnte.

Abschließend hinterfragte Herr Maier, ob mit dem urbanen Gebiet auch andere gewerbliche Nutzungen, z. B. Gastronomie, möglich werden.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass der Zustand des Grundstücks als Brache beendet werden müsste und er eine Nutzung durch die Universität begrüßen würde.

 

Ausschussmitglied Herr Maier betonte, dass er nichts gegen eine Nutzung durch die Universität einzuwenden habe. Es sei wichtig, eine zwingende Verknüpfung mit einer universitären Nutzung festzulegen. Sofern diese Nutzung nicht möglich werde, sollte Wohnraum entstehen und keine anderweitige gewerbliche Nutzung.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann stimmte Herrn Maiers Einwand zu.

 

Der Beigeordnete berichtete von seinem Gespräch mit der Universitätsleitung, in dem zum Ausdruck kam, dass eine universitäre Nutzung gerne gesehen werden würde – auch weil es den Standort Landau stärken könnte. Die Stellplätze, die einen Streitpunkt darstellten, könnten Mitarbeitern der Universität zugeordnet werden. Der Beigeordnete regte an, den Schritt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu wagen.

 

Der Vorsitzende fragte die Ausschussmitglieder nach ihrer Tendenz und schlug vor, die Beschlussvorlage in der dargelegten Form abzustimmen und mit einer Aufforderung zu versehen, dass der Vorhabenträger Kontakt mit der Universität aufnehmen müsse und erst dann eine Nutzungsänderung in ein Urbanes Gebiet möglich wird, wenn eine Einigung mit der Universität hinsichtlich eines Mietvertrages besteht.

Weiterhin regte der Vorsitzende an, die Sitzungsvorlage nicht in den weiteren Gremienlauf zu geben. Schließlich könne der Ausschuss in der hiesigen Sitzung entscheiden und eine Einigung zwischen Vorhabenträger und Universität für den weiteren Verlauf verlangen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel hielt den Vorschlag des Vorsitzenden für gut.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann kritisierte, dass das höhere Verkehrsaufkommen von 2 % sich auf das gesamte Gebiet der ehemaligen Landesgartenschau beziehen würde und somit in der Relation niedrig ausfalle. Für die Hartmannstraße hingegen erhöhe sich das Verkehrsaufkommen um deutlich mehr als 2 %.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth sah die Vorgehensweise weiterhin kritisch. Insbesondere die verkehrlichen Themen sollten mehr gewichtet werden – gerade auch im Hinblick, dass das Gebiet der ehemaligen Landesgartenschau ursprünglich hätte verkehrsarm ausgerichtet sein sollen. Ihm war wichtig, keinen zusätzlichen Verkehr zu provozieren.

 

Ausschussmitglied Herr Maier dankte dem Vorsitzenden für seinen Vorschlag zum Vorgehen. Herr Meier regte auch an, die Hinweise der Anwohnerinnen und Anwohner in die weiteren Verhandlungen einzubeziehen. So seien beispielsweise Anmerkungen zu lärmenden Technikräumen eingegangen. Diese seien auch als störend zu betrachten und deren Platzierungen bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende ergänzte die nachfolgenden Beschlussvorschläge. Zum einen werde ein Einigungsverfahren zwischen Bauherrn und Universität vorausgesetzt und zum anderen - verbunden mit dem Hinweis an den Investor - eine Änderung der Platzierung der technischen Anlagen vorgenommen. Der Bebauungsplan werde erst als Satzung beschlossen, wenn es eine entsprechende (positive) Rückmeldung des Investors gebe.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung sowie deren Ergänzungen mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu. Die Sitzungsvorlage werde vorerst nicht in den Hauptausschuss und Stadtrat zur Abstimmung gegeben.