Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Oktober 2020 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 38, Annweilerstraße 17“ entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 2. Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Oktober 2020 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C 38, Annweilerstraße 17“ entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 2. Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 38, Annweilerstraße 17“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 22.02.2021 auf, auf die verwiesen wird, und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann waren die geplanten Gebäude zu hoch.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt teilte mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde. Er könne die Abweichung der Quotierungsrichtlinie für den geförderten Mietwohnungsbau zugunsten Studierender nicht befürworten. Auch kritisierte Herr Schmidt die Kosten je Appartement, die mit ca. 400 EUR zu hoch angesetzt seien.

Herr Schmidt wollte von Herrn Hartmann wissen, ob er seine Meinung aus der Zeit als Stadtratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch vertrete.

 

Herr Hartmann in seiner Funktion als Vorsitzender ging auf Herrn Schmidts Frage ein und betonte, dass er seine Haltung zu damals nicht geändert habe. Allerdings habe sich das Konzept des Vorhabenträgers verbessert und dieser sei zu Kompromissen bereit gewesen. Den aktuellen Planungen zufolge, gebe es beispielsweise auch Zweibettzimmer.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung einleiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.