Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom November 2020 des Bebauungsplans „MH 4, östliche Ortserweiterung Mörzheim“ entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 15.02.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „MH 4, östliche Ortserweiterung Mörzheim" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. Februar 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: