Beschluss: einstimmig beschlossen

Auch hier wurde die SV von der Vorsitzenden erläutert.

 

Der OBR stimmte einstimmig für den folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse (November 2020) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Der Entwurf der 24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ wird in der Fassung vom November 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-2).

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ in der Fassung vom November 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.