Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 9

Die Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage die jedem zugegangen ist.

 

Beschlussvorschlag enthält drei Grundsätze, die in der Bauleitplanung der Neubau-gebiete Arzheim (WH 6), Godramstein (GS 9), Mörzheim (MH 7) und Wollmesheim (WH 4) umgesetzt werden sollen.

Sehr erfreulich ist, dass sich die genannten Randbedingungen aller unserer Fraktionen im OBR Mörzheim in diesen Grundsätzen wiederfinden!

 

Frau Müller übergab nun das Wort an Frau Weinbach. Diese erläuterte die Begründung der Sitzungsvorlage und zum Beschlussvorschlag anhand der ausgeteilten Anlage 2 (Zonierung A und B) und Anlage 1 (Schema Leitziele Klima und Wasser)

1.       Grundsatz Zonierung:                                                                                                                              Der Ortsrand ist am sensibelsten; MH 7 liegt grundsätzlich in Zone 2 mit bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten für die Dachflächen

2.       Grundsatz Bonus- und Kompensationssystem beim Bauen:                                                Mindestvolumen von 8 m³ pro 100 m² wurde berechnet anhand der sonst fehlenden Wasserverdunstungsfläche; die Anregungen des OBR wurden versucht einzubringen

3.       Grundsatz Begrünungspflichten und Verbot von Schottergärten:                        Nebenanlagen sind zu begrünen; Pflanzanteil in den Gärten ist auf mindestens 50 % festzulegen.

                                           

OBR S. Klundt wollte wissen, ob es einen Stichtag/ begrenzte Fristen zur Vergabe der Grundstücke gibt? Die „Filetstücke“ sind schnell weg und dann ist nur noch ein Rest da, nach dem Sprichwort“Die Letzten beißen die Hunde“.

 

Frau Weinbach teilte hierzu mit, es gibt eine gemeinsame Vergaberunde. Entsprechend den Altverträgen mit den ehemaligen Grundstückseigentümern dürfen sie sich Grundstücke aussuchen.

 

OBR W. Klundt fragte, ob es enge Vorgaben für Satteldach – Ziegel mit Solarpflicht und Zisternenpflicht gibt. Gäbe es ein Entgegenkommen, wenn bei den anderen Dachvarianten zusätzlich Zisterne eingebaut wird?

 

Frau Weinbach teilte hierzu mit, dass eine Zisterne kein vollwertiger Ersatz ist!

 

OBR W. Klundt wollte wissen, wieviel l pro m² ein begrüntes Flach- oder Satteldach speichert?

 

Frau Weinbach sagte hierzu, dass man dies nicht pauschal sagen kann. Rückhaltung hängt von Substrathöhe sowie intensiver oder extensiver Begrünung ab. Das kommt auch auf den Hersteller an.

 

OBR Stentz brachte den Einwand, für ein „schwaches Retensionsdach“ heißt das, wer mehr macht, bekommt die gleichen Auflagen?

 

Frau Weinbach sagte hierzu Ja, im Bebauungsplan wird das festgesetzt werden.

 

OBR Freiermuth teilte mit, bei einem konventionellen Satteldach besteht für 8 % der Dachfläche eine Zisternenpflicht. Nach seiner Rechnung ist dann für 200 m² ein Zisternenvolumen von 16.000 l erforderlich.

 

Frau Weinbach bejahte dies.

 

Es erfolgte weiteres Hinterfragen von Herrn Freiermuth.

 

Frau Weinbach teilte mit, sie verstehe seine Frage jetzt nicht! Zisterne ist ein geschlossenes System. Die SGD wird das nicht genehmigen. Die Retentionsfläche zählt als „nicht geschlossenes System“. So sind die Gesetze.

 

OBR Freiermuth sagte: „Über diese Schiene wird versucht, einen doch politisch dort hin zu drücken, wo man es haben wollte.“

 

Frau Weinbach teilte mit, dass sie dies so nicht nachvollziehen kann.

 

Es erfolgte eine rege Diskussion.

 

OBR O. Kopf sagte, dass es klare Vorgaben sind, wenn Flachdach begrünt, dann ist Erhöhung der überbaubaren Fläche auf eine GRZ von 0,4 zulässig. Ein normales Dach hat mehr Auflagen und Solarpflicht. Der Rest ist unübersichtlich.

 

Frau Weinbach nahm hierzu wie folgt Stellung: 2/3 des Daches (auf der Sonnenseite) für die Solarenergienutzung bezieht sich hauptsächlich auf Godramstein wegen versickerungsfähigem Boden. Dies kommt in Mörzheim nicht zum Tragen.

 

OBR O.Kopf sagte, eine Zisterne mit 3 m³ kann man 3mal entleeren. Ihm fehlt die Grundlage über 8 m³.

 

Frau Weinbach teilte mit, dass sie den Rechenweg, wie wir auf 8 m³ kommen, gerne zukommen lässt, sowie über die Kompensation.

 

Auch hier erfolgte wieder eine Diskussionsrunde.

 

OBR Stentz teilte mit, dass die Stadt begrünte Dächer und Zisterne wollte und jetzt doch andere Vorgaben! Bauamt wollte nachrechnen, ob Behügelung am Ortsrand etwas bringt.

 

Frau Weinbach teilte mit, dass hier nichts mehr zugegeben werden kann. Man schramme schon an den Grenzwerten entlang.

 

OBR O.Kopf brachte das Zisternenvolumen von 6 m³ aus der Zisternensatzung von Dietzenbach als Beispiel vor.

 

Frau Weinbach informierte, dass für die Neubaugebiete der Stadtdörfer alles von Fachleuten eines Ingenieurbüros berechnet wurde.

 

Erneut wurde eine Debatte geführt.

 

Die Vorsitzende schloss nun die Diskussionsrunde, fasste die noch offenen Fragen zusammen und bat Frau Weinbach, diese noch zum Weiterleiten an die OBR-Mitglieder nachzureichen.

 

OBR Freiermuth sagte, er erkenne an, dass viele Punkte von unserem Antrag aufgenommen wurden. Das ist gut! Kritik geht nicht persönlich an Frau Weinbach. Jedoch läuft da politisch was im Hintergrund. Er habe internen Redebedarf und brauche noch Zahlen. Er könne heute nicht abstimmen.

 

Frau Weinbach äußerte hierzu, dass sie hier fachliche aber keine politischen Belange habe. Sie verstehe seine Beweggründe. Er müsse aber auch mal die fachlichen und gesetzlichen Vorgaben akzeptieren und anerkennen. Mehr kann einfach nicht finanziert werden. Wenn man keine Kompromisse eingeht, läuft man Gefahr, dass das MH 7 wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist!

 

Die Vorsitzende rief auf zur Abstimmung. Das Hinterfragen von Zahlen und Details ist in Ordnung, aber hierum geht es nicht in der Sitzungsvorlage, sondern um die Umsetzung der drei Grundsätze in der Leitlinie.

 

OBR Stentz sagte abschließend, dass es aber gerade darum geht in den Leitlinien!

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Grundsätze einer klimagerechten Siedlungsentwicklung in der Bauleitplanung der Neubaugebiete Arzheim (AH6), Godramstein (GS 9), Mörzheim (MH 7) und Wollmesheim (WH 4) umzusetzen:

 

·                Zonierung der Baugebiete mit unterschiedlichen Vorgaben zur Niederschlags-wasserbewirtschaftung und Solarnutzung auf Dachflächen

·                Einführung eines Bonus- und Kompensationssystems beim Bauen

·                Begrünungspflichten und Verbot von Schottergärten

 

 

Abstimmung:  

3 JA

0 NEIN

9 ENTH