Sitzung: 13.01.2021 Ortsbeirat Mörzheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 9
Vorlage: 610/645/2020
Die Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage die jedem zugegangen ist.
Beschlussvorschlag
enthält drei Grundsätze, die in der Bauleitplanung der Neubau-gebiete Arzheim
(WH 6), Godramstein (GS 9), Mörzheim (MH 7) und Wollmesheim (WH 4) umgesetzt
werden sollen.
Sehr erfreulich ist,
dass sich die genannten Randbedingungen aller unserer Fraktionen im OBR
Mörzheim in diesen Grundsätzen wiederfinden!
Frau Müller übergab
nun das Wort an Frau Weinbach. Diese erläuterte die Begründung der
Sitzungsvorlage und zum Beschlussvorschlag anhand der ausgeteilten Anlage 2
(Zonierung A und B) und Anlage 1 (Schema Leitziele Klima und Wasser)
1.
Grundsatz
Zonierung:
Der Ortsrand ist am
sensibelsten; MH 7 liegt grundsätzlich in Zone 2 mit bestimmten
Gestaltungsmöglichkeiten für die Dachflächen
2.
Grundsatz
Bonus- und Kompensationssystem beim Bauen:
Mindestvolumen von 8 m³ pro 100 m² wurde berechnet anhand der sonst
fehlenden Wasserverdunstungsfläche; die Anregungen des OBR wurden versucht
einzubringen
3.
Grundsatz
Begrünungspflichten und Verbot von Schottergärten: Nebenanlagen sind zu
begrünen; Pflanzanteil in den Gärten ist auf mindestens 50 % festzulegen.
OBR S. Klundt wollte
wissen, ob es einen Stichtag/ begrenzte Fristen zur Vergabe der Grundstücke
gibt? Die „Filetstücke“ sind schnell weg und dann ist nur noch ein Rest da,
nach dem Sprichwort“Die Letzten beißen die Hunde“.
Frau Weinbach teilte
hierzu mit, es gibt eine gemeinsame Vergaberunde. Entsprechend den Altverträgen
mit den ehemaligen Grundstückseigentümern dürfen sie sich Grundstücke aussuchen.
OBR W. Klundt
fragte, ob es enge Vorgaben für Satteldach – Ziegel mit Solarpflicht und
Zisternenpflicht gibt. Gäbe es ein Entgegenkommen, wenn bei den anderen
Dachvarianten zusätzlich Zisterne eingebaut wird?
Frau Weinbach teilte
hierzu mit, dass eine Zisterne kein vollwertiger Ersatz ist!
OBR W. Klundt wollte
wissen, wieviel l pro m² ein begrüntes Flach- oder Satteldach speichert?
Frau Weinbach sagte
hierzu, dass man dies nicht pauschal sagen kann. Rückhaltung hängt von
Substrathöhe sowie intensiver oder extensiver Begrünung ab. Das kommt auch auf
den Hersteller an.
OBR Stentz brachte
den Einwand, für ein „schwaches Retensionsdach“ heißt das, wer mehr macht,
bekommt die gleichen Auflagen?
Frau Weinbach sagte
hierzu Ja, im Bebauungsplan wird das festgesetzt werden.
OBR Freiermuth
teilte mit, bei einem konventionellen Satteldach besteht für 8 % der Dachfläche
eine Zisternenpflicht. Nach seiner Rechnung ist dann für 200 m² ein
Zisternenvolumen von 16.000 l erforderlich.
Frau Weinbach
bejahte dies.
Es erfolgte weiteres
Hinterfragen von Herrn Freiermuth.
Frau Weinbach teilte
mit, sie verstehe seine Frage jetzt nicht! Zisterne ist ein geschlossenes
System. Die SGD wird das nicht genehmigen. Die Retentionsfläche zählt als
„nicht geschlossenes System“. So sind die Gesetze.
