Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu, jedoch soll die, in der Sitzungsvorlage benannte Höhe von 11 m auf 9 m geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.                Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 21. Teiländerung Sport- und Mehrgenerationenparkdes Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.           Die 21. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Sport- und Mehrgenerationenpark“ wird in der Fassung vom Februar 2021 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).

 

3.           Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 21. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Sport- und Mehrgenerationenpark“ sowie deren Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Februar 2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Zur besseren Vorstellung der Höhenverhältnisse, wurden zwei Konstruktionen aufgebaut, an denen auch die vorgesehene Höhe der geplanten Halle des IHC Landau erkennbar war.

 

Der Vorsitzende erläuterte zusammen mit Herrn Braun, IHC Landau, den Standort und Maße der vorgesehenen Halle. Die Halle soll eine Dachneigung von 6 % erhalten und mit einer Solaranlage ausgestattet werden.

 

Herr Denzer ging auf die Fragen, insbesondere bzgl. der Höhenverhältnisse ein. 


Die Abstimmung erfolgte mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich.