Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.            Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung der 26. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom Januar 2021 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 26. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom Januar 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Geltungsbereich wird entsprechend der in Anlage 5 dargestellten Umgrenzung angepasst.

 

4.              Der Entwurf der 26. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird in der Fassung vom Februar 2021 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1+2).

 

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 26. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom Februar 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 24.02.2021 auf, auf die verwiesen wird, und zeigte sich über die vorgesehene Nahversorgung im Bereich der Wollmesheimer Höhe erfreut.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold regte an, bei den folgenden Detailplanungen die Anwohnerinnen und Anwohner einzubeziehen, die Höhen der Gebäude an die Umgebung anzupassen und die Zufahrten der Tiefgarage an anderer Stelle zu platzieren.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl daraufhin dem Stadtrat einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.