Sitzung: 16.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/653/2021
Beschlussvorschläge:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom
Oktober 2020 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 38, Annweilerstraße 17“
entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 2. Februar 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Oktober 2020 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 38, Annweilerstraße 17“ entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 2. Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende rief
die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom
22.02.2021 auf, auf die verwiesen wird, und übergab das Wort an die
Ausschussmitglieder.
Ausschussmitglied Frau Kleemann waren die geplanten Gebäude zu hoch.
Ausschussmitglied Herr Schmidt teilte mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde. Er könne
die Abweichung der Quotierungsrichtlinie für den geförderten Mietwohnungsbau
zugunsten Studierender nicht befürworten. Auch kritisierte Herr Schmidt die Kosten
je Appartement, die mit ca. 400 EUR zu hoch angesetzt seien.
Herr Schmidt wollte von Herrn Hartmann wissen, ob er seine Meinung aus
der Zeit als Stadtratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch
vertrete.
Herr Hartmann in seiner Funktion als Vorsitzender ging auf Herrn Schmidts Frage ein und
betonte, dass er seine Haltung zu damals nicht geändert habe. Allerdings habe
sich das Konzept des Vorhabenträgers verbessert und dieser sei zu Kompromissen
bereit gewesen. Den aktuellen Planungen zufolge, gebe es beispielsweise auch
Zweibettzimmer.
Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung einleiten konnte.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.