Auch hier wurde die
SV von der Vorsitzenden erläutert.
Der OBR stimmte
einstimmig für den folgenden Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der
24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 3
beigefügten Synopse (November 2020) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf der 24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ wird in der Fassung vom November 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-2).
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der
24. Teiländerung des „Flächennutzungsplanes 2010“ in der Fassung vom November 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.