Nach kurzer Erläuterung stimmte der OBR einstimmig für den folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
MH 4, östliche Ortserweiterung“ vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse (November 2020) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplans „MH4, östliche Ortserweiterung Mörzheim“ wird in der Fassung vom 04.11.2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-4).

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „MH 4, östliche Ortserweiterung Mörzheim“ in der Fassung vom November 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.