OBR Freiermuth
sagte: „Über diese Schiene wird versucht, einen doch politisch dort hin zu
drücken, wo man es haben wollte.“
Frau Weinbach teilte
mit, dass sie dies so nicht nachvollziehen kann.
Es erfolgte eine
rege Diskussion.
OBR O. Kopf sagte,
dass es klare Vorgaben sind, wenn Flachdach begrünt, dann ist Erhöhung der
überbaubaren Fläche auf eine GRZ von 0,4 zulässig. Ein normales Dach hat mehr
Auflagen und Solarpflicht. Der Rest ist unübersichtlich.
Frau Weinbach nahm
hierzu wie folgt Stellung: 2/3 des Daches (auf der Sonnenseite) für die
Solarenergienutzung bezieht sich hauptsächlich auf Godramstein wegen
versickerungsfähigem Boden. Dies kommt in Mörzheim nicht zum Tragen.
OBR O.Kopf sagte,
eine Zisterne mit 3 m³ kann man 3mal entleeren. Ihm fehlt die Grundlage über 8
m³.
Frau Weinbach teilte
mit, dass sie den Rechenweg, wie wir auf 8 m³ kommen, gerne zukommen lässt,
sowie über die Kompensation.
Auch hier erfolgte
wieder eine Diskussionsrunde.
OBR Stentz teilte
mit, dass die Stadt begrünte Dächer und Zisterne wollte und jetzt doch andere
Vorgaben! Bauamt wollte nachrechnen, ob Behügelung am Ortsrand etwas bringt.
Frau Weinbach teilte
mit, dass hier nichts mehr zugegeben werden kann. Man schramme schon an den
Grenzwerten entlang.
OBR O.Kopf brachte
das Zisternenvolumen von 6 m³ aus der Zisternensatzung von Dietzenbach als
Beispiel vor.
Frau Weinbach
informierte, dass für die Neubaugebiete der Stadtdörfer alles von Fachleuten
eines Ingenieurbüros berechnet wurde.
Erneut wurde eine
Debatte geführt.
Die Vorsitzende
schloss nun die Diskussionsrunde, fasste die noch offenen Fragen zusammen und
bat Frau Weinbach, diese noch zum Weiterleiten an die OBR-Mitglieder
nachzureichen.
OBR Freiermuth
sagte, er erkenne an, dass viele Punkte von unserem Antrag aufgenommen wurden.
Das ist gut! Kritik geht nicht persönlich an Frau Weinbach. Jedoch läuft da
politisch was im Hintergrund. Er habe internen Redebedarf und brauche noch
Zahlen. Er könne heute nicht abstimmen.
Frau Weinbach äußerte
hierzu, dass sie hier fachliche aber keine politischen Belange habe. Sie
verstehe seine Beweggründe. Er müsse aber auch mal die fachlichen und
gesetzlichen Vorgaben akzeptieren und anerkennen. Mehr kann einfach nicht
finanziert werden. Wenn man keine Kompromisse eingeht, läuft man Gefahr, dass
das MH 7 wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist!
Die Vorsitzende rief
auf zur Abstimmung. Das Hinterfragen von Zahlen und Details ist in Ordnung,
aber hierum geht es nicht in der Sitzungsvorlage, sondern um die Umsetzung der
drei Grundsätze in der Leitlinie.
OBR Stentz sagte
abschließend, dass es aber gerade darum geht in den Leitlinien!
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Grundsätze einer klimagerechten Siedlungsentwicklung in der Bauleitplanung der Neubaugebiete Arzheim (AH6), Godramstein (GS 9), Mörzheim (MH 7) und Wollmesheim (WH 4) umzusetzen:
· Zonierung der Baugebiete mit unterschiedlichen Vorgaben zur Niederschlags-wasserbewirtschaftung und Solarnutzung auf Dachflächen
· Einführung eines Bonus- und Kompensationssystems beim Bauen
· Begrünungspflichten und Verbot von Schottergärten
Abstimmung:
3 JA |
0 NEIN |
9 ENTH |