Sitzung: 27.05.2021 Ortsbeirat Mörlheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 610/665/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:
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Es
wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
erarbeitet.
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Die
Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden
städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.
·
Die
Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.
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Die
Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und -
differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.
·
Für
Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere
Regelungsinhalte.
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Für
Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in
der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.
Der Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung vom 11.05.2021 bekannt.
Frau Michler wollte wissen, ob sich die Vorschläge, die bei der Begehung angemerkt wurden, irgendwo wiederfinden. Herr Arbogast wollte dies bei der Verwaltung nachfragen.
Das Gremium beschloss einstimmig die Sitzungsvorlage bei 9 Zustimmungen.